Patientenverfügung richtig erstellen: Mehr als nur ein Formular zum Ausdrucken und Ankreuzen

Zusammenfassung

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, medizinische Behandlungswünsche für den Fall festzulegen, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Vorgedruckte Formulare zum Ankreuzen reichen oft nicht aus, da konkrete und individuell formulierte Angaben erforderlich sind, um rechtlich bindend zu sein. Ergänzend sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen und Ihre Verfügung regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche eindeutig und durchsetzbar sind.

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, mit dem Sie für den Fall vorsorgen können, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre medizinischen Wünsche zu äußern. Diese Vorausverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welche Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen möchten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen eine rechtssichere Patientenverfügung erfüllen muss und warum vorgedruckte Formulare zum Ankreuzen oft nicht ausreichen.

Holztisch mit Dokumenten, Stethoskop und Richterhammer, symbolisiert rechtliche und medizinische Themen.

Rechtliche Grundlagen der Patientenverfügung

Die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert. Dieser Paragraf regelt die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung[12]. Das Recht auf Selbst­bestimmung basiert auf dem Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) und der persönlichen Freiheit (Art. 2 Grundgesetz)[10].

Eine Patientenverfügung wird nur dann rechtlich bindend, wenn:

Warum vorgedruckte Formulare oft nicht ausreichen

Viele Menschen greifen auf vorgefertigte Formulare zurück, die zum Ankreuzen gedacht sind. Diese bieten zwar einen einfachen Einstieg, haben aber entscheidende Nachteile:

  1. Zu allgemeine Formulierungen: Der Bundes­gerichtshof hat 2016 entschieden, dass pauschale Aussagen wie “keine lebens­erhaltenden Maßnahmen” nicht ausreichend sind. Ihre Wünsche müssen konkret formuliert sein[2][11].

  2. Fehlende Individualität: Vordrucke können nicht alle persönlichen Werte, Überzeugungen und speziellen Wünsche abbilden[2].

  3. Mangelnde Differen­zierung: In vielen Formularen fehlt die Möglich­keit, situations­bezogene Entscheidungen zu treffen[2].

Was gehört in eine wirksame Patientenverfügung?

Eine vollständige Patientenverfügung sollte folgende Elemente enthalten:

1. Persönliche Angaben

  • Vor- und Familienname
  • Geburts­datum
  • Anschrift
  • Datum und Unterschrift[2][4]

2. Konkrete Anwendungs­situationen

Beschreiben Sie genau, in welchen Situationen Ihre Verfügung gelten soll, zum Beispiel:

  • Bei irreversiblem Bewusstseins­verlust
  • Bei einer schweren Demenz­erkrankung im Endstadium
  • Bei einer tödlich verlaufenden Krankheit im Endstadium
  • Bei schweren Hirnschädigungen ohne Aussicht auf Besserung[2][11]

3. Detaillierte Behandlungs­wünsche

Für jede beschriebene Situation sollten Sie konkret festlegen, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen:

4. Persönliche Werte­vorstellungen

Ein Abschnitt zu Ihren grundlegenden Einstellungen und Werten kann bei der Interpretation Ihrer Wünsche helfen:

5. Vertrauens­personen

Benennen Sie Personen, die Ihren Willen durchsetzen sollen:

Die richtige Erstellung Ihrer Patientenverfügung

Schritt 1: Auseinander­setzung mit eigenen Wünschen

Nehmen Sie sich Zeit, über Ihre Wünsche und Vorstellungen nachzudenken. Überlegen Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen würden[4].

Schritt 2: Fachkundige Beratung

Eine ärztliche oder rechtliche Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert:

  • Ärzt:innen können medizinische Begriffe und Situationen erklären
  • Rechtliche Berater:innen können bei der korrekten Formulierung helfen[6][12]

Schritt 3: Sorgfältige Dokumentation

Form beachten:

  • Schriftliche Form (handschriftlich oder am Computer)
  • Datum und eigenhändige Unterschrift sind zwingend erforderlich
  • Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, kann aber die Anerkennung erleichtern[2][4][11]

Schritt 4: Regelmäßige Aktualisierung

Bestätigen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig durch erneute Unterschrift mit aktuellem Datum. Eine jährliche Aktualisierung ist empfehlenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben[4].

Vorsorge­vollmacht: Die notwendige Ergänzung

Eine Patientenverfügung allein reicht oft nicht aus. Ergänzen Sie diese durch eine Vorsorge­vollmacht, in der Sie eine oder mehrere Vertrauens­personen benennen, die:

  • Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen durchsetzen
  • In medizinischen Situationen, die in der Patientenverfügung nicht geregelt sind, in Ihrem Sinne entscheiden können[4][11][12]

Checkliste für Ihre Patientenverfügung

✓ Persönliche Daten vollständig angegeben
✓ Konkrete medizinische Situationen beschrieben
✓ Detaillierte Behandlungs­wünsche für jede Situation formuliert
✓ Persönliche Werte­vorstellungen dargelegt
✓ Vertrauens­personen benannt
✓ Mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben
✓ Vorsorge­vollmacht als Ergänzung erstellt
✓ Kopien an Vertrauens­personen, Hausarzt oder Hausärztin übergeben
✓ Hinweis auf die Existenz der Dokumente im Portemonnaie

Wo finden Sie Hilfe und Beratung?

  • Bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt
  • Bei Beratungs­stellen (z.B. der Deutschen Stiftung Patientenschutz)
  • Bei Rechtsanwält:innen mit Schwerpunkt Vorsorgerecht
  • Beim Bundesministerium der Justiz (Informations­broschüre)

Beachten Sie: Ihre Patientenverfügung sollte so formuliert sein, dass sie Ihren individuellen Wünschen entspricht. Vorgedruckte Formulare zum Ankreuzen können als Orientierung dienen, ersetzen aber nicht die persönliche Auseinander­setzung mit dem Thema und die individuellen Formulierungen Ihrer Wünsche.

Eine gut durchdachte Patientenverfügung gibt nicht nur Ihnen Sicherheit, sondern auch Ihren Angehörigen und dem behandelnden medizinischen Personal. Sie vermeiden so schwierige Entscheidungs­situationen und stellen sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden.