Familie und Partner:innen rechtlich absichern: Was Sie wissen sollten
Zusammenfassung
Eine rechtliche Vorsorge ist essenziell, um Familien und Partner:innen in Notfällen abzusichern und den eigenen Willen zu wahren. Mit Dokumenten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Testament können Sie medizinische, finanzielle und rechtliche Entscheidungen klar regeln. Besonders für unverheiratete Paare und Familien mit Kindern ist eine umfassende Absicherung unverzichtbar, da ohne Vorsorge oft Behörden oder Dritte entscheiden.
Eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder unvorhergesehene Ereignisse können jede Familie treffen. Wer nicht vorsorgt, riskiert, dass Angehörige in Notfällen keine Entscheidungen treffen können und Behörden eingreifen müssen. Mit der richtigen Vorsorge schützen Sie Ihre Liebsten und stellen sicher, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Warum Vorsorge für Familien besonders wichtig ist
Für 2,8 Millionen Paare in Deutschland ist klar: Ihre Liebe hängt nicht vom Trauschein ab. Das gilt auch für die Familiengründung[4]. Doch genau hier liegt eine rechtliche Hürde: Ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft sind auch langjährige Paare nicht füreinander vertretungsberechtigt. In einer Notfallsituation oder bei einem Krankenhausaufenthalt können unverheiratete Partner:innen keine Auskünfte vom medizinischen Personal erhalten und keine Entscheidungen für ihre Liebsten treffen[4][5].
Entscheidend ist die Kombination verschiedener Vorsorgedokumente:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Testament oder Erbvertrag
- Sorgerechtsverfügung (bei Kindern)
Die Patientenverfügung: Selbstbestimmung im Ernstfall
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst in medizinische Maßnahmen einwilligen können. Sie legen darin fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen[3][7].
Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?
- Ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
- Ob Sie künstlich ernährt werden möchten
- Ob Sie künstlich beatmet werden möchten
- Welche Schmerzbehandlung Sie wünschen
- Fragen zur Organspende[6][7]
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass pauschale Formulierungen wie “keine lebenserhaltenden Maßnahmen” nicht ausreichen. Ihre Anweisungen sollten daher möglichst konkret sein[7]. Eine Patientenverfügung ist mit Datum und Ihrer Unterschrift gültig und muss nicht notariell beglaubigt werden[7].
Die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert[8]. Sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Die Vorsorgevollmacht: Handlungsfähigkeit sichern
Während die Patientenverfügung Ihren Willen zu medizinischen Behandlungen festhält, bestimmt die Vorsorgevollmacht, wer stellvertretend für Sie handeln und entscheiden darf[3][6].
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in folgenden Bereichen für Sie zu handeln:
- Gesundheitsangelegenheiten (Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht)
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
- Schriftverkehr mit Behörden, Krankenkassen und Rentenversicherungen[5][6]
Die Vorsorgevollmacht ist besonders wichtig, da eine Patientenverfügung nie alle möglichen medizinischen Situationen berücksichtigen kann. Im Zweifelsfall entscheidet die bevollmächtigte Person auf Grundlage Ihres mutmaßlichen Willens[6][8].
Besondere Situation für unverheiratete Paare
Für unverheiratete Paare ist eine rechtliche Absicherung noch wichtiger als für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner:innen. Ohne Vorsorgedokumente haben Partner:innen ohne Trauschein kein Recht auf:
- Auskunft über den Gesundheitszustand
- Entscheidungen über medizinische Maßnahmen
- Zugang zu gemeinsamen Konten
- automatisches Erben[4][5]
Ganz konkret bedeutet das: Ihr:e Partner:in könnte bei einem Unfall nicht einmal erfahren, in welchem Krankenhaus Sie liegen oder wie Ihr Zustand ist. Medizinische Entscheidungen würden ohne Beteiligung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin getroffen[4].
Eine Vorsorgevollmacht ist hier unerlässlich. Damit entbinden Sie Ärzt:innen von der Schweigepflicht gegenüber Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin und ermöglichen, dass Ihre:r Partner:in Entscheidungen für Sie treffen kann[4][5].
Absicherung bei Familien mit Kindern
Haben Sie Kinder, ist zusätzliche Vorsorge nötig:
Bei unverheirateten Paaren mit Kindern:
- Bei gemeinsamer Sorge: Stirbt ein Elternteil, geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über
- Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie einen Vormund, der im Falle des Todes beider Elternteile das Sorgerecht für Ihr Kind übernimmt und sich um alle wirtschaftlichen Belange kümmert[4]
Finanzielle Absicherung:
Kombination der Vorsorgedokumente für optimalen Schutz
Für eine umfassende Absicherung empfehlen Expert:innen die Kombination verschiedener Vorsorgedokumente:
- Patientenverfügung für medizinische Entscheidungen
- Vorsorgevollmacht für die Vertretung in allen Lebensbereichen
- Betreuungsverfügung, falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt
- Testament oder Erbvertrag für die finanzielle Absicherung
Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt ausdrücklich, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest einer Betreuungsverfügung zu kombinieren[3].
Praktische Umsetzung: So gehen Sie vor
Informieren Sie sich gründlich
Besprechen Sie Ihre Wünsche
- Informieren Sie Ihre bevollmächtigten Personen über Ihre Vorstellungen
- Diskutieren Sie Ihre Patientenverfügung mit Angehörigen oder Ärzt:innen[3]
Formulieren Sie Ihre Dokumente
- Verwenden Sie die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz für Ihre Patientenverfügung[8]
- Achten Sie auf konkrete, eindeutige Formulierungen[7]
Sorgen Sie für Auffindbarkeit
- Informieren Sie Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort Ihrer Dokumente
- Tragen Sie einen Hinweiszettel bei sich, wo Ihre Vorsorgedokumente zu finden sind
Überprüfen Sie regelmäßig
- Kontrollieren Sie Ihre Verfügungen in regelmäßigen Abständen
- Aktualisieren Sie bei geänderten Lebensumständen oder neuen medizinischen Erkenntnissen
Aktuelle rechtliche Änderungen beachten
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten auch ohne Bevollmächtigung. Da dieses jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft ist und zeitlich begrenzt bleibt, ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht trotzdem weiterhin zu empfehlen[3].
Für unverheiratete Paare gilt dieses Notvertretungsrecht allerdings nicht. Hier bleibt die Vorsorgevollmacht unverzichtbar[4][5].
Fazit: Rechtzeitig vorsorgen gibt Sicherheit
Mit den richtigen Vorsorgedokumenten schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass in schwierigen Situationen nach Ihren Wünschen gehandelt wird. Besonders für unverheiratete Paare und Familien mit Kindern ist eine rechtliche Absicherung unerlässlich.
Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtigen Entscheidungen und sprechen Sie offen mit Ihren Liebsten darüber. So schaffen Sie in einer emotional schwierigen Situation Handlungssicherheit für alle Beteiligten und bewahren Ihre Selbstbestimmung - auch wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können.