Feuer­bestattung: Alles über Ablauf, Vor­aus­setzungen und Kosten

Zusammenfassung

Die Feuer­bestattung ist die häufigste Bestattungs­form in Deutschland und bietet neben geringeren Kosten auch vielfältige Beisetzungs­möglichkeiten, wie Urnen­gräber, Baum- oder See­bestattungen. Sie erfordert eine Willens­erklärung des Verstorbenen, eine zweite Leichen­schau und unterliegt der Friedhofs­pflicht, wobei es regionale Ausnahmen gibt. Für An­gehörige kann die Unterstützung durch Bestattungs­institute hilfreich sein, um organisatorische und emotionale Herausforderungen zu bewältigen.

Die Feuer­bestattung ist mittlerweile die am häufigsten gewählte Bestattungs­form in Deutschland. Bei etwa 80% der jährlich über eine Million Verstorbenen wird diese Form der Beisetzung gewählt. Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Feuer­bestattung für sich selbst oder einen An­gehörigen beschäftigen, stehen Sie vor verschiedenen Fragen: Welche recht­lichen Vor­aus­setzungen gibt es? Wie läuft eine Ein­äscherung ab? Welche Bei­setzungs­möglichkeiten bestehen danach? Dieser Artikel gibt Ihnen einen um­fassenden Überblick über alles Wichtige zum Thema Feuer­bestattung und hilft Ihnen, diese schwierige Zeit mit mehr Sicherheit zu bewältigen.

Keramikvase mit roten Herbstblättern vor einem See bei Sonnenuntergang, umgeben von fallendem Laub.

Geschichte und Bedeutung der Feuer­bestattung

Feuer­bestattungen haben in Europa eine lange Tradition, die bis in die Bronzezeit zurückreicht. In Deutschland waren sie jedoch lange Zeit in Vergessenheit geraten und wurden erst vor einigen Jahrzehnten von den Kirchen anerkannt[2]. Heute ist die Kremation (Ein­äscherung) wieder zur bevorzugten Bestattungs­form geworden - nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen, da sie im Vergleich zur Erd­bestattung oft kosten­günstiger ist[6].

Die Entscheidung für eine Feuer­bestattung ist nicht nur eine praktische, sondern auch eine emotionale Wahl. Sie bietet die Möglichkeit, den Abschied individuell zu gestalten und ermöglicht verschiedene Beisetzungs­formen für die Urne, was vielen Menschen heute wichtig ist[3].

Rechtliche Grund­lagen der Feuer­bestattung

In Deutschland unterliegt das Bestattungs­wesen der Gesetz­gebung der Bundes­länder. Das bedeutet, dass die genauen Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sein können[5]. Dennoch gibt es einige allgemeine Grund­sätze, die bundes­weit gelten:

Vor­aus­setzungen für eine Feuer­bestattung

Für eine Feuer­bestattung müssen mehrere Vor­aus­setzungen erfüllt sein:

  1. Es muss eine Willens­erklärung des Verstorbenen vorliegen. Im Idealfall wurde zu Lebzeiten eine schriftliche Kremations­verfügung erstellt. Liegt diese nicht vor, müssen die Hinter­bliebenen glaub­haft machen, dass die Ein­äscherung dem Wunsch des Verstorbenen entspricht[4].

  2. Zwischen dem Eintritt des Todes und der Ein­äscherung müssen mindestens 48 Stunden liegen[6].

  3. Eine zweite Leichen­schau ist gesetzlich vorgeschrieben. Während bei der ersten Leichen­schau ein Arzt den Tod und die Todes­ursache feststellt, wird bei der zweiten ein Gerichts­mediziner hinzugezogen. Diese zweite Unter­suchung ist notwendig, weil bei einer Kremation alle Hinweise auf einen möglichen unnatürlichen Tod vernichtet würden[6].

  4. Die Identität des Verstorbenen muss eindeutig nachgewiesen sein, und der Eintrag im Sterbe­buch des Standes­amts muss vorliegen[6].

In den meisten Bundes­ländern muss die Ein­äscherung innerhalb von 10 Tagen nach dem Tod erfolgen. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist jedoch verlängert werden[1].

Der Ablauf einer Feuer­bestattung

Vor der Ein­äscherung

Wenn ein Mensch verstirbt und eine Feuer­bestattung gewünscht wird, beginnt ein fest­gelegter Prozess:

  1. Dokumenten­beschaffung: Das zuständige Standes­amt (am Sterbe­ort) muss eine Sterbe­urkunde ausstellen. Dafür werden verschiedene Dokumente benötigt, wie Geburts­urkunde, eventuell Scheidungs­urteil mit Rechts­kräftigkeits­stempel und weitere[1].

  2. Überführung: Der Verstorbene wird zunächst vom Sterbe­ort abgeholt und in einen würdevollen Rahmen überführt[1].

  3. Trauerfeier: Die Trauer­feier für die An­gehörigen findet in der Regel vor der Ein­äscherung statt. Der Verstorbene wird dabei im Sarg aufgebahrt[2].

Die Ein­äscherung im Krematorium

Im Krematorium finden folgende Schritte statt:

  1. Zweite Leichen­schau: Wie bereits erwähnt, wird eine zweite Leichen­schau durch­geführt, um die Todes­ursache zu bestätigen und den Verstorbenen zu identifizieren[4].

  2. Vorbereitung: Vor der Ein­äscherung müssen bestimmte Implantate wie Herz­schritt­macher entfernt werden, da diese während der Kremation explodieren könnten[2].

