Deshalb kann selbst eine gültige Patientenverfügung unwirksam sein

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-12-27

letzte Änderung:

2022-02-22

Wann ist eine Patientenverfügung gültig? Und warum kann eine Patientenverfügung trotz Gültigkeit im Ernstfall nicht funktionieren? In unserem Artikel beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Gültigkeit und Wirksamkeit Ihrer Patientenverfügung.

Patientenverfügung

1. Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Für eine rechtsgültige Patientenverfügung sind gemäß des § 1901a (1) im Bürgerlichen Gesetzbuch nur vier Kriterien zu erfüllen:

  • Sie sind volljährig,
  • Sie sind einwilligungsfähig,
  • Sie verfassen Ihre Verfügung schriftlich,
  • Sie unterschreiben Ihre Verfügung eigenhändig.

Erfüllen Sie diese vier Kriterien, ist Ihre Patientenverfügung gültig. Sie brauchen also keine Beglaubigung vom Notar und müssen Ihre Patientenverfügung auch nicht mit einem Anwalt erstellen. Aber Achtung: Nur weil Ihre Patientenverfügung gültig ist, ist Ihre Verfügung nicht zwingend auch wirksam. Trotz rechtlicher Gültigkeit kann Ihre Patientenverfügung im Notfall unwirksam werden! Warum das so ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

2. Was ist eine wirksame Patientenverfügung?

Eine wirksame Patientenverfügung muss bestimmte inhaltliche Vorgaben erfüllen. Vor allem geht es darum, Interpretationsspielraum zu vermeiden und den Ärzten in der Patientenverfügung klare und unmissverständliche Vorgaben zu machen. Das bedeutet: Ihre Patientenverfügung muss konkret und spezifisch formuliert sein – oder sie wird im Notall unwirksam. Tatsächlich versagen die meisten rechtlich gültigen Patientenverfügungen im Notfall, weil sie dieses wichtige Kriterium nicht erfüllen.

Tipp: Eine wirksame Patientenverfügung sollte immer konkrete Behandlungen in spezifischen Krankheits- oder Behandlungssituationen beschreiben. Weil das für medizinische Laien ziemlich schwer ist, empfiehlt sich die Erstellung mit einem Experten oder einem Service wie Patientenverfügung.digital.

3. Was sind Beispiele unwirksamer Formulierungen?

„Ich möchte würdevoll sterben“

Wie möchte der Verfasser konkret sterben? Das kann der Arzt mit dieser Formulierung unmöglich erkennen – schließlich versteht jeder Mensch unter würdevollem Sterben etwas anderes. Die Formulierung überlässt dem Arzt also zu viel Freiheiten in der Interpretation. Es wird nicht klar, was der Verfasser unter würdevollem Sterben versteht!

„Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“

Auch diese Formulierung lässt viele Interpretationsmöglichkeiten. Schließlich können selbst die simpelsten Eingriffe und Medikamente in bestimmten Situationen als lebensverlängernde Maßnahmen verstanden werden. Für eine wirksame Patientenverfügung müsste der Verfasser konkrete lebensverlängernde Maßnahmen und Situationen beschreiben.

„Ich möchte keine künstliche Beatmung“

Eine künstliche Beatmung ist auch bei vielen nicht lebensbedrohlichen Krankheiten nötig (wie zum Beispiel Inhalationsgeräte bei Atemwegserkrankungen). Als Verfasser sollten Sie genau festlegen, in welchen Situationen sie welche Beatmungsformen ablehnen.

4. Wie lange ist meine Patientenverfügung gültig?

Eine Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum. Das bedeutet: Ihr Dokument ist so lange gültig bzw. wirksam, bis der Verfasser die Verfügung widerruft. Grundsätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen und ändern, sofern Sie dazu geistig und körperlich in der Lage sind.

Tipp: Wir raten Ihnen, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen (zum Beispiel alle zwei Jahre) und bei Bedarf zu ändern. Schließlich können sich Ihre Wünsche mit der Zeit ändern.

Weitere Fragen im Überblick

Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?

Ja, für die Rechtsgültigkeit Ihrer Patientenverfügung brauchen Sie weder Notar noch Rechtsanwalt. Ihre Verfügung wird bereits mit Ihrer Unterschrift wirksam.

Ist eine mündliche Patientenverfügung gültig?

Nein, eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen. Eine mündliche Patientenverfügung ist demnach nicht wirksam und kann höchstens eine Rolle spielen, wenn es um das Ermitteln des mutmaßlichen Patientenwillens geht.

Ist eine Kopie meiner Patientenverfügung auch gültig?

Nein, eine Kopie ist nicht ausreichend. Ihre Patientenverfügung muss im Original vorliegen. Sie können aber zum Beispiel mehrere unterschriebene Exemplare Ihrer Patientenverfügung an Angehörige verteilen.

Schlusswort

Der Unterschied zwischen einer gültigen und einer wirksamen Patientenverfügung ist wichtig zu verstehen. Während eine gültige Patientenverfügung schnell erreicht ist, sind die Vorgaben für eine wirksame Patientenverfügung etwas schwieriger zu erfüllen (vor allem für Menschen ohne medizinisches Fachwissen). Deshalb bieten wir bei Patientenverfügung.digital einen kostenlosen Service an, der Ihnen beim Erstellen einer gültigen und wirksamen Patientenverfügung unter die Arme greift.

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