Grundpflege: Das sollten Sie wissen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2023-02-13

letzte Änderung:

2023-03-05

Die Grundpflege spielt für pflegebedürftige Personen eine wichtige Rolle. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff? Im Folgenden stellen wir Ihnen Grundpflege genau vor – und erklären, welche Leistungen der Begriff umfasst.

Grundpflege

Was ist Grundpflege?

Grundpflege bezeichnet alle zur Alltagsbewältigung nötigen und regelmäßigen Pflegemaßnahmen. Vor allem geht es dabei um Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Dabei kann die Grundpflege entweder nur vorübergehend oder dauerhaft erfolgen – das Ziel ist aber immer eine größtmögliche Selbstständigkeit der Person. Die Grundpflege kann entweder von Angehörigen, Pflegekräften oder Alltagshelfern geleistet werden.

Warum ist Grundpflege so wichtig?

Bei der Grundpflege geht es um die absoluten Grundbedürfnisse eines Menschen. Ob Ernährung, Mobilität oder Körperpflege: Die Grundpflege stellt sicher, dass die pflegebedürftige Person so selbstbestimmt wie möglich in den eigenen vier Wänden leben kann. Ein ebenfalls wichtiger Bestandteil ist die Kommunikation mit Mitmenschen und die Vorsorge von Krankheiten.

Wo findet die Grundpflege statt?

Bei der Grundpflege gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Häusliche / ambulante Pflege. Dann findet die Pflege im eigenen Zuhause statt.

  • Teilstationäre Pflege: Hier besucht die pflegebedürftige Person eine Tagespflegeeinrichtung.

  • Vollstationäre Pflege. Die gesamte Pflege findet in einem Pflege- oder Seniorenheim statt.

Welche Leistungen umfasst die Grundpflege?

Die konkreten Leistungen der Grundpflege hängen immer von den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person ab. Grundsätzlich geht es in den meisten Fällen aber um die folgenden Bereiche:

  • Körperpflege

Die Körperpflege umfasst vor allem Hilfe beim Körperwaschen. Dazu gehört zum Beispiel Duschen und Baden, Zahnpflege, Haarpflege und Rasur, Haut- und Nagelpflege oder Unterstützung beim Stuhlgang. Ebenso kann das Reinigen von Pflegehilfsmitteln wie Urinbeutel oder Katheder zur Körperpflege gehören.

  • Ernährung

Hier geht es vor allem um das Zubereiten von Mahlzeiten und der Nahrungsaufnahme. Sollte die pflegebedürftige Person Nahrung nicht mehr auf herkömmlichen Weg einnehmen können, gehört auch die Ernährung über eine PEG Magensonde dazu.

  • Mobilität

Bei der Mobilität geht es um die Bewegung zu Hause und außerhalb der eigenen vier Wände. Zum Beispiel: Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim An- und Ausziehen, Bewegung bei bettlägerigen Personen. Oder Begleitung bei Ausflügen, Spaziergängen oder Urlaubsbegleitung.

  • Krankheitsvorbeugung

Wer sich weniger bewegen kann, braucht mehr Unterstützung beim Vorbeugen von Krankheiten. Ob Pilzinfektion, Lungenentzündung, Hauterkrankungen oder Verdauungsprobleme: Die Grundpflege kann helfen, Krankheiten und Infektionen zu vermeiden.

  • Eigenständigkeit

Die Aufrechterhaltung von Eigenständigkeit ist das größte Ziel der Grundpflege. Das gelingt neben der Unterstützung im Alltag auch mit Sprechübungen, Gedächtnistraining oder Mobilitätsübungen. Auch der Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte ist wichtig.

Was ist die große und kleine Grundpflege?

Je nach Aufwand der Körperwäsche unterscheidet man in der Grundpflege zwischen großer und kleiner Grundpflege. Bei der großen Grundpflege wird meist der gesamte Körper gewaschen, bei der kleinen Grundpflege geht es lediglich um Teilbereiche.

Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege?

Meist wird die Grundpflege von den Krankenkassen übernommen. Sollte Ihr Arzt die Leistungen allerdings verordnen (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung), gehören sie zu den sogenannten häuslichen Pflegeleistungen. Das bedeutet: In diesem Fall können Sie die Kosten auch von der zuständigen Krankenkasse übernehmen lassen.

Wichtig: Damit Grundpflege anteilig von Pflegekasse oder Pflegeversicherung übernommen wird, brauchen Sie mindestens Pflegegrad 1.

Schlusswort

Grundpflege ist ein wichtiger Bestandteil jeder Pflegeleistung – denn Grundpflege regelt die absoluten Grundbedürfnisse wie Ernährung, Mobilität und Körperpflege. Das Ziel dabei? Unterstützung im Alltag, die die Eigenständigkeit der pflegebedürftigen Person so lange wie möglich aufrechterhält.

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