Patienten­verfügung für junge Menschen: Vorsorge kennt kein Alter

Zusammenfassung

Eine Patienten­verfügung ist auch für junge Menschen wichtig, da Unfälle oder schwere Erkrankungen jeden treffen können. Sie ermöglicht es, medizinische Entscheidungen im Voraus festzulegen und entlastet Angehörige in kritischen Situationen. In Kombination mit einer Vorsorge­vollmacht sorgt sie dafür, dass der eigene Wille respektiert wird und eine Vertrauensperson diesen durchsetzen kann.

Eine Patienten­verfügung ist nicht nur etwas für ältere Menschen. Auch jüngere Personen können plötzlich in Situationen geraten, in denen sie ihre medizinischen Wünsche nicht mehr selbst äußern können. Mit einer frühzeitigen Vorsorge behalten Sie die Kontrolle über Ihre Behandlung - auch wenn Sie einmal nicht mehr selbst sprechen können.

Ein Mann im Büro liest auf einem Tablet, während eine Frau im Hintergrund mit einem digitalen Gerät arbeitet.

Warum auch junge Menschen eine Patienten­verfügung brauchen

Stellen Sie sich vor: Sie erleiden einen schweren Verkehrs­unfall. Mit Blaulicht kommen Sie in die Not­aufnahme. Ihr Zustand verschlechtert sich rasch. Die Ärzt:innen werden nervös, Sie noch mehr. Dann verlieren Sie das Bewusst­sein. Um Ihr Leben zu retten, versetzen die medizinischen Fach­kräfte Sie in ein künstliches Koma.

Wie soll es weitergehen? Sollen die Ärzt:innen eine Sonden­ernährung einleiten? Eine Dialyse oder künstliche Beatmung durchführen? Oder sollen die Geräte abgeschaltet werden, falls keine Heilungs­chancen bestehen?

Ohne eine Patienten­verfügung müssen Ihre Angehörigen oder ein gerichtlich bestellter Betreuer diese schweren Entscheidungen treffen - eine enorme emotionale Belastung in einer ohnehin schon belastenden Situation.

Solche Notfälle können jeden Menschen treffen - unabhängig vom Alter. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder andere unvorher­sehbare Ereignisse können jedes Leben plötzlich verändern. Mit einer Patienten­verfügung können Sie für solche Fälle vorsorgen[11].

Selbst­bestimmung in jeder Lebens­phase

Bei einer Patienten­verfügung geht es um viel mehr als nur um Vorsorge - es geht um Ihre Selbst­bestimmung. Mit diesem Dokument können Sie:

  • Ihren Willen festhalten, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können
  • Über medizinische Maßnahmen entscheiden, auch wenn Sie im Moment der Entscheidung bewusstlos sind
  • Ihren Angehörigen die Last abnehmen, schwierige Entscheidungen in emotional belastenden Situationen treffen zu müssen

Wer keine Patienten­verfügung verfasst, überlässt anderen die Entscheidung über das eigene Leben oder sogar den eigenen Tod.

Was regelt eine Patienten­verfügung?

In einer Patienten­verfügung legen Sie fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie im Notfall wünschen oder ablehnen[2]. Dazu gehören unter anderem:

Sie können auch festhalten, ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen um jeden Preis wünschen oder ob Ihnen die Lebens­qualität wichtiger ist als ein möglichst langes Leben.

Rechtliche Grundlagen und formale Anforderungen

Die Patienten­verfügung ist seit 2009 gesetzlich geregelt und in § 1827 BGB verankert[10]. Damit Ihre Patienten­verfügung rechtswirksam ist, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Wichtig: Die Patienten­verfügung sollte so konkret wie möglich formuliert sein. Vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie “Ich möchte nicht an Schläuchen hängen” oder “Ich will nicht leiden müssen”[3]. Beschreiben Sie stattdessen genau, in welchen Situationen welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.

