Wenn Ihr Kind 18 wird: Wichtige Änderungen bei Vollmachten und Patientenverfügung
Zusammenfassung
Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche Vertretung der Eltern, und junge Erwachsene benötigen eigene Vorsorgedokumente wie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, um im Notfall handlungsfähig zu bleiben. Ohne diese Dokumente können Eltern keine Entscheidungen mehr treffen, was im Ernstfall zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren führen kann. Eine frühzeitige Vorsorge sichert die Selbstbestimmung und vermeidet unnötige Verzögerungen oder Fremdbestimmungen.
Mit dem 18. Geburtstag ändert sich für junge Erwachsene und ihre Eltern eine entscheidende rechtliche Grundlage: Die vollumfängliche gesetzliche Vertretung der Eltern endet. Dies hat weitreichende Auswirkungen, besonders in Notfallsituationen. Viele Familien sind überrascht, wenn sie erfahren, dass Eltern für ihr volljähriges Kind keine Entscheidungen mehr treffen dürfen - selbst wenn das Kind noch zu Hause wohnt oder finanziell abhängig ist.

Rechtliche Änderungen mit der Volljährigkeit
Mit dem 18. Geburtstag gilt Ihr Kind rechtlich als erwachsen. Dies bedeutet: Als Mutter oder Vater sind Sie nicht mehr automatisch vertretungsbefugt[5]. Konkret heißt das:
- Sie können keine Verträge mehr für Ihr Kind abschließen
- Sie erhalten keine medizinischen Auskünfte mehr von Ärzt:innen
- Sie können keine Bankgeschäfte mehr für Ihr Kind erledigen
- Sie dürfen keine postalischen Sendungen mehr entgegennehmen
Besonders kritisch: Wenn Ihr Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr ansprechbar ist, können Sie ohne entsprechende Vollmachten keine Entscheidungen für Ihr Kind treffen. In solchen Fällen wird ohne Vorsorge zunächst immer das Betreuungsgericht eingeschaltet und ein Betreuungsverfahren eingeleitet[6].
Welche Vollmachten sind ab 18 Jahren sinnvoll?
Ab dem 18. Lebensjahr empfehlen sich zwei wesentliche Dokumente: die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Beide sichern die Selbstbestimmung Ihres Kindes und sorgen gleichzeitig für Handlungsfähigkeit in Notsituationen.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein grundlegendes Dokument für jede volljährige Person[8]. Mit dieser Vollmacht kann Ihr Kind festlegen, wer es in welchen Angelegenheiten vertreten darf, wenn es dies selbst nicht mehr kann.
Die Vollmacht kann folgende Bereiche umfassen:
- Gesundheitsfürsorge: Schweigepflichtentbindung bei Ärzt:innen, Einwilligung in Untersuchungen und Behandlungen[8]
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidungen über Wohnort und Wohnungsangelegenheiten[8]
- Vermögensvorsorge: Zugang zu Konten, Abwicklung von Verträgen[7]
- Post- und Fernmeldeverkehr: Entgegennahme von Briefpost und E-Mails[8]
- Vertretung bei Behörden: Kommunikation mit Ämtern und Versicherungen[8]
Praktisches Beispiel: Ihre Tochter studiert im Ausland und hat Probleme mit ihrem Handytarif. Ohne Vollmacht können Sie als Eltern nicht mit dem Anbieter sprechen oder Änderungen vornehmen[8].
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann Ihr volljähriges Kind festlegen, wie es in bestimmten Krankheits- oder Unfallsituationen behandelt werden möchte[5]. Die Patientenverfügung kommt zum Einsatz, wenn Ihr Kind nicht mehr ansprechbar ist und zum Beispiel im Koma liegt.
In einer Patientenverfügung werden typischerweise festgelegt:
- Wünsche zu medizinischen Behandlungen in bestimmten Krankheitsfällen
- Einstellung zu lebenserhaltenden Maßnahmen
- Position zur Organspende[5]
Wichtig zu wissen: Nach § 1827 BGB muss der Verfasser einer Patientenverfügung volljährig sein. Minderjährige können in Deutschland keine rechtswirksame Patientenverfügung verfassen.
Notwendigkeit der Vorsorge trotz junger Jahre
Viele Menschen denken, dass Vorsorge für junge Menschen nicht nötig sei. Dies ist jedoch ein folgenschwerer Irrtum. Unfälle oder schwere Erkrankungen können jeden Menschen treffen - unabhängig vom Alter.
Gründe für eine frühzeitige Vorsorge:
- Krankheiten und Unfälle sind nicht altersabhängig
- Ohne Vollmacht wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet
- Ein Betreuungsverfahren kostet Zeit, die in Notsituationen oft fehlt
- Das Gericht bestellt möglicherweise einen fremden Berufsbetreuer, wenn in der Familie keine Einigkeit herrscht[6]
So gehen Sie praktisch vor
Der 18. Geburtstag ist ein guter Anlass, um gemeinsam mit Ihrem Kind über das Thema Vorsorge zu sprechen. Folgende Schritte können hilfreich sein:
Gespräch führen: Erklären Sie Ihrem Kind, warum die Vollmachten sinnvoll sind. Betonen Sie, dass es um Selbstbestimmung geht.
Vertrauenspersonen auswählen: Ihr Kind sollte überlegen, wen es als Bevollmächtigte:n einsetzen möchte. Dies müssen nicht zwangsläufig die Eltern sein[8].
Vollmachten erstellen: Die Dokumente können mit fachkundiger Hilfe (Rechtsanwält:innen, Notar:innen) oder auf Basis von geprüften Vorlagen erstellt werden.
Aufbewahrung regeln: Die Vollmachten sollten sicher aufbewahrt werden. Zusätzlich können sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Praxistipp: Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Ihre eigenen Vorsorgedokumente. Dies kann den Einstieg in das Thema erleichtern und zeigt, dass die Vorsorge für alle Erwachsenen relevant ist.
Häufige Fragen und Missverständnisse
“Als Eltern haben wir doch automatisch ein Mitspracherecht?”
Nein, mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern ersatzlos[7]. Ohne Vollmacht haben Sie als Eltern keine rechtlichen Möglichkeiten, für Ihr Kind zu handeln - selbst wenn es noch bei Ihnen wohnt oder finanziell von Ihnen abhängig ist.
“Kann mein Kind die Vollmacht später ändern?”
Ja, die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Dies ist wichtig zu betonen, da viele junge Erwachsene befürchten, mit einer Vollmacht dauerhaft Rechte abzugeben.
“Was passiert, wenn keine Vollmacht existiert?”
Ohne Vollmacht wird bei Eintrittsunfähigkeit ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer oder eine Betreuerin - möglicherweise eine fremde Person, wenn sich kein ehrenamtlicher Betreuer findet oder in der Familie keine Einigkeit herrscht[6].
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ein Geschenk zum 18. Geburtstag
Die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können ein sinnvolles Geschenk zum 18. Geburtstag sein. Sie zeigen, dass Sie die Selbstbestimmung Ihres Kindes respektieren und gleichzeitig für Notsituationen vorsorgen möchten.
Viele Familien erleben das gemeinsame Gespräch über diese Themen als wertvoll. Es schafft Klarheit über gegenseitige Erwartungen und Wünsche - nicht nur für den Notfall, sondern auch für die alltägliche Kommunikation in einer neuen Lebensphase, in der aus Ihrem Kind ein rechtlich eigenständiger Erwachsener geworden ist.
Die Volljährigkeit Ihres Kindes bedeutet eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit den richtigen Vorsorgedokumenten können Sie jedoch gemeinsam dafür sorgen, dass in Notsituationen Handlungsfähigkeit besteht und die Wünsche Ihres Kindes respektiert werden.