Wenn das Kind 18 wird: Das ändert sich mit den Vollmachten

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-09-19

letzte Änderung:

2022-09-27

Mit dem 18. Geburtstag wird Ihr Kind geschäftsfähig. Was das bedeutet und welche Änderungen das vor allem in Bezug auf Vollmachten und Vorsorge mit sich bringt, erklären wir Ihnen im Folgenden. Viel Spaß beim Lesen!

Kind 18 - Volljährigkeit

Was ändert sich mit der Volljährigkeit?

Mit Beginn der Volljährigkeit endet vor allem die vollumfängliche gesetzliche Vertretung der Eltern. Das bedeutet: Im Notfall – zum Beispiel wenn Ihr Kind durch einen Unfall nicht mehr ansprechbar ist – sind Sie als Mutter oder Vater NICHT mehr automatisch vertretungsbefugt. Wenn Sie auch in solchen Situationen handlungsfähig bleiben möchten, brauchen Sie dafür die nötige Vollmachten von Ihrem Kind. Welche das sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wichtig: Viele Menschen denken, dass Vorsorge für junge Menschen nicht wirklich nötig ist. Das ist ein großer Irrtum, der im Worst Case schlimme Folgen haben kann. Schließlich kann eine Krankheit oder ein Unfall jeden Menschen treffen. Vorsorge (bzw. Vollmachten) empfehlen sich deshalb auf jeden Fall bereits ab 18 Jahren.

Welche Vollmachten sind sinnvoll?

Ab 18 Jahren empfehlen sich für Ihr Kind vor allem zwei Dokumente: Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Wir stellen Ihnen beide Dokumente vor:

Vorsorgevollmacht

Die gesetzliche Vertretung der Eltern endet mit der Volljährigkeit der Kinder. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht wichtig, in der Ihr Kind Sie oder eine andere Vertrauensperson als gesetzlichen Vertreter bestimmen kann. Dabei kann man genau festlegen, für welche Bereiche die Vorsorgevollmacht gelten soll. Vom Entgegennehmen der Post über die Schweigepflichtsentbindung beim Arzt bis zum Kündigen von Verträgen.

Mehr Informationen:

In einem Satz: Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll? Weil jeder einen Vertreter für den Notfall braucht.

Patientenverfügung

Bis zum 18. Lebensjahr können die Eltern über die Behandlungen ihrer Kinder bestimmen. Mit der Volljährigkeit ändert sich das – und eine Patientenverfügung wird wichtig. Denn nur mit einer Patientenverfügung kann Ihr Kind festlegen, wie es in bestimmten Krankheits- oder Unfallsituationen behandelt werden möchte. Das Dokument kommt zum Einsatz, wenn Ihr Kind nicht mehr ansprechbar ist (und zum Beispiel im Koma liegt) – und ermöglicht so trotz Geschäftsunfähigkeit Selbstbestimmung.

Mehr Informationen:

In einem Satz: Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll? Weil man nur mit einer Patientenverfügung Selbstbestimmung bewahren kann, wenn man im Krankenhaus nicht mehr ansprechbar ist.

Ist eine Bankvollmacht sinnvoll?

Neben der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung kann die Bankvollmacht sinnvoll sein. Der Grund: Mit der Volljährigkeit werden die Konditionen bezüglich Sparbücher oder Konten häufig angepasst. Viele Banken vereinbaren mit den jungen Erwachsenen dann einen Kontoführungsvertrag. Wenn die Eltern weiterhin auf die Finanzen zugreifen sollen, ist eine Bankvollmacht sinnvoll.

Was ändert sich außerdem?

  • Ob Handy- oder Mietvertrag: Mit der Volljährigkeit kann Ihr Kind selbstständig Verträge unterschreiben.

  • Das Jugendarbeitsschutzgesetzes gilt mit 18 Jahren nicht mehr. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich Arbeits- und Pausenzeiten ändern sich.

  • Die Jugendschutzbedingungen bezüglich Tabak, Alkohol oder Filme gelten ebenfalls nicht mehr.

  • Das Strafrecht für Ihr Kind ändert sich. Ab dem 18 Lebensjahr ist jeder in vollem Umfang strafmündig. Bis zum 21. Geburtstag kann unter Umständen aber ein abgeschwächtes Erwachsenenstrafrecht gelten.

  • Mit Beginn der Volljährigkeit kann Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung eine Ehe schließen.

  • Außerdem kann Ihr Kind ab 18 Jahren eine Bürgschaft übernehmen. Aber Achtung: Wer das tut, haftet mit seinem gesamten Vermögen.

Schlusswort

Auch nach dem 18. Geburtstag sind Eltern weiterhin als Unterstützung gefragt. Sorgen Sie mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vor allem für den Notfall vor – und denken außerdem daran, alle Verträge, Versicherungen und Konten zu überprüfen. Denn häufig ändern sich die Konditionen mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.

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