  3. Ein­äscherung: Der Verstorbene wird zusammen mit dem Sarg eingeäschert. In Einzel­fällen ist die Anwesenheit von Hinter­bliebenen bei diesem Vorgang erlaubt[2].

  4. Asche­behandlung: Nach der Verbrennung wird die Asche in eine Urne umgebettet[2][3].

Beisetzungs­möglichkeiten nach der Kremation

Nach der Ein­äscherung stehen verschiedene Möglichkeiten für die Bei­setzung der Urne zur Verfügung:

Beisetzung auf dem Friedhof

In Deutschland gilt grundsätzlich die Friedhofs­pflicht. Das bedeutet, dass die Urne in der Regel auf einem Friedhof beigesetzt werden muss[2]. Dort gibt es verschiedene Möglich­keiten:

  • Urnen­gräber: Spezielle, kleinere Grab­stellen für Urnen
  • Urnen­nischen: Plätze in speziellen Kolumbarien oder Stelen
  • Normale Gräber: Die Urne kann auch in einem normalen Grab beigesetzt werden, das für Erd­bestattungen vorgesehen ist[2]

Alternative Beisetzungs­formen

Es gibt inzwischen auch alternative Formen der Urnen­beisetzung, die in den meisten Bundes­ländern erlaubt sind:

In Bremen ist es mittlerweile sogar erlaubt, die Asche auf privatem Grund­besitz zu verstreuen - eine Ausnahme im deutschen Bestattungs­recht[6].

In der Schweiz und einigen anderen Ländern sind noch weitere Formen möglich, wie beispielsweise die Diamant­bestattung, bei der aus einem Teil der Asche ein Diamant hergestellt wird[2].

Emotionale Aspekte der Feuer­bestattung

Die Planung einer Feuer­bestattung umfasst nicht nur praktische, sondern auch emotionale Aspekte:

Individuelle Abschied­nahme

Eine Feuer­bestattung bietet die Möglichkeit, den Abschied sehr persönlich zu gestalten. Von der Auswahl der Musik bis zur Dekoration gibt es viele Wege, die Zeremonie dem Leben und der Persönlichkeit des Verstorbenen anzupassen[3].

Gemeinsame Planung als Hilfe bei der Trauer­bewältigung

Für Hinter­bliebene kann die gemeinsame Planung der Abschied­nahme ein wichtiger Teil des Trauer­prozesses sein. Das gemeinsame Umsetzen von Abschied­wünschen kann helfen, den Verlust besser zu verarbeiten[3].

Praktische Tipps für Angehörige

Wenn Sie eine Feuer­bestattung für einen An­gehörigen organisieren müssen, können folgende Hinweise hilfreich sein:

Zeitrahmen beachten

Obwohl die Ein­äscherung in den meisten Bundes­ländern innerhalb von 10 Tagen nach dem Tod erfolgen muss, ist es wichtig zu wissen, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen müssen. Alles hat seine Zeit, und unter bestimmten Bedingungen kann diese Frist verlängert werden[1].

Unterstützung annehmen

Bestattungs­institute können nicht nur bei der Organisation der Ein­äscherung helfen, sondern auch bei der Beschaffung wichtiger Dokumente und bei der Abwicklung von Formalitäten mit Kranken­kassen, Renten­kassen, GEZ, Versicherungen und anderen Institutionen[1].

Dokumente vorbereiten

Für die Ausstellung einer Sterbe­urkunde durch das Standes­amt werden verschiedene Dokumente benötigt. Die Bearbeitung und der Postweg zur Ausstellung einer Sterbe­urkunde dauern in der Regel etwa 7-10 Werktage[1].

Kosten einer Feuer­bestattung

Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung für eine Bestattungs­form sind die Kosten. Die Feuer­bestattung wird häufig aus finanziellen Gründen gewählt, da sie im Vergleich zur Erd­bestattung oft günstiger ist[2][6].

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für die Ein­äscherung im Krematorium
  • Kosten für den Sarg (für die Kremation sind spezielle Särge vorgeschrieben)
  • Kosten für die Urne
  • Gebühren für die Grab­stelle (je nach gewählter Beisetzungs­form unterschiedlich)
  • Kosten für die Trauerfeier
  • Kosten für den Bestatter

Je nach gewählter Beisetzungs­form können die Gesamt­kosten stark variieren. Urnengräber benötigen weniger Platz als Särge und sind daher meist günstiger in der Grab­miete. Auch der Pflege­aufwand ist geringer[2].

Fazit: Die richtige Entscheidung treffen

Die Feuer­bestattung ist mittlerweile die am häufigsten gewählte Bestattungs­form in Deutschland. Sie bietet verschiedene Vorteile wie niedrigere Kosten und vielfältige Beisetzungs­möglichkeiten für die Urne.

Wenn Sie für sich selbst vorsorgen möchten, ist es ratsam, Ihre Wünsche bezüglich einer Feuer­bestattung schriftlich festzuhalten. Dies entlastet Ihre An­gehörigen später von schwierigen Entscheidungen und stellt sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Für An­gehörige, die mit der Organisation einer Feuer­bestattung betraut sind, ist es wichtig zu wissen, dass es Unterstützung gibt. Bestattungs­institute können bei allen Schritten helfen - von der Dokumenten­beschaffung bis zur Planung der Trauerfeier.

Die Entscheidung für eine Bestattungs­form ist sehr persönlich und sollte gut überlegt sein. Mit den Informationen aus diesem Artikel können Sie eine fundierte Wahl treffen, die sowohl praktischen als auch emotionalen Bedürfnissen gerecht wird.