Grund­pflege: Was Sie als pflegen­de Angehörige wissen sollten

Zusammenfassung

Die Grund­pflege umfasst essenzielle Tätig­keiten wie Körper­pflege, Ernährung, Hilfe bei Aus­scheidungen und Mobilität, die Pflege­bedürftige im Alltag unter­stützen. Sie kann von Ange­hörigen oder professionellen Pflege­kräften erbracht werden und ist eine wichtige Grundlage für die Lebens­qualität und Selbst­ständigkeit der betroffenen Personen. Eine gute Vorbereitung sowie die Nutzung von Unterstützungsangeboten erleichtern die Pflege erheblich.

Die Grund­pflege bildet einen wesent­lichen Bestand­teil der täglichen Unter­stützung für Menschen, die Hilfe im Alltag be­nötigen. Dieser Artikel er­klärt alle grund­legenden Aspekte, gibt praktische Tipps und unter­stützt Sie als pflegen­de Ange­hörige oder Betreu­ungs­person.

Junge Pflegekraft in blauer Kleidung betreut ältere Person am Bett, Sonnenlicht scheint durch das Fenster.

Was genau bedeutet Grund­pflege?

Grund­pflege bezeichnet alle regel­mäßigen Pflege­maßnahmen, die zur Bewälti­gung des Alltags nötig sind. Sie bezieht sich auf grund­legende Tätig­keiten, die ein Mensch regel­mäßig ausführt - etwa Körper­pflege, Essen oder Bewe­gung. Wenn jemand diese Tätig­keiten nicht mehr selbst­ständig aus­führen kann, braucht er Unter­stützung.

Die Grund­pflege ist be­sonders wichtig, weil sie:

  • Die grund­legenden Bedürf­nisse abdeckt
  • Die Lebens­qualität erhält
  • Ein selbst­bestimmtes Leben in gewohnter Um­gebung er­möglicht
  • Krank­heiten vor­beugt
  • Soziale Kontakte fördert

Rund 4,13 Millionen Menschen in Deutsch­land sind pflege­bedürftig, wobei etwa 80 Prozent zu Hause ver­sorgt werden - die meisten von ihren Ange­hörigen[3].

Wo kann Grund­pflege statt­finden?

Die Pflege kann in unter­schied­lichen Um­gebungen er­folgen:

  1. Häus­liche/ambu­lante Pflege: Die pflege­bedürftige Person bleibt in ihrer ge­wohnten Um­gebung. Diese Form wird von den meisten Menschen be­vorzugt[10].

  2. Teil­stationäre Pflege: Die pflege­bedürftige Person be­sucht tags­über eine Pflege­einrichtung und kehrt abends nach Hause zurück.

  3. Voll­stationäre Pflege: Die ge­samte Pflege findet in einem Pflege- oder Senioren­heim statt.

Was gehört zur Grund­pflege?

Die konkre­ten Leistun­gen richten sich nach den indivi­duellen Bedürf­nissen. Folgende Haupt­bereiche umfasst die Grund­pflege:

1. Körper­pflege

Die Körper­pflege stellt einen zentralen Teil der Grund­pflege dar und be­inhaltet:

  • Haut- und Gesichts­pflege[14]
  • Haare waschen, föhnen, kämmen und bei Bedarf Haar­ersatz an­bringen[14]
  • Rasieren (nass oder trocken)[14]
  • Zahn­pflege und Reinigung von Zahn­ersatz[14]
  • Teilwaschungen oder Ganz­körper­wäsche - am Wasch­becken, in der Dusche, Bade­wanne oder im Bett[14]
  • Nagel­pflege und spezielle Pflege­maßnahmen wie die Versorgung von Augen­prothesen[15]

Ein praktischer Tipp für die Gesichts­reinigung:

  1. Bereiten Sie ein Wasch­becken mit warmem Wasser vor
  2. Tragen Sie Gesichts­reiniger oder milde Seife auf
  3. Waschen Sie sanft Stirn, Wangen, Nase und Kinn
  4. Spülen Sie mit klarem Wasser nach
  5. Trocknen Sie das Gesicht ab
  6. Feuchten Sie einen Wasch­lappen an und reinigen Sie den Mund von möglichen Zahn­pasta­resten[8]

2. Ernährung

Bei der Ernährung geht es vor allem um Hilfe bei der Nahrungs­aufnahme:

  • Mahlzeiten mund­gerecht vor­bereiten
  • Unter­stützung beim Essen und Trinken
  • Verabreichung von Sonden­nahrung, wenn eine Magen­sonde (PEG) nötig ist[14][15]

Hinweis: Einkauf, Kochen und die Planung von Mahl­zeiten zählen zur haus­wirtschaft­lichen Ver­sorgung, nicht zur Grund­pflege[14].

