Wer also für den Ernstfall vorsorgen möchte (oder bestimmte Behandlungsmethoden ablehnt), sollte eine Patientenverfügung unterzeichnen. Das kann jede volljährige und geschäftsfähige Person tun – eine bestimmte Form ist dafür nicht notwendig, Sie müssen die Patientenverfügung lediglich unterzeichnen. Die folgende Infografik zeigt 6 interessante Statistiken zur Patientenverfügung in Deutschland.
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Übrigens: Im Juli 2016 entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Patientenverfügung nur dann rechtlich bindend ist, wenn der Aussteller seine Wünsche eindeutig formuliert. Allgemeine Anweisungen zur Behandlungs- und Lebenssituation sind demnach nicht ausreichend.
Sie möchten mehr über die Patientenverfügung erfahren? Dann empfehlen wir unsere Artikel die 10 wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung und die 10 häufigsten Irrtümer. Oder informieren Sie sich detaillierter mit unserem umfangreichen Ratgeber. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und Informieren!