Organspendeausweis oder Patientenverfügung?

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2018-11-24

letzte Änderung:

2023-01-10

Wer Organe spenden möchte, muss seinen Willen schriftlich festhalten. Dafür gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten – ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Im Folgenden erklären wir Ihnen die Unterschiede der beiden Dokumente und verraten, warum Ihnen eine Patientenverfügung mehr Möglichkeiten bietet.

Patientenverfügung oder Organspendeausweis

Eins vorweg: Ihre Wünsche bezüglich der Organspende im Testament festzulegen ist keine gute Idee. Das Testament wird erst Tage nach Ihrem Tod geöffnet – zu spät für eine Organentnahme.

Was ist ein Organspendeausweis?

Ein Organspendeausweis ist ein rechtsgültiges, aber kein amtliches Dokument. In diesem Dokument können Sie angeben, ob Sie im Todesfall einer Organ- oder Gewebespende zustimmen oder diese ablehnen. Sie können auch festlegen, welche Organe Sie spenden möchten oder die Entscheidung zur Organspende an eine Vertrauensperson übertragen. Der Organspendeausweis ist ungefähr so groß wie eine Kreditkarte und die Ausstellung kostenlos.

Übrigens: In Deutschland werden Organspender nicht offiziell registriert. Damit Ärzte Ihren Willen im Ernstfall anwenden, müssen Sie den Ausweis deshalb jederzeit bei sich tragen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Auch eine Patientenverfügung ist ein rechtsgültiges Dokument. Der größte Unterschied zum Organspendeausweis? Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlung und Maßnahmen festlegen – inklusive einer möglichen Organspende. Die Patientenverfügung tritt ein, sobald Sie aufgrund einer Erkrankung oder einem Unfall keine selbstständigen Entscheidungen mehr treffen können.

Wichtig: Die Patientenverfügung muss schriftlich sein. Seit dem 01. Januar 2009 ist eine mündliche Verfügung nicht mehr gültig und im Ernstfall rechtlich nicht bindend – das letzte Wort hat dann der behandelnde Arzt.

Welche Vorteile bietet die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist einem Organspendeausweis in vielen Punkten überlegen und bietet wichtige Vorteile. Zum Beispiel:

  • Eine Patientenverfügung gibt Ihnen mehr Entscheidungsmöglichkeiten. Sie können Ihre Haltung zur Organspende exakt festlegen – und auch bestimmen, in welchem Fall Sie Ihre Einwilligung zur Organentnahme zurückziehen. Mit einem Organspendeausweis ist das nicht möglich. So könnten Sie im Extremfall zum Beispiel nur wiederbelebt werden, damit Ihre Organe versorgt und entnommen werden können.
  • Im Gegensatz zum Organspendeausweis können Sie nicht nur Ihre Haltung zur Organspende festlegen, sondern auch die medizinischen Behandlung bestimmen und bestimmte Maßnahmen ablehnen. Zum Beispiel bezüglich der Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung, Dialyse, Bluttransfusionen, Wiederbelebung und vieles mehr.
  • Eine Patientenverfügung bietet Ärzten, Betreuern und Angehörigen Entlastung. Indem Sie selbst Verantwortung übernehmen und über Ihre Behandlungsmaßnahmen entscheiden, nehmen Sie Ihrer Familie eine große Last von den Schultern und beruhigen das Gewissen – vor allem bei extremen Entscheidungen wie das Abschalten lebenserhaltender Geräte.

Ist eine Kombination sinnvoll?

Nein. Sie sollten sich entweder für ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung entscheiden – beide Dokumente können widersprüchlich sein und dazu führen, dass Ihr Wille nicht entsprechend umgesetzt wird.

Einen direkten Widerspruch gibt es zum Beispiel, wenn Sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, aber gleichzeitig Ihre Bereitschaft zur Spende erklären. Was ist hier das Problem? Transplantationen sind nur nach einem Hirntod möglich. Diese Diagnose nimmt jedoch gewisse Zeit in Anspruch, in der Sie für eine spätere Organentnahme künstlich am Leben gehalten werden müssten. Ist das nicht der Fall, nehmen die Organe durch fehlende Durchblutung schaden und eine Transplantation wird unmöglich.

Grundsätzlich gilt: Per Gesetz steht eine Patientenverfügung über dem Organspendeausweis. Ärzte, Pfleger, Betreuer und Bevollmächtigte müssen sich an Ihre Patientenverfügung halten und dürfen die Bereitschaft zur Organspende nicht höher werten. Wenn Sie im Ernstfall jedoch nur einen Organspendeausweis bei sich haben, kann das zu Missverständnissen führen.

Wie können Sie Widersprüche vermeiden?

Sie müssen Ihren Willen in Ihrer Patientenverfügung klar formulieren. Folgende zwei Punkte sind dabei besonders wichtig:

  • Einschränkungen festlegen
    Erklären Sie Ihre Bereitschaft zur Organspende nur für die medizinischen Situationen, die Sie in Ihrer Patientenverfügung zugestimmt oder nicht abgelehnt haben.
  • Zeitliches Limit festlegen
    Sie möchten nicht künstlich am Leben erhalten werden, Ihre Organe aber dennoch spenden? Dann können Sie die lebenserhaltenden Maßnahmen mit einer Patientenverfügung zeitlich begrenzen und so den Zeitraum festlegen, in dem eine Organentnahme erfolgen muss.

Übrigens: Wenn sich Ihre Einstellung zur Gewebe- und Organspende irgendwann ändert, können Sie sowohl die Patientenverfügung als auch den Organspendeausweis jederzeit widerrufen und Ihren festgelegten Willen ändern.

Was passiert ohne Organspendeausweis oder Patientenverfügung?

Wenn Sie weder Organspendeausweis noch Patientenverfügung haben, treffen andere die Entscheidungen. Im Normalfall entscheiden dann Ihre Angehörigen darüber, ob Ihre Organe gespendet werden oder nicht. Eine solche Entscheidung kann Ihre Familie überfordern. Deshalb sollten Sie Ihren Willen auf jeden Fall schriftlich festhalten – ob mit Patientenverfügung oder Organspendeausweis.

Wichtig: Wenn es um pflegerische oder medizinische Maßnahmen geht, können Ihre Angehörigen ohne Patientenverfügung nicht entscheiden. Die Entscheidungsgewalt liegt dann entweder bei den Ärzten oder das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer für Sie ein, der die Entscheidungen trifft.

Fazit

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, wählt eine Patientenverfügung statt einem Organspendeausweis. So können Sie genau festlegen, welche Organe Sie spenden möchten, wann Sie einer Organentnahme zustimmen und in welchen Fällen Sie eine Organspende ablehnen.

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