Patient ohne Patientenverfügung: Ein tragischer Fall vor dem Landgericht München

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-01-12

letzte Änderung:

2022-11-10

Viele Deutsche interessieren sich für eine Patientenverfügung – doch mehr als die Hälfte besitzen das Vorsorgedokument noch immer nicht. Wie wichtig eine Patientenverfügung im Ernstfall sein kann, verdeutlicht der Fall von Heinrich S. aus München.

6 Jahre Hölle auf Erden

Heinrich S. erkrankte im Alter von 66 Jahren an einer schweren Demenz. Sein Hausarzt hatte den Mann über sechs Jahre lang künstlich am Leben gehalten – und musste sich dafür 2017 vor dem Landgericht München verantworten. Der Sohn von Heinrich S. verklagte den Arzt auf Schmerzensgeld, weil dieser die Leidenszeit seines Vaters unnötig verlängert habe. 2190 Tage verbrachte Heinrich S. regungslos und geistig weggetreten im Bett. Er war mangelernährt, nicht ansprechbar und ohne Muskelreflexe. 2011 endete die Leidenszeit von Heinrich S mit dem Tod.

Warum wurde Heinrich S. künstlich ernährt?

Der Mann lebte im Pflegeheim ohne Kontakt zur eigenen Familie. Bereits 2003 verlor Heinrich S. die Sprachfähigkeit und wurde im Bett festgebunden („fixiert) – so versteifte sich seine Muskulatur und seit 2006 war Heinrich S. kaum bewegungsfähig. Wie die meisten Patienten in einer solchen Situation war nur noch eine Ernährung über eine sogenannte PEG-Sonde möglich. Gian Domenico Borasio sprach in der ZEIT von einem „grausamen“ Fall.

Übrigens: Bei der PEG-Sonde führt ein Schlauch durch die Bauchdecke in den Magen. Eine solche Sonde hält nicht nur Intensivpatienten, sondern auch Frühgeborene oder Menschen mit Schlundtumoren am Leben. Mögliche Folgen sind chronische Lungenentzündungen, häufige Krankenhauseinlieferungen und – in vielen Fällen – ein langsamer Sterbeprozess.

Der Betreuer widerspricht dem Sohn

Als der Sohn vom Zustand seines Vaters erfährt, drängt er auf das Einstellen der künstlichen Ernährung. Der Arzt kam diesen Wunsch nicht nach und handelt damit völlig rechtskonform – schließlich sind Familienmitglieder nicht automatisch vertretungsbefugt.

Im Falle von Heinrich S. bestimmte das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser sprach sich gegen das Einstellen der lebenserhaltenden Maßnahmen aus, weil der Sterbeprozess des Vaters noch nicht begonnen hatte. In Worten des Gutachters war Heinrich S. "ein bedauernswerter Mensch, aber internistisch gesehen gesund". Deshalb gab es für den Arzt keine andere Wahl, als den vom Betreuer festgelegten mutmaßlichen Patientenwillen zu befolgen.

Übrigens: Wenn sich ein Arzt in Deutschland nicht an die Entscheidung des gesetzlich gestellten Betreuers hält, macht er sich strafbar.

Das Urteil ist wenig überraschend

Das Landgericht München wies die Klage auf Haftung des Hausarztes und Schmerzensgeld ab. Das Gericht verwies jedoch auf einen Behandlungsfehler, weil der Arzt sich eine Einschätzung der Angehörigen rechtzeitig hätte einholen müssen. Ob das tatsächlich geholfen hätte, ist mindestens zweifelhaft – schließlich wäre die Einschätzung der Angehörigen nicht über der rechtlich-bindenden Entscheidung des gesetzlichen Betreuers einzuordnen.

Patientenverfügung als einzige Lösung

Warum also musste Heinrich S. so lange leiden? Es hat zwei Gründe: Der Mann hatte keine Patientenverfügung und lebte alleingelassen. Der Sohn war schon lange in die USA gezogen und die Frau schon lange weg. Mit einer wirksamen Patientenverfügung (oder einer Betreuungsverfügung) hätte das Leiden von Heinrich S. wohl verhindert werden können.

Wichtig: Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen schriftlich fest – und behalten damit selbst im Koma Selbstbestimmung. Patientenverfügungen sind in Deutschland für Ärzte gesetzlich verpflichtend.

Damit Ihre Patientenverfügung wirksam ist, müssen Sie nur zwei Anforderungen erfüllen:

  1. Ihre Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und
  2. konkret und spezifisch formuliert sein (meiden Sie Vorlagen zum Ausfüllen)

Dann fehlt nur noch Ihre Unterschrift und schon haben Sie sich für den Ernstfall abgesichert.

Ein abschreckendes Beispiel

Der Fall von Heinrich S. verdeutlicht die Wichtigkeit von Patientenverfügungen – ohne ein solches Vorsorgedokument ist es für Ärzte im Ernstfall nicht möglich, den Behandlungswunsch eines geschäftsunfähigen Patienten zu kennen. Das Problem? Kein Arzt in Deutschland darf über Leben und Tod entscheiden und die Lebenswürdigkeit eines Patienten nach eigenen Maßstäben beurteilen. Wer das tut – und zum Beispiel nach eigenem Ermessen lebenserhaltende Maßnahmen eines todkranken Patienten einstellt – macht sich strafbar.

Heinrich S. ist kein Einzelfall

Viele Patienten in Krankenhäusern und Altersheimen teilen ein ähnliches Schicksal wie Heinrich S. Das liegt neben der fehlenden Patientenverfügung vor allem an den steigenden Scheidungsraten und Kinderlosigkeit – ohne entsprechende Willenserklärung oder Angehörige ist es für Ärzte unmöglich, den Patientenwillen zu ermitteln. So hat sich die künstliche Ernährung durch Magensonden mittlerweile zu einem milliardenschweren Geschäft entwickelt.

Sie möchten mehr über das Thema Patientenverfügung erfahren? Dann lesen Sie hier die 10 wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung – oder stöbern Sie durch unseren Blog. Viel Spaß beim Lesen und Informieren wünscht das Team von Patientenverfügung.digital!

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung