Tipp 1: Lassen Sie sich professionell beraten
Gehen Sie mit Ihrem Arzt alle möglichen medizinischen und pflegerischen Szenarien und Behandlungsmöglichkeiten durch. Denken Sie dabei zum Beispiel an Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen, Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr oder Maßnahmen zur Reanimation. Dazu gehören auch Szenarien und Maßnahmen bei der Krankheit im Endstadium.
Tipp 2: Über Behandlungsmaßnahmen entscheiden
Werden Sie sich bewusst darüber, welche Maßnahmen Sie in welchen Situationen wünschen oder ablehnen. Besonders wichtig: Gibt es bestimmte Situationen, in denen Sie Lebensqualität statt Lebensdauer vorziehen würden? In solchen Szenarien wäre Palliativmedizin eine Möglichkeit. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: „Patientenverfügung und Palliativmedizin: 10 wichtige Fragen im Überblick“.
Tipp 3: Komplikationen & Verläufe berücksichtigen
Krebs verläuft von Person zu Person unterschiedlich. Das bedeutet auch: Im Laufe Ihrer Krankheit kann es zu Komplikationen oder Krankheitsänderungen kommen, die kaum vorhersehbar sind. Sollte sich etwas grundlegend ändern, sollten Sie Ihre Patientenverfügung möglichst schnell entsprechend anpassen. Außerdem ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll (mehr dazu bei Tipp 9).
Tipp 4: Patientenverfügung konkret formulieren
Ob Sie unter Krebs oder einer anderen Krankheit leiden: Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung so präzise und spezifisch wie möglich. Wer seine Patientenverfügung zu unkonkret formuliert, riskiert eine im Ernstfall unwirksame Patientenverfügung. Deshalb sollten Sie Ihre Verfügung unbedingt gemeinsam mit einem Experten erstellen – oder einen kostenlosen Service wie Patientenverfügung.digital nutzen. Unser Service wurde in Zusammenarbeit mit Ärzten und Juristen entwickelt und vereinfacht das Erstellen einer präzisen und wirksamen Patientenverfügung für jede Krankheit.
Tipp 5: Denken Sie an Ihre Krankheitsgeschichte (Anamnese)
Je mehr Informationen die Ärzte über Sie haben, desto eher werden Sie im Ernstfall nach Ihren Wünschen behandelt. Beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung nach der Krebsdiagnose sollten Sie deshalb unbedingt Ihre Krankheitsgeschichte und Diagnose berücksichtigen und wichtige Details in Ihrer Patientenverfügung festhalten. Außerdem sind Wertvorstellungen in der Patientenverfügung eine gute Idee. So können Ärzte bei unklaren Situationen Ihre Werte heranziehen, um Ihren mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln.
Tipp 6: Überprüfen Sie Ihre Verfügung jährlich
Weil sich Ihr Krankheitsverlauf bei Krebs jederzeit ändern kann, sollten Sie Ihre Patientenverfügung jährlich überprüfen. Stehen Sie noch hinter allen Wünschen in der Verfügung? Passen die Formulierungen noch zu Ihrer aktuellen Situation? Änderungen in Ihrer Patientenverfügung können Sie jederzeit übernehmen – mit Datum und Unterschrift wird Ihre angepasste Patientenverfügung sofort wirksam.
Tipp 7: Weitere Wünsche festlegen
Bei Krebs ist eine umfassende Patientenverfügung besonders wichtig. Fragen Sie zum Beispiel: Bevorzuge ich ein bestimmtes Krankenhaus oder Pflegeheim? Wer ist meine Vertrauensperson, wenn ich aufgrund meiner Krankheit nicht mehr ansprechbar bin? Solche und ähnliche Wünsche können und sollten Sie in Ihrer Patientenverfügung ebenfalls festlegen.
Tipp 8: Patientenverfügung vor dem Krankenhausaufenthalt überprüfen
Sie müssen wegen Ihrer Krankheit bald ins Krankenhaus? Dann sollten Sie Ihre Patientenverfügung vor der Einweisung noch einmal gründlich überprüfen und gegebenenfalls mit weiteren Dokumenten (wie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ergänzen). Nur so können Sie sich sicher sein, dass im Ernstfall an alles gedacht ist.
Übrigens: Wie Sie sich auf einen Krankenhausaufenthalt vorbereiten, erfahren Sie in unserem Artikel: „Checkliste: Krankenhausaufenthalt planen - stressfrei in 5 Schritten“.
Tipp 9: Vorsorgevollmacht erstellen
Eine Vorsorgevollmacht (oder eine Betreuungsverfügung) ist für die allermeisten Menschen sinnvoll und besonders für Krebspatienten. Warum das so ist? Weil Krebs sich sehr unvorhergesehen entwickeln kann. Was passiert, wenn eine Situation eintrifft, die Sie in Ihrer Verfügung nicht beschrieben haben? In einem solchen Fall kann eine Vertrauensperson einspringen und für Sie entscheiden. Genau dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht? Ohne Vorsorgevollmacht legt das Betreuungsgericht eine Person fest, die für Sie Entscheidungen trifft. Das können Angehörige sein, häufig ist es jedoch ein völlig fremder Berufsbetreuer. Wer Entscheidungen über das eigene Leben oder den eigenen Tod nicht an eine fremde Person abgeben möchte, braucht eine Vorsorgevollmacht.
Schlusswort
Die Patientenverfügung nach der Krebsdiagnose entscheidet sich nicht großartig zur gewöhnlichen Patientenverfügung. Wichtig ist, dass Sie alle möglichen Szenarien und Maßnahmen betrachten und genau festlegen, wie Sie behandelt werden möchten. Dazu gehört auch eine Planung des Krankenaufenthalts. Eine wirklich umfassende Vorsorge ist bei Krebs besonders wichtig, weil sich die Krankheit sehr unvorhergesehen entwickeln kann. Denken Sie deshalb unbedingt auch an eine Vorsorgevollmacht.