Alles, was Sie über den Erbvertrag wissen müssen

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erstellt am:

2020-09-21

letzte Änderung:

2023-01-09

Wer sein Erbe ohne Testament regeln möchte, findet im Erbvertrag eine Alternative. Doch wie unterscheiden sich die beiden Dokumente eigentlich? Und für wen eignet sich ein Erbvertrag statt Testament? Dies und mehr beantworten wir Ihnen im Folgenden.

Erbvertrag

Warum Erbvertrag?

Die meisten Menschen in Deutschland regeln Ihren Nachlass mit der gesetzlichen Erbfolge oder einem Testament. Doch nicht immer ist das sinnvoll – denn gesetzliche Erbfolge oder Testament eignen sich vor allem für Familien im klassischen Sinn. Unverheiratete Paare treffen mit einem Erbvertrag dagegen häufig die bessere Wahl. Warum das so ist, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag funktioniert ähnlich wie ein Testament. Mit einem Erbvertrag oder einem Testament können Sie Ihren Nachlass an Personen vererben, die nicht mit Ihnen verwandt sind – und so der gesetzlichen Erbfolge widersprechen. Im Gegensatz zu einem Testament unter Ehegatten (bzw. einem Berliner Testament) können sich mit einem Erbvertrag auch unverheiratete Paare verbindlich absichern und gegenseitig begünstigen. Grundsätzlich ist immer eine Beglaubigung vom Notar nötig, damit ein Erbvertrag rechtswirksam wird. Ein Erbvertrag kann mit Vereinbarungen aus dem Eherecht oder Güterrecht kombiniert werden.

Wichtig: Ein Widerruf eines Erbvertrags ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Ein Testament kann der Erblasser dagegen jederzeit ändern oder widerrufen.

Für wen ist ein Erbvertrag außerdem sinnvoll?

Neben unverheirateten Paaren kann ein Erbvertrag auch für Pflegebedürftige sinnvoll sein. Pflegebedürftige können mit einem Erbvertrag zum Beispiel den Pfleger als Erbe bestimmen. Ein anderer Anwendungsfall: Mit einem Erbvertrag können Sie ein Unternehmen an Ihren Unternehmensnachfolger übertragen.

Wichtig: Wie beim Testament gibt es auch bei einem Erbvertrag einen Pflichtteilsanspruch – selbst wenn Sie diese Person explizit vom Erbe ausschließen. Lediglich durch eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel gibt es eine Möglichkeit, den Pflichtteilsanspruch eines Erben zu verhindern.

Wer kann einen Erbvertrag verfassen?

Einen Erbvertrag kann grundsätzlich jeder aufsetzen. Beide Vertragspartner müssen geschäftsfähig, testierfähig und bei der Beglaubigung des Notars persönlich anwesend sein. Natürlich müssen dem Erbvertrag auch beide Vertragspartner zustimmen – sowohl der künftige Erblasser als auch der Begünstigte.

Wie ein Testament können Sie einen Erbvertrag entweder einseitig oder auf Gegenseitigkeit aufsetzen lassen. Der einseitige Erbvertrag regelt den Nachlassen eines einzelnen Verfassers und setzt einen Begünstigten als Alleinerbe ein. Bei einem zweiseitigen Erbvertrag begünstigen sich beide Partner dagegen gegenseitig als Alleinerben.

Tipp: Wenn Sie einen Erbvertrag aufsetzen, ist ein Erbschein nicht mehr nötig – schließlich wird der Erbvertrag bereits notariell beurkundet sein.

Was bedeutet die Bindungswirkung des Erbvertrags?

Ein Vertragspartner allein kann einen rechtswirksamen Erbvertrag nicht ändern oder widerrufen – man spricht von einer sogenannten Bindungswirkung. Das erhöht den Schutz für beide Parteien – eine einseitige Änderung oder ein Widerruf ist nur möglich, wenn der Erbvertrag ein Rücktrittsrecht oder einen Änderungsvorbehalt beinhaltet. Auch ein vorsätzlicher Vertragsbruch kann zu einem einseitigen Widerruf führen.

Übrigens: Sie können Ihren Erbvertrag auch an verschiedene Bedingungen knüpfen. Zum Beispiel können Sie eine Pflegeverpflichtung in Ihren Erbvertrag setzen und somit sichergehen, dass der Begünstigte Sie bei Pflegebedürftigkeit pflegt.

Wie kann der Erblasser den Vertrag aufheben?

Aufgrund der Bindungswirkung gibt es nicht viele Möglichkeiten, um aus dem Erbvertrag wieder herauszukommen. Sowohl Erblasser als auch Erbe haben für Änderungen oder Widerruf des Erbvertrags folgende 3 Möglichkeiten:

  • Aufhebung
    Eine Aufhebung eines Erbvertrags ist bei Ungültigkeit möglich – dafür müssen Sie Ihrem Notar einen Besuch abstatten und einen Aufhebungsvertrag oder einen neuen Erbvertrag mitbringen. Wenn unverheiratete Paare einen Erbvertrag aufsetzen und später heiraten, ist eine Aufhebung des Erbvertrags zu Gunsten eines gemeinschaftlichen Testaments der Eheleute ebenfalls möglich.

  • Rücktritt
    Wenn Ihr Erbvertrag ein Rücktrittsrecht enthält, können Sie vom Erbvertrag zurücktreten. In Ausnahmefällen können Sie auch das gesetzliche Rücktrittsrecht nutzen – zum Beispiel, wenn der Erblasser zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Oder wenn der Erblasser Ihnen nach dem Leben trachtet.

  • Anfechtung
    Mit einer Anfechtung können Sie den bestehenden Erbvertrag ohne Zustimmung des Begünstigten ändern. Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein – und Sie müssen beim Nachlassgericht eine Anfechtungserklärung abgeben.

Wichtig: Sie können Ihren Erbvertrag auch nicht mit einer Schenkung umgehen. Wenn Sie Ihr Vermögen verschenken, um den Nachlass für den Erblasser im Erbvertrag zu mindern – dann kann der Erblasser die Herausgabe des Geschenks beim Beschenkten aufgrund einer "ungerechtfertigten Bereicherung" fordern.

Wie hoch sind die Erbvertrag-Kosten?

Da ein Erbvertrag immer notariell beglaubigt werden muss, entstehen im Gegensatz zum Testament immer Kosten. Wie hoch diese Kosten sind, hängt von der Höhe der Erbschaft ab. Bei einer Erbschaft zwischen 50.000 und 65.000 Euro werden beispielsweise 165 Euro fällig – bei einem Nachlass über 200.000 Euro sind es 485 Euro.

Obendrauf können Umsatzsteuer, Korrespondenzkosten und Verwahrungsgebühren die Kosten erhöhen. Wenn Sie Ihren Erbvertrag nachträglich ändern möchten, entstehen ebenfalls weitere Kosten – diese Extrakosten richten sich nach dem Wert des geänderten Nachlassobjekts.

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