Patientenverfügung richtig erstellen: Mehr als nur ein Formular zum Ausdrucken und Ankreuzen
Zusammenfassung
Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, medizinische Behandlungswünsche für den Fall festzulegen, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Vorgedruckte Formulare zum Ankreuzen reichen oft nicht aus, da konkrete und individuell formulierte Angaben erforderlich sind, um rechtlich bindend zu sein. Ergänzend sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen und Ihre Verfügung regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche eindeutig und durchsetzbar sind.
- Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung
- Warum vorgedruckte Formulare oft nicht ausreichen
- Was gehört in eine wirksame Patientenverfügung?
- Die richtige Erstellung Ihrer Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht: Die notwendige Ergänzung
- Checkliste für Ihre Patientenverfügung
- Wo finden Sie Hilfe und Beratung?
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, mit dem Sie für den Fall vorsorgen können, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre medizinischen Wünsche zu äußern. Diese Vorausverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welche Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen möchten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen eine rechtssichere Patientenverfügung erfüllen muss und warum vorgedruckte Formulare zum Ankreuzen oft nicht ausreichen.

Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung
Die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert. Dieser Paragraf regelt die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung[12]. Das Recht auf Selbstbestimmung basiert auf dem Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) und der persönlichen Freiheit (Art. 2 Grundgesetz)[10].
Eine Patientenverfügung wird nur dann rechtlich bindend, wenn:
- Sie von einer einwilligungsfähigen, volljährigen Person erstellt wurde
- Sie in schriftlicher Form vorliegt
- Sie mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen ist
- Die beschriebenen medizinischen Situationen und gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen konkret formuliert sind[2][6][12]
Warum vorgedruckte Formulare oft nicht ausreichen
Viele Menschen greifen auf vorgefertigte Formulare zurück, die zum Ankreuzen gedacht sind. Diese bieten zwar einen einfachen Einstieg, haben aber entscheidende Nachteile:
Zu allgemeine Formulierungen: Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass pauschale Aussagen wie “keine lebenserhaltenden Maßnahmen” nicht ausreichend sind. Ihre Wünsche müssen konkret formuliert sein[2][11].
Fehlende Individualität: Vordrucke können nicht alle persönlichen Werte, Überzeugungen und speziellen Wünsche abbilden[2].
Mangelnde Differenzierung: In vielen Formularen fehlt die Möglichkeit, situationsbezogene Entscheidungen zu treffen[2].
Was gehört in eine wirksame Patientenverfügung?
Eine vollständige Patientenverfügung sollte folgende Elemente enthalten:
1. Persönliche Angaben
2. Konkrete Anwendungssituationen
Beschreiben Sie genau, in welchen Situationen Ihre Verfügung gelten soll, zum Beispiel:
- Bei irreversiblem Bewusstseinsverlust
- Bei einer schweren Demenzerkrankung im Endstadium
- Bei einer tödlich verlaufenden Krankheit im Endstadium
- Bei schweren Hirnschädigungen ohne Aussicht auf Besserung[2][11]
3. Detaillierte Behandlungswünsche
Für jede beschriebene Situation sollten Sie konkret festlegen, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen:
- Künstliche Ernährung (über Sonde oder Infusion)
- Künstliche Beatmung
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Schmerzbehandlung und Symptomlinderung
- Antibiotikagabe bei Infektionen
- Dialysebehandlung[2][4][11]
4. Persönliche Wertevorstellungen
Ein Abschnitt zu Ihren grundlegenden Einstellungen und Werten kann bei der Interpretation Ihrer Wünsche helfen:
- Lebenseinstellungen
- Religiöse Überzeugungen
- Vorstellungen von Würde und Lebensqualität[4][10]
5. Vertrauenspersonen
Benennen Sie Personen, die Ihren Willen durchsetzen sollen:
- Bevollmächtigte (durch Vorsorgevollmacht)
- Gewünschte Betreuer:innen (durch Betreuungsverfügung)
- Ärzt:innen Ihres Vertrauens[2][4]
Die richtige Erstellung Ihrer Patientenverfügung
Schritt 1: Auseinandersetzung mit eigenen Wünschen
Nehmen Sie sich Zeit, über Ihre Wünsche und Vorstellungen nachzudenken. Überlegen Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen würden[4].
Schritt 2: Fachkundige Beratung
Eine ärztliche oder rechtliche Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert:
- Ärzt:innen können medizinische Begriffe und Situationen erklären
- Rechtliche Berater:innen können bei der korrekten Formulierung helfen[6][12]
Schritt 3: Sorgfältige Dokumentation
Form beachten:
- Schriftliche Form (handschriftlich oder am Computer)
- Datum und eigenhändige Unterschrift sind zwingend erforderlich
- Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, kann aber die Anerkennung erleichtern[2][4][11]
Schritt 4: Regelmäßige Aktualisierung
Bestätigen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig durch erneute Unterschrift mit aktuellem Datum. Eine jährliche Aktualisierung ist empfehlenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben[4].
Vorsorgevollmacht: Die notwendige Ergänzung
Eine Patientenverfügung allein reicht oft nicht aus. Ergänzen Sie diese durch eine Vorsorgevollmacht, in der Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen, die:
Checkliste für Ihre Patientenverfügung
✓ Persönliche Daten vollständig angegeben
✓ Konkrete medizinische Situationen beschrieben
✓ Detaillierte Behandlungswünsche für jede Situation formuliert
✓ Persönliche Wertevorstellungen dargelegt
✓ Vertrauenspersonen benannt
✓ Mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben
✓ Vorsorgevollmacht als Ergänzung erstellt
✓ Kopien an Vertrauenspersonen, Hausarzt oder Hausärztin übergeben
✓ Hinweis auf die Existenz der Dokumente im Portemonnaie
Wo finden Sie Hilfe und Beratung?
- Bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt
- Bei Beratungsstellen (z.B. der Deutschen Stiftung Patientenschutz)
- Bei Rechtsanwält:innen mit Schwerpunkt Vorsorgerecht
- Beim Bundesministerium der Justiz (Informationsbroschüre)
Beachten Sie: Ihre Patientenverfügung sollte so formuliert sein, dass sie Ihren individuellen Wünschen entspricht. Vorgedruckte Formulare zum Ankreuzen können als Orientierung dienen, ersetzen aber nicht die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema und die individuellen Formulierungen Ihrer Wünsche.
Eine gut durchdachte Patientenverfügung gibt nicht nur Ihnen Sicherheit, sondern auch Ihren Angehörigen und dem behandelnden medizinischen Personal. Sie vermeiden so schwierige Entscheidungssituationen und stellen sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden.