Wenn Ihr Kind 18 wird: Wichtige Änderungen bei Voll­machten und Patienten­verfügung

Zusammenfassung

Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche Vertretung der Eltern, und junge Erwachsene benötigen eigene Vorsorgedokumente wie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, um im Notfall handlungsfähig zu bleiben. Ohne diese Dokumente können Eltern keine Entscheidungen mehr treffen, was im Ernstfall zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren führen kann. Eine frühzeitige Vorsorge sichert die Selbstbestimmung und vermeidet unnötige Verzögerungen oder Fremdbestimmungen.

Mit dem 18. Geburtstag ändert sich für junge Er­wach­sene und ihre Eltern eine ent­schei­dende rechtliche Grund­lage: Die voll­um­fäng­liche gesetz­liche Vertretung der Eltern endet. Dies hat weit­reichende Aus­wirkungen, besonders in Not­fall­situationen. Viele Familien sind über­rascht, wenn sie er­fahren, dass Eltern für ihr voll­jähriges Kind keine Ent­scheidungen mehr treffen dürfen - selbst wenn das Kind noch zu Hause wohnt oder finanziell ab­hängig ist.

Junge steht vor einem großen, alten Baum auf einer grünen Wiese bei Sonnenaufgang.

Rechtliche Änderungen mit der Voll­jährigkeit

Mit dem 18. Geburtstag gilt Ihr Kind recht­lich als er­wachsen. Dies bedeutet: Als Mutter oder Vater sind Sie nicht mehr auto­matisch ver­tretungs­befugt[5]. Konkret heißt das:

  • Sie können keine Verträge mehr für Ihr Kind ab­schließen
  • Sie erhalten keine medi­zinischen Aus­künfte mehr von Ärzt:innen
  • Sie können keine Bank­geschäfte mehr für Ihr Kind erledigen
  • Sie dürfen keine post­alischen Sendungen mehr ent­gegen­nehmen

Besonders kritisch: Wenn Ihr Kind durch einen Unfall oder eine Krank­heit nicht mehr ansprech­bar ist, können Sie ohne ent­sprechende Voll­machten keine Ent­scheidungen für Ihr Kind treffen. In solchen Fällen wird ohne Vor­sorge zunächst immer das Be­treuungs­gericht ein­geschaltet und ein Be­treuungs­verfahren ein­geleitet[6].

Welche Voll­machten sind ab 18 Jahren sinn­voll?

Ab dem 18. Lebens­jahr empfehlen sich zwei wesent­liche Doku­mente: die Vor­sorge­voll­macht und die Patienten­verfügung. Beide sichern die Selbst­bestimmung Ihres Kindes und sorgen gleich­zeitig für Hand­lungs­fähig­keit in Not­situationen.

Vor­sorge­voll­macht

Die Vor­sorge­voll­macht ist ein grund­legendes Doku­ment für jede voll­jährige Person[8]. Mit dieser Voll­macht kann Ihr Kind fest­legen, wer es in welchen Ange­legen­heiten ver­treten darf, wenn es dies selbst nicht mehr kann.

Die Voll­macht kann folgende Bereiche um­fassen:

  • Gesund­heits­für­sorge: Schweige­pflicht­ent­bindung bei Ärzt:innen, Ein­willigung in Unter­suchungen und Behand­lungen[8]
  • Auf­enthalts­bestimmung: Ent­scheidungen über Wohn­ort und Wohnungs­ange­legen­heiten[8]
  • Ver­mögens­vor­sorge: Zugang zu Konten, Ab­wicklung von Ver­trägen[7]
  • Post- und Fern­melde­verkehr: Ent­gegen­nahme von Brief­post und E-Mails[8]
  • Ver­tretung bei Behörden: Kommu­nikation mit Ämtern und Ver­sicherungen[8]

Praktisches Beispiel: Ihre Tochter studiert im Ausland und hat Probleme mit ihrem Handy­tarif. Ohne Voll­macht können Sie als Eltern nicht mit dem Anbieter sprechen oder Änderungen vor­nehmen[8].

Patienten­verfügung

Mit einer Patienten­verfügung kann Ihr voll­jähriges Kind fest­legen, wie es in bestimmten Krank­heits- oder Unfall­situationen behandelt werden möchte[5]. Die Patienten­verfügung kommt zum Einsatz, wenn Ihr Kind nicht mehr ansprech­bar ist und zum Beispiel im Koma liegt.