3. Hilfe bei Aus­scheidungen

Dieser sensible Bereich umfasst:

  • Unter­stützung bei Toiletten­gängen
  • Umgang mit Inkontinenz­materialien (Einlagen, Windeln)
  • Pflege von Kathetern, Urostoma oder Entero­stoma
  • Kontinenz­training[15]

4. Mobilität

Die Förderung der Beweglichkeit ist ein wesent­licher Teil der Grund­pflege:

  • Hilfe beim Aufstehen, Hin­setzen und Gehen
  • Lagerung bei Bett­lägerigkeit
  • Bewegungs­übungen zur Mobilitäts­förderung
  • Unter­stützung beim An- und Aus­kleiden[15][16]

Kleine und große Grund­pflege - der Unter­schied

Wenn Sie einen ambulanten Pflege­dienst be­auftragen, werden oft zwei Pflege­varianten ange­boten:

Kleine Grund­pflege:

  • An- und Aus­kleiden
  • Hilfe bei Toiletten­gängen
  • Mund- und Zahn­pflege
  • Teil­wäsche (Gesicht, Ober­körper, Intim­bereich)

Große Grund­pflege:

  • Alle Leistungen der kleinen Grund­pflege
  • Ganz­körper­wäsche
  • Um­fassendere Unter­stützung bei allen Pflege­tätigkeiten
  • Hilfe bei der Nahrungs­aufnahme[15]

Zeit­aufwand für wichtige Pflege­tätigkeiten

Der Zeit­aufwand für Pflege­tätigkeiten kann Ihnen als Orientierung dienen:

Pflege­maßnahmeUngefährer Zeit­aufwand
Ganz­körper­wäsche20 Minuten
Duschen25 Minuten
Baden30 Minuten
Oberkörper waschen10 Minuten
Rasieren10 Minuten
Hilfe bei der Nahrungs­aufnahme15 Minuten
Ankleiden komplett10 Minuten
Bewegungs­übungen20 Minuten

Praktische Tipps für pflegen­de Angehörige

Als pflegen­de:r Angehörige:r stehen Sie vor besonderen Heraus­forderungen. Hier einige hilf­reiche Tipps:

Alltags­strukturen schaffen

Inte­grieren Sie die pflege­bedürftige Person sinn­voll in den Alltag, etwa beim Ab­trocknen des Geschirrs. Bleiben Sie gelassen, wenn nicht alles perfekt läuft - es geht um Teil­habe, nicht um perfekte Ergeb­nisse[5].

Bewegung fördern

Regel­mäßige Spazier­gänge ver­bessern den Gesund­heits­zustand und fördern einen besseren Schlaf. Achten Sie auf an­gemessenes Schuh­werk und ein an­gepasstes Tempo[5].

Erinnerungen pflegen

Schauen Sie gemeinsam Foto­alben an und sprechen Sie über positive Erinne­rungen. Dies fördert das Gedächt­nis und schafft schöne gemein­same Momente[5].

Haus­arbeit ein­beziehen

Lassen Sie die pflege­bedürftige Person bei ein­fachen Tätig­keiten mit­helfen, etwa beim Wäsche­legen oder Auf­hängen. Zeigen Sie Wert­schätzung für die Hilfe, auch wenn das Ergeb­nis nicht Ihren Vor­stellungen ent­spricht[5].

Aktivierende Pflege be­treiben

Ziel sollte immer sein, die Selbst­ständigkeit so lange wie möglich zu er­halten. Unter­stützen Sie, wo nötig, über­nehmen Sie aber nicht Tätig­keiten, die die Person noch selbst aus­führen kann[16].

Rechtliches und finanzielles

Wenn Sie oder Ihre Ange­hörigen grund­pflegerische Unter­stützung be­nötigen, haben Sie unter bestimmten Voraus­setzungen Anspruch auf Leistungen der Pflege­versicherung. Wichtig ist dafür die Ein­stufung in einen Pflege­grad durch den Medizinischen Dienst.

Die gesetz­liche Grund­lage für Pflege­leistungen findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB XI). Menschen mit einem an­erkannten Pflege­grad können Pflege­sachleistungen, Pflege­geld oder Kombi­leistungen be­anspruchen.

Denken Sie auch an die Patienten­verfügung als wichtiges Vorsorge­instrument. Mit dieser können Sie für den Fall Ihrer Ein­willigungs­unfähigkeit in medizinischen Angelegen­heiten vor­sorglich fest­legen, welche Maßnahmen durch­zuführen oder zu unter­lassen sind[1].

Zusammen­fassung

Die Grund­pflege bildet das Fundament der täglichen Unter­stützung für pflege­bedürftige Menschen. Sie um­fasst die Bereiche Körper­pflege, Ernährung, Aus­scheidung und Mobilität und kann sowohl von Ange­hörigen als auch von professionellen Pflege­kräften erbracht werden.

Wer als Ange­hörige:r pflegt, sollte sich gut informieren, auf die eigenen Kräfte achten und bei Bedarf Unter­stützungs­angebote nutzen. Mit der richtigen Vor­bereitung, Geduld und einer wert­schätzenden Haltung kann die Grund­pflege für alle Beteiligten gut ge­staltet werden.