1. Was ändert sich 2021 im Vergleich zum Vorjahr?
Im Vergleich zur Patientenverfügung aus dem letzten Jahr gibt es keine nennenswerten Änderungen oder Urteile. Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, müssen Sie für 2021 demnach keine neue Verfügung aufsetzen. Sie können sich Ihre Patientenverfügung trotzdem noch einmal durchlesen und überprüfen, ob Ihre dort festgelegten Wünsche und Vorstellungen noch aktuell sind. Bei Bedarf sollten Sie Ihre Patientenverfügung entsprechend anpassen.
Wenn Sie sich zum ersten Mal mit einer Patientenverfügung befassen, empfehlen wir Ihnen unseren Patientenverfügung Ratgeber. Oder lesen Sie folgende Artikel für den schnellen Einstieg:
2. Was muss in einer Patientenverfügung 2021 stehen?
Jede Patientenverfügung beginnt mit einer Eingangsformel. Anschließend beschreiben Sie, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und bestimmen konkrete(!) ärztliche und pflegerische Maßnahmen. Das können zum Beispiel „Angaben zur Schmerz- und Symptombehandlung, künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Antibiotikagabe oder Dialyse“ sein (BGH, 08.02.2017 – XII ZB 604/15, 31b). Formulieren Sie auch Ihre Vorstellungen zur eigenen Lebensqualität und machen Sie bei Bedarf Angaben über Auskunftsrechte an Angehörige, weitere Vollmachten, Organspende oder individuelle Wertvorstellungen. Ihre Patientenverfügung sollte mit einer Schlussformel und einer eigenhändigen Unterschrift enden.
Tipp von Patientenverfügung.digital: Um einen Eindruck von einer wirksamen Patientenverfügung 2021 zu bekommen, können Sie sich unter folgendem Link ein kostenloses Muster herunterladen: Patientenverfügung: Vorlage als Muster.
3. Wie formuliere ich meine Patientenverfügung?
Auch 2021 muss Ihre Patientenverfügung unbedingt konkret formuliert sein. Das bedeutet vor allem: Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie „lebensverlängernde Maßnahmen“ und Begriffe mit viel Interpretationsspielraum wie „unwürdig“ oder „erträglich“. Lesen Sie auch: Deshalb scheitern die meisten Patientenverfügungen und Patientenverfügung erstellen: Die 7 häufigsten Fehler.
Neben konkreten Formulierungen sollten Sie auch beschreiben, in welchen spezifischen Situationen Sie welche Behandlungswünsche wünschen oder ablehnen.
Hier sind drei Beispiele von wirksamen Formulierungen in einer Patientenverfügung:
„Bei mehr als 10 Minuten bestehendem Herz-Kreislauf-Stillstand ohne gesicherte durchgehende Thoraxkompression möchte ich nicht wiederbelebt werden.“
„Ich lehne eine künstliche Ernährung mit PEG-Sonde, maschinelle Beatmung und Dialyse ab, wenn die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass ich in einem anhaltenden Zustand der Bewusstlosigkeit bin (inkl. apallisches Syndrom).“
„Für die Behandlung eines Erkrankungskomplexes wünsche ich für einen Zeitraum von 75 Tagen ab erstem Behandlungstag im erstaufnehmenden Krankenhaus eine vollumfängliche (intensiv)medizinische Therapie unter vollständiger Ausschöpfung aller (intensiv)medizinischer Möglichkeiten ungeachtet meines Erkrankungszustandes.“
Natürlich können Sie auch allgemeingültige Wünsche in Ihrer Patientenverfügung 2021 festhalten. Dann sollten Sie jedoch darauf achten, dass es keine Widersprüche gibt. Zu einem Widerspruch kommt es zum Beispiel, wenn Sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen und sich gleichzeitig zur Organspende bereit erklären. Zur Organentnahme ist eine künstliche Beatmung und die Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems nämlich zwingend erforderlich. Um solche Widersprüche zu vermeiden, sollten Sie Sie sich fachkundig beraten lassen oder den kostenlosen Service von Patientenverfügung.digital nutzen (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Tipp von Patientenverfügung.digital: Wer bereits unter einer schweren Krankheit leidet, sollte das in seiner Verfügung unbedingt berücksichtigen. Denken Sie unbedingt an den individuellen Krankheitsverlauf und mögliche Behandlungsmethoden Ihrer Krankheit! Auch die Krankheitsgeschichte und Ihre aktuelle Medikation sollten Sie in der Patientenverfügung berücksichtigen.