So erstellen Sie eine wirksame Patienten­verfügung

Eine wirksame Patienten­verfügung zu erstellen, ist nicht kompliziert, wenn Sie einige wichtige Punkte beachten:

1. Konkrete Situationen definieren

Beschreiben Sie genau, in welchen Situationen Ihre Patienten­verfügung gelten soll, zum Beispiel:

  • Bei einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
  • Bei schwerem Schädel-Hirn-Trauma ohne Aussicht auf Besserung
  • Im Endstadium einer Demenz­erkrankung
  • Bei irreversiblem Koma

2. Gewünschte und abgelehnte Maßnahmen festlegen

Führen Sie konkret auf, welche medizinischen Maßnahmen Sie in den beschriebenen Situationen wünschen oder ablehnen[3].

3. Persönliche Wert­vorstellungen ergänzen

Ergänzen Sie Ihre Ausführungen mit persönlichen Wert­vorstellungen und Einstellungen zu Leben und Sterben. Dies hilft den behandelnden Ärzt:innen, Ihren Willen besser zu verstehen und umzusetzen[2].

4. Beratung in Anspruch nehmen

Lassen Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten[10]. So stellen Sie sicher, dass Ihre Patienten­verfügung medizinisch sinnvoll formuliert ist.

5. Regelmäßige Aktualisierung

Überprüfen Sie Ihre Patienten­verfügung regelmäßig und bestätigen Sie mit Datum und Unterschrift, dass sie weiterhin Ihrem Willen entspricht. Eine regelmäßige Aktualisierung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, erhöht aber die Verbindlichkeit des Dokuments.

Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht: Ein perfektes Paar

Eine Patienten­verfügung allein reicht oft nicht aus. Es muss auch jemand da sein, der Ihre Patienten­verfügung bei den Ärzt:innen durchsetzt[11]. Dafür ist eine Vorsorge­vollmacht das passende Instrument.

Mit einer Vorsorge­vollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie entscheiden kann, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person kann dann auch dafür sorgen, dass Ihre in der Patienten­verfügung festgelegten Wünsche respektiert werden[11].

Ohne Vorsorge­vollmacht bestimmt im Ernstfall ein Gericht, wer für Sie entscheidet, und bestellt einen gesetzlichen Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin[11].

Häufige Bedenken junger Menschen

Viele junge Menschen zögern, eine Patienten­verfügung zu erstellen. Hier einige typische Bedenken:

Ich bin noch jung und gesund, warum sollte ich jetzt schon vorsorgen?
Niemand ist vor einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung geschützt. Gerade junge Menschen geraten häufig durch Unfälle in kritische gesundheitliche Situationen[11].

Ist das nicht sehr kompliziert und teuer?
Eine Patienten­verfügung können Sie selbst erstellen. Das Bundesministerium der Justiz bietet kostenlose Text­bausteine an[2]. Bei Bedarf können Sie sich auch fachkundigen Rat bei Ärzt:innen, Beratungs­stellen oder Anwält:innen holen.

Was ist, wenn ich meine Meinung ändere?
Sie können Ihre Patienten­verfügung jederzeit formlos widerrufen oder ändern[2]. Es empfiehlt sich, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Besondere Bedeutung für junge Eltern

Gerade junge Eltern sollten frühzeitig an Vorsorge denken. Wer für Kinder verantwortlich ist, sollte nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Familie für Katastrophen­fälle vorsorgen[11].

Mit einer Patienten­verfügung, einer Vorsorge­vollmacht und einer Sorgerechtsverfügung können Sie festlegen:

  • Wer sich um Ihre Kinder kümmern soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind
  • Welche Werte und Grundsätze bei der Erziehung Ihrer Kinder berücksichtigt werden sollen
  • Wie Ihr Vermögen verwaltet werden soll, um die Zukunft Ihrer Kinder zu sichern

Fazit: Vorsorge ist in jedem Alter sinnvoll

Eine Patienten­verfügung ist nicht nur etwas für ältere Menschen. Gerade für junge Menschen bietet sie die Möglichkeit, selbst über medizinische Behandlungen zu entscheiden, sollte man einmal nicht mehr selbst entscheidungs­fähig sein[11].

Mit einer Patienten­verfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille respektiert wird, und nehmen Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen ab. Kombiniert mit einer Vorsorge­vollmacht haben Sie ein solides Fundament für alle Fälle geschaffen[5][11].

Denken Sie daran: Vorsorge bedeutet nicht, dass man mit dem Schlimmsten rechnet - sondern dass man für alle Fälle gut vorbereitet ist.