Organspende und Patientenverfügung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2020-02-17

letzte Änderung:

2023-01-10

Wer seine Organspende regeln möchte, kann entweder auf einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung zurückgreifen. Doch wie unterscheiden sich die beiden Dokumente? Welche Widersprüche sollten Sie unbedingt vermeiden – und was bedeutet die Gesetzeserweiterung des Bundestags vom 16.01.2020 für beide Dokumente? In diesem Artikel beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.

Organspende und Patientenverfügung

Warum sollte ich meine Entscheidung zur Organspende festhalten?

Ob Sie für oder gegen eine Organspende sind: Sie sollten Ihre Entscheidung auf jeden Fall schriftlich dokumentieren – und für Angehörige und Ärzte Klarheit schaffen. Besonders wichtig ist das, wenn Sie Ihre Organe nach dem Tod zur Verfügung stellen möchten. In Deutschland müssen Sie einer Organspende nämlich ausdrücklich zustimmen. Wer das tut, kann mit seiner Organspende nach dem Tod Leben retten oder dafür sorgen, dass potentielle Organempfänger erheblich mehr Lebensqualität gewinnen.

Tipp: Lesen Sie hier 10 populäre Irrtümer über Organspenden.

Wie unterscheiden sich Organspendeausweis und Patientenverfügung?

Ihre Wünsche bezüglich einer Organ- und Gewebespende können Sie entweder in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festlegen. Beide Dokumente sind gleichwertig und für Ärzte rechtlich-bindend. Die Patientenverfügung bietet jedoch den Vorteil, dass Sie Ihre Wünsche bezüglich einer Organspende und lebenserhaltenden Maßnahmen widerspruchsfrei und detailliert beschreiben können. Das sieht auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) so – und empfiehlt auf der BZgA-Webseite Textbausteine, die mit einem Organspendeausweis nicht möglich sind.

Das bedeutet: Wenn Sie eine Patientenverfügung haben oder verfassen möchten, verzichten Sie besser auf einen Organspendeausweis. Ansonsten besteht die Gefahr von Widersprüchen und Verwirrung bei Ärzten, Angehörigen & Co.

Wie können Widersprüche entstehen?

Für jede Organspende sind bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen nötig. Bevor Organe entnehmen werden können, muss zum Beispiel der irreversible Ausfall der gesamten Hirnfunktion (der "Hirntod") festgestellt werden. Für diese Untersuchung ist die Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems nötig – ansonsten würden die Organe aufgrund einer fehlenden Durchblutung beschädigt und für eine Organtransplantation unbrauchbar werden.

Das Problem? Wenn Sie solche lebenserhaltenden Maßnahmen in Ihrer Patientenverfügung ablehnen, gibt es einen direkten Widerspruch zu Ihrer Organspende. Das ist auch der Fall, wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit zu Hause sterben möchten. Für eine Organspende sind immer intensivmedizinische Maßnahmen nötig, die nicht zu Hause durchgeführt werden können.

Wie kann ich Widersprüche zwischen Patientenverfügung und meiner Entscheidung zur Organspendebereitschaft vermeiden?

In einer Patientenverfügung können Sie einige Vorkehrungen treffen, damit es im Ernstfall zu keinen Widersprüchen oder Missverständnissen kommt:

  • Vorrang festlegen
    Steht Ihre Organspendebereitschaft oder Ihre grundsätzlichen Entscheidungen in der Patientenverfügung im Vorrang? Definieren Sie einen Vorrang, damit Ärzte bei möglichen Widersprüchen wissen, was Ihnen wichtiger ist.

  • Zeitliches Limit festlegen
    Legen Sie ein zeitliches Limit für die im Rahmen einer Organentnahme notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen fest. So können Sie die Möglichkeit einer Organspende offen halten und lebenserhaltende Maßnahmen trotzdem einschränken bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt ablehnen.

  • Situationen einschränken
    Erklären Sie genau, in welchen Situationen Sie Organe spenden möchten und wann nicht. Sie können zum Beispiel festlegen, dass Ihre Organspendebereitschaft nur für Situationen gilt, bei denen Sie in Ihrer Patientenverfügung lebenserhaltenden Maßnahmen zugestimmt haben.

Wie hinterlege ich meinen Organspendeausweis oder Patientenverfügung?

Wenn Sie sich für einen Organspendeausweis entschieden haben, sollten Sie Ihren Ausweis immer dabei haben. Mit einer Patientenverfügung geht es ebenfalls einfach: Wenn Sie Ihre Patientenverfügung auf Patientenverfügung.digital erstellen, bekommen Sie einen Aufkleber mit QR-Code für Ihre Gesundheitskarte. Ärzte können die Patientenverfügung samt Entscheidung bezüglich Organspende einfach per Smartphone abrufen – wenn das der Fall ist, benachrichtigen wir Ihre bei uns hinterlegten Vertrauenspersonen automatisch per SMS und E-Mail.

Was bedeutet die erweiterte Zustimmungslösung vom 16.01.2020?

Die verabschiedete "erweiterte Zustimmungslösung" vom Bundestag plant ein Onlineregister für die Erklärung zur Organspende. Das würde einen Organspendeausweis theoretisch überflüssig machen – das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Patientenverfügung weiterhin eine rechtswirksame Möglichkeit ist, um seine Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren. Wenn Sie das tun, sind Sie auf der sicheren Seite – unabhängig davon, welche Möglichkeiten der Registereintrag Ihnen in Zukunft bietet oder nicht. Hier gibt es mehr Informationen zur Organspende-Debatte und der erweiterten Zustimmungslösung.

Organspende regeln mit Patientenverfügung.digital

Mit unseren Patientenverfügungen können Sie Ihre Organspendebereitschaft detailliert und widerspruchsfrei festlegen. Sie können zum Beispiel entscheiden, ob die Organspende oder Ihre Entscheidung bezüglich lebenserhaltenden Maßnahmen Vorrang hat. Sie können Ihre Gewebe- und Organspendebereitschaft auf bestimmte Situationen und Organe beschränken und genau festlegen, ab welchem Zeitpunkt sie keine Organspende mehr wünschen.

Und das Beste? Unser Service ist komplett kostenlos – wenn Sie möchten, können Sie uns nach dem Erstellen Ihrer Patientenverfügung mit einer Spende unterstützen. Hier gehts zum Erstellen der Patientenverfügung!

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