In einer Patienten­verfügung werden typischer­weise fest­gelegt:

  • Wünsche zu medizinischen Behandlungen in bestimmten Krankheits­fällen
  • Einstellung zu lebens­erhaltenden Maßnahmen
  • Position zur Organ­spende[5]

Wichtig zu wissen: Nach § 1827 BGB muss der Verfasser einer Patienten­verfügung voll­jährig sein. Minder­jährige können in Deutschland keine rechts­wirksame Patienten­verfügung verfassen.

Not­wendigkeit der Vor­sorge trotz junger Jahre

Viele Menschen denken, dass Vor­sorge für junge Menschen nicht nötig sei. Dies ist jedoch ein folgenschwerer Irrtum. Unfälle oder schwere Erkrankungen können jeden Menschen treffen - unabhängig vom Alter.

Gründe für eine früh­zeitige Vor­sorge:

  • Krank­heiten und Unfälle sind nicht alters­abhängig
  • Ohne Voll­macht wird ein Betreuungs­verfahren eingeleitet
  • Ein Betreuungs­verfahren kostet Zeit, die in Not­situationen oft fehlt
  • Das Gericht bestellt möglicherweise einen fremden Berufs­betreuer, wenn in der Familie keine Einig­keit herrscht[6]

So gehen Sie praktisch vor

Der 18. Geburtstag ist ein guter Anlass, um gemeinsam mit Ihrem Kind über das Thema Vor­sorge zu sprechen. Folgende Schritte können hilfreich sein:

  1. Gespräch führen: Erklären Sie Ihrem Kind, warum die Voll­machten sinn­voll sind. Betonen Sie, dass es um Selbst­bestimmung geht.

  2. Vertrauens­personen aus­wählen: Ihr Kind sollte überlegen, wen es als Bevoll­mächtigte:n ein­setzen möchte. Dies müssen nicht zwangs­läufig die Eltern sein[8].

  3. Voll­machten erstellen: Die Dokumente können mit fach­kundiger Hilfe (Rechts­anwält:innen, Notar:innen) oder auf Basis von geprüften Vor­lagen erstellt werden.

  4. Auf­bewahrung regeln: Die Voll­machten sollten sicher auf­bewahrt werden. Zusätzlich können sie beim Zentralen Vor­sorge­register der Bundes­notar­kammer registriert werden.

Praxis­tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Ihre eigenen Vor­sorge­dokumente. Dies kann den Einstieg in das Thema erleichtern und zeigt, dass die Vor­sorge für alle Erwachsenen relevant ist.

Häufige Fragen und Miss­verständnisse

“Als Eltern haben wir doch auto­matisch ein Mit­sprache­recht?”

Nein, mit dem 18. Geburtstag endet das Sorge­recht der Eltern ersatz­los[7]. Ohne Voll­macht haben Sie als Eltern keine recht­lichen Möglich­keiten, für Ihr Kind zu handeln - selbst wenn es noch bei Ihnen wohnt oder finanziell von Ihnen abhängig ist.

“Kann mein Kind die Voll­macht später ändern?”

Ja, die Voll­macht kann jederzeit wider­rufen oder geändert werden. Dies ist wichtig zu betonen, da viele junge Erwachsene befürchten, mit einer Voll­macht dauer­haft Rechte abzu­geben.

“Was passiert, wenn keine Voll­macht existiert?”

Ohne Voll­macht wird bei Ein­tritts­unfähig­keit ein gerichtliches Betreuungs­verfahren ein­geleitet. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer oder eine Betreuerin - möglicherweise eine fremde Person, wenn sich kein ehren­amtlicher Betreuer findet oder in der Familie keine Einig­keit herrscht[6].

Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung: Ein Geschenk zum 18. Geburtstag

Die Vor­sorge­vollmacht und Patienten­verfügung können ein sinn­volles Geschenk zum 18. Geburtstag sein. Sie zeigen, dass Sie die Selbst­bestimmung Ihres Kindes respek­tieren und gleich­zeitig für Not­situationen vorsorgen möchten.

Viele Familien erleben das gemeinsame Gespräch über diese Themen als wertvoll. Es schafft Klarheit über gegen­seitige Erwartungen und Wünsche - nicht nur für den Notfall, sondern auch für die all­tägliche Kommuni­kation in einer neuen Lebens­phase, in der aus Ihrem Kind ein recht­lich eigen­ständiger Erwachsener geworden ist.

Die Voll­jährigkeit Ihres Kindes bedeutet eine Ver­änderung der rechtlichen Rahmen­bedingungen. Mit den richtigen Vor­sorge­dokumenten können Sie jedoch gemeinsam dafür sorgen, dass in Not­situationen Handlungs­fähigkeit besteht und die Wünsche Ihres Kindes respek­tiert werden.