Verbindlich, unverbindlich oder ein Menschenrecht?

Shakti Kumar

erstellt am:

2018-11-06

letzte Änderung:

2023-01-10

Müssen sich Ärzte an Ihren Willen in der Patientenverfügung halten? Oder gibt es auch Situationen, in denen sie nicht an Ihren Willen gebunden sind? Lesen Sie hier mehr...

Verbindlichkeit der Patientenverfügung

Unter einer Patientenverfügung versteht man eine Vollmacht des Patienten, die bestimmt, welche weiteren medizinische Behandlungen unter bestimmten Umständen eingesetzt oder nicht eingesetzt werden sollen. Will ein Patient nicht künstlich am Leben erhalten werden oder nach traumatischen Verletzungen in einen vegetativen Zustand überzugehen, dann ist es wichtig eine Patientenverfügung auszufüllen. Damit sollten Sie aber nicht bis ins hohe Alter warten. Ein Unfall kann auch jungen Menschen passieren. Erleiden Sie dabei Verletzungen, die es Ihnen nicht mehr möglich machen, mit Angehörigen und den behandelnden Ärzten zu kommunizieren, wird für Sie, von Sicht der medizinischen Lage eine Entscheidung getroffen. Solche Situationen können weit greifende Konsequenzen mit sich ziehen. Wenn niemand weiß, was Sie für solch eine Situation geplant haben, könnten Entscheidungen über Ihr weiteres Dasein gemacht werden, die nicht in Ihrem besten Interesse sind.

Eine Patientenverfügung ist verbindlich. Sie stellt sicher, dass im Falle einer Kommunikationsunfähigkeit, Ihre Wünsche, wie zum Beispiel, unter bestimmten Umständen, nicht mehr wiederbelebt zu werden, gefolgt werden. Eine Patientenverfügung auszufüllen ist Teil Ihrer Patientenautonomie.

Persönlich würde ich die Patientenautonomie allerdings noch einen Schritt weiter nehmen und vorschlagen, dass eine Patientenverfügung Teil der persönlichen Menschenrechte ist. Sie sollten 100 % in der Lage sein zu bestimmen, welche Behandlung unter welchen Umständen durchgeführt werden sollen … und wann genug einfach genug ist.

Damit Ihre Patientenverfügung aber auch wirklich bindend ist, muss sie so ausgefüllt sein, dass „beachtlich“ erst gar nicht infrage kommt. „Beachtlich“ heißt, dass ein behandelnder Arzt, als auch andere Beteiligten Ihren Wunsch (Verfügung) zwar in Betracht ziehen müssen aber nicht daran gebunden sind. Die letzte Entscheidung liegt dann womöglich bei dem Arzt oder den Angehörigen.

Das neue Gesetz hat klare Richtlinien, wann eine Patientenverfügung verbindlich ist und wann nicht. Damit wurde nicht nur dem behandelnden Arzt, sondern auch den Patienten mehr Sicherheit zugesprochen. Das ist ein entscheidender Faktor, im Falle einer Kommunikationsunfähigkeit.

Was Sie beachten müssen, damit eine Patientenverfügung bindend ist.

Offensichtlich stellen Sie solch eine Verfügung aus, verlangt das Gesetz, dass Sie physisch und geistig dazu in der Lage sind. – An diesem Punkt möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, Unfälle können zu jeder Zeit passieren. Sobald die Verfügung erstellt ist, brauchen Sie sich für die nächsten 5 Jahre keine Gedanken darüberzumachen. Danach allerdings muss die Patientenverfügung, laut der aktueller Gesetzeslage, erneuert werden.

Was Sie allerdings im Auge behalten sollten, ist die Gesetzeslage. Verändert sich diese, innerhalb dieser fünf Jahre Frist, könnte Ihre Erklärung ungültig werden. Das gleiche gilt, sollte sich der Stand der Medizin in diesem Bereich verändern.

Kann ich eine Patientenverfügung zurückziehen

Jedem Menschen steht das Recht zu, seine Verfügung jeder Zeit und auch ohne Begründung zurückzuziehen. Eine Widerrufung kann jeder Zeit schriftlich geschehen.

Ein bisschen heikel wird die Situation, wenn die Verfügung nicht widerrufen wird, aber das Verhalten des Patienten darauf hindeutet. Zum Beispiel wenn das Dokument vom Patienten vernichtet wird. In diesem Fall verliert Ihre Patientenverfügung seine Wirksamkeit.