Wie erstelle ich eine wirksame Patientenverfügung 2021?
Wir empfehlen Ihnen das Erstellen Ihrer Vorsorgedokumente mit Patientenverfügung.digital. Im Gegensatz zu anderen Anbietern ist der Service nicht nur 100% kostenlos und finanziert sich ausschließlich durch Spenden zufriedener Nutzer. Das Besondere ist der digitale Assistent, der Ihnen beim Erstellen der Patientenverfügung gehörig unter die Arme greift. Sie müssen sich nur durch unseren Fragenkatalog „arbeiten“ und erhalten am Ende eine individuelle, maßgeschneiderte Patientenverfügung. Wenn Sie möchten, können Sie diese Patientenverfügung anschließend weiter an Ihre Wünsche anpassen.
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Für höchste Wirksamkeit haben wir unseren digitalen Assistenten in Zusammenarbeit mit Ärzten, Anwälten und Gerichtsgutachtern entwickeln.
Wo hinterlege ich meine Patientenverfügung?
Der Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung ist extrem wichtig. Schließlich bringt Ihnen Ihre Patientenverfügung wenig, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Tatsächlich scheitern die meisten Patientenverfügungen, weil sie im Ernstfall erst Tage später gefunden werden! Dann ist es längst zu spät und wichtige Behandlungsentscheidungen bereits getroffen.
Informieren Sie deshalb Ihre Angehörigen, Vertrauenspersonen oder Ihren Hausarzt über den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung und anderen wichtigen Dokumenten. Ein Notfallordner bietet sich dafür zum Beispiel an. Sie können sich außerdem ein Hinweiskärtchen ins Portemonnaie legen, damit Ärzte wissen, wo Ihre Patientenverfügung liegt.
Am schnellsten geht es jedoch mit Patientenverfügung.digital: Bei uns können Sie Ihre Patientenverfügung auch online hinterlegen! Dann erhalten Sie einen Signalaufkleber für Ihre Gesundheitskarte – und Ärzte können Ihre Patientenverfügung im Notfall sofort per Smartphone abrufen. Es gibt keine Verzögerung und Ärzte müssen nicht erst warten, bis jemand das Dokument überbringt. Für das beruhigende Gefühl, dass Ärzte Ihre Patientenverfügung garantiert und so schnell wie möglich finden!
Warum sind Vorlagen und Muster nicht zu empfehlen?
Standard-Vorlagen oder Muster als Patientenverfügung sind keine wirksamen Patientenverfügungen. Warum? Weil eine Patientenverfügung immer individuell und spezifisch sein muss. Bereits im Juli 2016 erklärte das BGH eine Patientenverfügung als unwirksam, weil der Inhalt zu ungenau war. Zudem kann eine vorgefertigte Standard-Patientenverfügung unmöglich all Ihren Wünschen, Vorstellungen, Werten oder Ihre Krankheitsgeschichte berücksichtigen.
Was muss ich außerdem beachten?
Eine wirksame Patientenverfügung muss immer schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder ändern. Eine regelmäßige Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung ist sinnvoll, da sich Vorstellungen und Wünsche mit der Zeit ändern können.
Eine anwaltliche Beratung oder eine Beglaubig vom Notar ist für eine Patientenverfügung nicht nötig.
Neben einer Patientenverfügung gibt es noch weitere wichtige Vorsorgedokumente. Zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder ein Testament. Auch diese Dokumente können Sie bei Patientenverfügung.digital kostenlos erstellen lassen.
Für Fragen zur Patientenverfügung und anderen Vorsorgedokumenten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Patientenverfügung 2021: Schlusswort
Wenn Sie noch keine Patientenverfügung haben, wird es 2021 höchste Zeit. Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung jetzt und sichern Sie sich für den Notfall ab. Lieber zu früh vorsorgen als zu spät!