Das neue Notvertretungsrecht von Ehepartnern einfach erklärt

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-11-22

letzte Änderung:

2023-01-09

Ab 2023 tritt das sogenannte Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten in Kraft. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und warum die Vorsorge mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterhin wichtig ist.

Welches Problem löst das Notvertretungsrecht?

Stellen Sie sich vor, Ihr Partner oder Ihre Partnerin landet im Krankenhaus und ist nicht mehr entscheidungsfähig. Bisher waren Ihnen ohne Vorsorgedokumente dann die Hände gebunden – als Ehepartner konnten Sie keinerlei Entscheidungen darüber treffen, wie Ihr Partner behandelt werden soll. Das dürfen Sie aktuell nur, wenn Ihr Ehepartner Sie mit einer Vorsorgevollmacht explizit als rechtlicher Betreuer eingestellt hat.

Das ist besonders problematisch, weil die meisten Menschen von einer automatischen Vertretungsbefugnis Ihrer Angehörigen und Ehepartner ausgehen. Weit verbreitet ist dieser Irrglaube vor allem bei jüngeren Menschen – laut einer forsa-Studie besitzen nur zwei von 100 Befragten zwischen 18 bis 29 Jahren eine Vorsorgevollmacht. Selbst bei Menschen zwischen 45 bis 59 Jahren haben laut der Studie nur 23 von 100 Menschen eine Vorsorgevollmacht.

Was steht drin im neuen Notvertretungsrecht?

Mit dem Notvertretungsrecht gib es ab dem 01. Januar 2023 nun tatsächlich eine automatische Vertretungsbefugnis für den Ehepartner bzw. Ehepartnerin. So dürfen sich Ehegatten ohne Patientenverfügung oder Vollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge Ihres nicht entscheidungsfähigen Partners für drei Monate übernehmen. Konkret umfasst das Notvertretungsrecht Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen und vermögensrechtliche Entscheidungen, die damit im direkten Zusammenhang stehen (zum Beispiel Behandlungs- und Pflegeverträge).

Warum sind Vorsorgedokumente trotzdem sinnvoll?

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte weiterhin auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung setzen. Das liegt vor allem daran, dass das neue Notvertretungsrecht zeitlich limitiert ist. Sobald die 3 Monate abgelaufen sind, bestimmt das Gericht einen Betreuer, der sich um weitere Angelegenheiten kümmert. Das kann ein Familienangehöriger sein, häufig handelt es sich jedoch um einen Berufsbetreuer. Dann entscheidet eine völlig fremde Person über die Behandlung und Pflege Ihres Ehepartners.

Bedenken Sie außerdem:

  • Ihr Ehepartner ist erst handlungsberechtigt, nachdem ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit Ihres Partners schriftlich bestätigt hat.
  • Das Notvertretungsrecht umfasst keine Bereiche außerhalb der Gesundheitssorge. Für Wohnangelegenheiten, die Vermögenssorge oder andere rechtliche Themen gibt es weiterhin kein automatisches Vertretungsrecht.
  • Eine Patientenverfügung ist auf jeden Fall wichtig. Nur so können Sie detailliert festlegen, wie Sie behandelt und gepflegt werden möchten und Ihrem Ehepartner im Ernstfall viel Last von den Schultern nehmen.

Kann man der Entscheidungsbefugnis widersprechen?

Sie möchten gar keine automatische Vertretungsbefugnis für Ihren Ehepartner? Dann sollten Sie das vorher schriftlich festlegen. Das gelingt zum Beispiel im Rahmen Ihrer Vorsorgevollmacht oder Ihrer Patientenverfügung. Achten Sie darauf, dass Ihre Widerspruchsformulierung unmissverständlich ist.

Schlusswort

Das Notvertretungsrecht für Ehegatten tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil es Ehepartnern im Ernstfall schnelle medizinische und gesundheitliche Entscheidungsbefugnis ermöglicht. Trotzdem bleiben Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wichtig – denn das Vertretungsrecht bezieht sich nur auf den gesundheitlichen Bereich und ist zeitlich begrenzt ist. Nur mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie detaillierte individuelle Wünsche festlegen, die sich ohne zeitliches Limit auf alle Lebens- und Gesundheitsbereiche beziehen können.

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