Familie und Partner­:innen rechtlich ab­sichern: Was Sie wissen sollten

Zusammenfassung

Eine rechtliche Vorsorge ist essenziell, um Familien und Partner:innen in Notfällen abzusichern und den eigenen Willen zu wahren. Mit Dokumenten wie Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht, Betreuungs­verfügung und Testament können Sie medizinische, finanzielle und rechtliche Entscheidungen klar regeln. Besonders für unverheiratete Paare und Familien mit Kindern ist eine umfassende Absicherung unverzichtbar, da ohne Vorsorge oft Behörden oder Dritte entscheiden.

Eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder unvorhergesehene Ereignisse können jede Familie treffen. Wer nicht vorsorgt, riskiert, dass Angehörige in Notfällen keine Entscheidungen treffen können und Behörden eingreifen müssen. Mit der richtigen Vor­sorge schützen Sie Ihre Liebsten und stellen sicher, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Familie sitzt gemütlich auf dem Sofa und nutzt gemeinsam ein Tablet in einem warm beleuchteten Wohnzimmer.

Warum Vor­sorge für Familien besonders wichtig ist

Für 2,8 Millionen Paare in Deutschland ist klar: Ihre Liebe hängt nicht vom Trauschein ab. Das gilt auch für die Familien­gründung[4]. Doch genau hier liegt eine rechtliche Hürde: Ohne Trauschein oder eingetragene Lebens­partnerschaft sind auch langjährige Paare nicht füreinander vertretungs­berechtigt. In einer Notfall­situation oder bei einem Krankenhaus­aufenthalt können unverheiratete Partner:innen keine Auskünfte vom medizinischen Personal erhalten und keine Entscheidungen für ihre Liebsten treffen[4][5].

Entscheidend ist die Kombination verschiedener Vorsorge­dokumente:

Die Patienten­verfügung: Selbst­bestimmung im Ernstfall

Eine Patienten­verfügung ist eine schriftliche Erklärung für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst in medizinische Maßnahmen einwilligen können. Sie legen darin fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen[3][7].

Was kann in einer Patienten­verfügung geregelt werden?

  • Ob lebens­verlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
  • Ob Sie künstlich ernährt werden möchten
  • Ob Sie künstlich beatmet werden möchten
  • Welche Schmerz­behandlung Sie wünschen
  • Fragen zur Organ­spende[6][7]

Der Bundes­gerichtshof hat entschieden, dass pauschale Formulierungen wie “keine lebens­erhaltenden Maßnahmen” nicht ausreichen. Ihre Anweisungen sollten daher möglichst konkret sein[7]. Eine Patienten­verfügung ist mit Datum und Ihrer Unterschrift gültig und muss nicht notariell beglaubigt werden[7].

Die gesetzliche Grundlage der Patienten­verfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert[8]. Sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Die Vorsorge­vollmacht: Handlungs­fähigkeit sichern

Während die Patienten­verfügung Ihren Willen zu medizinischen Behandlungen festhält, bestimmt die Vorsorge­vollmacht, wer stellvertretend für Sie handeln und entscheiden darf[3][6].

Mit einer Vorsorge­vollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in folgenden Bereichen für Sie zu handeln:

  • Gesundheits­angelegenheiten (Entbindung der ärzt­lichen Schweige­pflicht)
  • Aufenthalts- und Wohnungs­angelegenheiten
  • Vermögens­angelegenheiten
  • Schriftverkehr mit Behörden, Kranken­kassen und Renten­versicherungen[5][6]

Die Vorsorge­vollmacht ist besonders wichtig, da eine Patienten­verfügung nie alle möglichen medizinischen Situationen berücksichtigen kann. Im Zweifelsfall entscheidet die bevollmächtigte Person auf Grundlage Ihres mutmaßlichen Willens[6][8].

Besondere Situation für unverheiratete Paare

Für unverheiratete Paare ist eine rechtliche Absicherung noch wichtiger als für Verheiratete oder eingetragene Lebens­partner:innen. Ohne Vorsorge­dokumente haben Partner:innen ohne Trauschein kein Recht auf:

  • Auskunft über den Gesundheits­zustand
  • Entscheidungen über medizinische Maßnahmen
  • Zugang zu gemeinsamen Konten
  • automatisches Erben[4][5]

Ganz konkret bedeutet das: Ihr:e Partner:in könnte bei einem Unfall nicht einmal erfahren, in welchem Krankenhaus Sie liegen oder wie Ihr Zustand ist. Medizinische Entscheidungen würden ohne Beteiligung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin getroffen[4].