Patientenverfügung, Ärzte und Familie

Wie oben schon angesprochen, eine Patientenverfügung ist Teil der Patientenautonomie und ist Teil Ihrer persönlichen Rechte. Hier geht es einzig allein um Sie und was mit Ihnen unter bestimmten medizinischen Konditionen geschehen soll. Eine verbindliche Patientenverfügung muss sowohl von dem Arzt als auch von Ihren Familienmitgliedern respektiert werden; auch dann, wenn diese nicht damit einverstanden sind. In bestimmten Fällen kann Ihre Verfügung eine medizinisch angebrachte Behandlung außer Kraft setzen.

Was eine Patientenverfügung allerdings nicht kann, ist medizinische Schranken brechen. Mit anderen Worten mit der besten Patientenverfügung können Sie einen Arzt nicht dazu zwingen, aktive Sterbehilfe zu leisten.

Im Falle, dass es sich bei einer Person nicht um einen unerwarteten Unfall, sondern eine lang bestehende Krankheit handelt, muss die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt ausgestellt werden, wenn er noch in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Außerdem ist in diesem Fall eine ärztliche Information notwendig. Um eine bindende Verfügung zu erstellen, muss festgehalten werden, dass der Patient aufgrund eines informierten Konsenses handelte. Um rechtliche Missverständnisse erst gar nicht aufkommen zu lassen, sollte die betreffende Person rechtskundigen Beistand erhalten. Das ist besonders dann wichtig, wenn der Patient und seine nächsten Angehörigen keine oder eine schlechte Beziehung zueinander haben.

Stempel auf der Haut, Tattoo und ähnliches, sind diese rechtskräftig?

Es ist offensichtlich das man nicht immer eine Patientenverfügung mit sich herumträgt. Um das zu umgehen, könnte ein unterschriebener Notfallpass Klärung bringen. Der Nachteil gegenüber dem Tattoo ist, das kein Ersthelfer versucht einen Notfallpass zu finden, sondern darum bemüht ist, den Patienten so schnell wie möglich zu stabilisieren. Außerdem, eine Patientenverfügung kann mehrere Seiten lang sein, Zeit, die in einem Notfall möglicherweise nicht verfügbar ist. Für die Patientenverfügung spricht, dass in einem Notfall Arzt und Angehörigen rechtlich geschützt sind.

Ein Tattoo hingegen kann leicht gesehen und gefolgt werden. Der Nachteil jedoch ist, dass ein Tattoo den Arzt als auch Angehörige in einem rechtlichen Limbo lässt. Ist der Patient nicht mehr kommunikationsfähig, ist es leider nicht mehr möglich festzustellen, ob das Tattoo immer noch Gültigkeit hat. In diesem Fall wird wahrscheinlich nach „beachtlich aber nicht bindend“ entschieden. Mit dieser Entscheidung verliert der Patienten seine zugesprochene Patientenautonomie.

Ich kann beide Seiten verstehen. Arzt und Angehörige wollen rechtlich geschützt sein. - Dem Patienten auf der Straße wird unter Umständen sein letztes Recht entnommen.

Ist dies ein weiterer Fall in der Bürokratie und Menschenrechte aufeinanderstoßen?

Dies ist eine Frage, die in diesem Artikel sicher nicht gelöst werden kann, vielleicht aber doch Anstoß dazu geben kann, über diese Situation nachzudenken und wie Sie diese in einem Notfall entschieden haben wollen.

Persönlich habe ich das Problem so gelöst: Zusätzlich zu der Patientenverfügung habe ich ein Tattoo, „Do not resuscitate“. Darunter sind die Telefonnummern meiner beiden Söhne.

Mit dem Tattoo kommt die Hoffnung, dass im Falle eines Unfalls, ich auf einen Arzt treffe, der mir meinen letzten Wunsch erfüllt und mich einen menschenwürdigen Tod sterben lässt, ohne mich vorher in ein menschenunwürdiges Leben zu zwingen.

Darüber hinaus ist es bei uns in der Familie üblich, über Dinge wie Notfälle, Sterben und was danach geschehen soll, regelmäßig zu reden. Sterben ist in unserer Familie eine Selbstverständlichkeit, die mit dem Leben kommt. Sollte es zu einer Situation kommen, in der die Patientenverfügung in der Situation nicht vorhanden ist, haben weder meine beiden Söhne oder ich, irgendwelche Zweifel darüber, was wir für einander entscheiden werden.

Letztlich ist es das Recht eines Individuums zu entscheiden, was im Ernstfall geschehen soll.

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