Eine Vorsorge­vollmacht ist hier unerlässlich. Damit entbinden Sie Ärzt:innen von der Schweige­pflicht gegenüber Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin und ermöglichen, dass Ihre:r Partner:in Entscheidungen für Sie treffen kann[4][5].

Absicherung bei Familien mit Kindern

Haben Sie Kinder, ist zusätzliche Vorsorge nötig:

Bei unverheirateten Paaren mit Kindern:

  • Bei gemeinsamer Sorge: Stirbt ein Elternteil, geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über
  • Mit einer Sorgerechts­verfügung bestimmen Sie einen Vormund, der im Falle des Todes beider Elternteile das Sorgerecht für Ihr Kind übernimmt und sich um alle wirtschaftlichen Belange kümmert[4]

Finanzielle Absicherung:

  • Durch ein Testament sichern Sie Ihre:n Partner:in finanziell ab, da diese:r ansonsten gemäß des Erbrechts übergangen wird[4]
  • Eine Risiko­lebensversicherung kann verhindern, dass bei Tod eines Partners die gemeinsame Immobilie verkauft werden muss[5]

Kombination der Vorsorge­dokumente für optimalen Schutz

Für eine umfassende Absicherung empfehlen Expert:innen die Kombination verschiedener Vorsorge­dokumente:

  1. Patienten­verfügung für medizinische Entscheidungen
  2. Vorsorge­vollmacht für die Vertretung in allen Lebens­bereichen
  3. Betreuungs­verfügung, falls keine Vorsorge­vollmacht vorliegt
  4. Testament oder Erbvertrag für die finanzielle Absicherung

Das Bundes­ministerium der Justiz empfiehlt ausdrücklich, eine Patienten­verfügung mit einer Vorsorge­vollmacht oder zumindest einer Betreuungs­verfügung zu kombinieren[3].

Praktische Umsetzung: So gehen Sie vor

  1. Informieren Sie sich gründlich

    • Nutzen Sie die Broschüren des Bundes­ministeriums der Justiz zur Patienten­verfügung und zum Betreuungs­recht[3][8]
    • Lassen Sie sich von Ärzt:innen oder anderen fachkundigen Personen beraten[8]
  2. Besprechen Sie Ihre Wünsche

    • Informieren Sie Ihre bevollmächtigten Personen über Ihre Vorstellungen
    • Diskutieren Sie Ihre Patienten­verfügung mit Angehörigen oder Ärzt:innen[3]
  3. Formulieren Sie Ihre Dokumente

  4. Sorgen Sie für Auffindbarkeit

    • Informieren Sie Vertrauens­personen über den Aufbewahrungs­ort Ihrer Dokumente
    • Tragen Sie einen Hinweis­zettel bei sich, wo Ihre Vorsorge­dokumente zu finden sind
  5. Überprüfen Sie regelmäßig

    • Kontrollieren Sie Ihre Verfügungen in regelmäßigen Abständen
    • Aktualisieren Sie bei geänderten Lebens­umständen oder neuen medizinischen Erkenntnissen

Aktuelle rechtliche Änderungen beachten

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein Not­vertretungs­recht für Ehe­gatten in Gesundheits­angelegenheiten auch ohne Bevollmächtigung. Da dieses jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft ist und zeitlich begrenzt bleibt, ist die Erteilung einer Vorsorge­vollmacht trotzdem weiterhin zu empfehlen[3].

Für unverheiratete Paare gilt dieses Not­vertretungs­recht allerdings nicht. Hier bleibt die Vorsorge­vollmacht unverzichtbar[4][5].

Fazit: Rechtzeitig vorsorgen gibt Sicherheit

Mit den richtigen Vorsorge­dokumenten schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass in schwierigen Situationen nach Ihren Wünschen gehandelt wird. Besonders für unverheiratete Paare und Familien mit Kindern ist eine rechtliche Absicherung unerlässlich.

Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtigen Entscheidungen und sprechen Sie offen mit Ihren Liebsten darüber. So schaffen Sie in einer emotional schwierigen Situation Handlungs­sicherheit für alle Beteiligten und bewahren Ihre Selbst­bestimmung - auch wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können.