Erbschaftssteuer sinnvoll gestalten: Wie Sie mit Schenkungen Steuern sparen können
Zusammenfassung
Durch frühzeitige und strategische Schenkungen können Sie die Steuerbelastung bei der Vermögensübertragung erheblich reduzieren. Die Nutzung von Freibeträgen alle zehn Jahre, die geschickte Aufteilung von Vermögenswerten und Optionen wie Kettenschenkungen bieten dabei große Einsparpotenziale. Eine individuelle Beratung durch steuerliche oder notarielle Fachkräfte hilft, die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.
- Grundlagen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Freibeträge bei der Schenkungssteuer
- Steuerklassen und deren Auswirkungen
- Die Zehn-Jahres-Regel als zentrale Gestaltungsmöglichkeit
- Meldepflicht von Schenkungen beachten
- Strategien zur Optimierung der Schenkungssteuer
- Praktische Beispiele für steueroptimierte Schenkungen
- Fazit: Mit kluger Planung erheblich Steuern sparen
Die Übertragung von Vermögen an die nächste Generation beschäftigt viele Menschen in Deutschland. Mit einer klugen Planung können Sie dabei erhebliche steuerliche Vorteile nutzen. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie durch wohlüberlegte Schenkungen die Steuerbelastung für Ihre Angehörigen deutlich reduzieren können und welche Freibeträge Ihnen zur Verfügung stehen.

Grundlagen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
In Deutschland werden Erbschaften und Schenkungen nach ähnlichen Grundsätzen besteuert. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) bildet die rechtliche Grundlage für diese Vermögensübertragungen. Die Höhe der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer hängt hauptsächlich von drei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen schenkender und beschenkter Person, der Höhe des übertragenen Vermögens sowie den anwendbaren Freibeträgen und Steuerklassen.[1]
Eine wichtige Besonderheit: Bei einer Schenkung zahlt nicht die schenkende Person die Steuer, sondern die beschenkte Person. Steuerpflichtig ist dabei nur der Betrag, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt. Die Steuerschuld entsteht am Tag der wirtschaftlichen Bereicherung, also bei Schenkungen am Tag der Schenkung selbst.[1]
Freibeträge bei der Schenkungssteuer
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen der schenkenden und der beschenkten Person. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden - ein entscheidender Vorteil gegenüber der einmaligen Vererbung.[2]
Folgende Freibeträge gelten aktuell:
Übersicht der Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis
Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen genießen mit 500.000 Euro den höchsten Freibetrag. Für Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Schenken Sie an Enkelkinder, deren Eltern bereits verstorben sind, können Sie ebenfalls einen Freibetrag von 400.000 Euro nutzen.[3]
Bei Enkelkindern, deren Eltern noch leben, beträgt der Freibetrag 200.000 Euro. Für Urenkel sowie für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro.[4]
Deutlich niedriger fällt der Freibetrag mit nur 20.000 Euro für Eltern und Großeltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner:innen sowie alle anderen Personen aus.[5]
Steuerklassen und deren Auswirkungen
Neben den Freibeträgen spielt auch die Steuerklasse eine wichtige Rolle. Es gibt drei Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten und unterschiedliche Steuersätze zur Folge haben.[1]
Steuerklasse I
In diese günstigste Kategorie fallen Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen, Kinder und Stiefkinder, Enkelkinder, Urenkel sowie Eltern und Großeltern, allerdings letztere nur bei Erbschaften.[1]
Steuerklasse II
Hierzu zählen Eltern und Großeltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner:innen.[1]
Steuerklasse III
In dieser teuersten Kategorie befinden sich alle anderen Personen, die nicht in den Steuerklassen I und II aufgeführt sind.[1]
Die Steuersätze steigen progressiv mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und sind abhängig von der jeweiligen Steuerklasse. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto niedriger fällt der Steuersatz aus.[5]
Die Zehn-Jahres-Regel als zentrale Gestaltungsmöglichkeit
Ein besonders wirksames Instrument zur Steuerersparnis ist die sogenannte Zehn-Jahres-Regel. Der Schenkungssteuerfreibetrag lebt nach einem Zeitraum von zehn Jahren wieder neu auf. Dies bedeutet: Bei mehrmaligen Schenkungen an eine bestimmte Person ist immer zu prüfen, ob der Freibetrag noch eingehalten wird beziehungsweise ob Steuern anfallen.[2]
Ein anschauliches Beispiel: Eine Mutter hat ihrer Tochter bereits vor zwei Jahren 400.000 Euro geschenkt. Für eine erneute Schenkung müsste die Tochter in jedem Fall Steuern zahlen. Wenn die Mutter hingegen acht Jahre wartet, gilt wieder ein neuer Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro.[2]
Diese Regelung eröffnet erhebliche Gestaltungsspielräume für die langfristige Vermögensübertragung. Mit einer klugen zeitlichen Planung können beträchtliche Summen steuerfrei übertragen werden.
Meldepflicht von Schenkungen beachten
Jede steuerpflichtige Schenkung muss grundsätzlich nach § 30 ErbStG innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Ein formloses Schreiben reicht hierfür aus. Das Finanzamt prüft mithilfe der Anzeige, ob voraussichtlich Steuern anfallen. Ist dies der Fall, bekommen Sie Steuererklärungsvordrucke zugeschickt.[2]
Eine wichtige Ausnahme: Wenn die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wurde, brauchen Sie das Finanzamt nicht zu kontaktieren. In diesem Fall übernimmt dies das jeweilige Gericht beziehungsweise die notarielle Fachkraft.[2]
Strategien zur Optimierung der Schenkungssteuer
Frühzeitige Planung ist entscheidend
Bei größeren Vermögen lohnt es sich zu prüfen, wie sich der Schenkungsfreibetrag optimal ausschöpfen lässt. Das ist insbesondere mit Blick auf das spätere Erbe relevant. „Beim Erben gilt eine Treppensteuer. Je mehr Sie erben, desto höher ist der Steuersatz. Und je geringer das Erbe ist, desto weniger Steuern zahlen Sie", erläutert ein Experte der Commerzbank.[2]
Entscheidend ist hierbei, frühzeitig zu beginnen. Manche Menschen fangen erst mit 80 Jahren an, über das Thema Schenkung nachzudenken. Das ist deutlich zu spät. Wer größere Vermögensübertragungen plant, sollte Jahrzehnte im Voraus denken. Nur so lässt sich der Freibetrag trotz Zehn-Jahres-Zeitraum mehrmals ausschöpfen.[2]
Kettenschenkung als Option
Bei größeren Vermögenswerten kann der Umweg über die Kettenschenkung Steuervorteile mit sich bringen. Eine Kettenschenkung liegt vor, wenn Vermögenswerte in zwei aufeinanderfolgenden Schritten an zwei verschiedene Erwerber:innen übertragen werden. In der Regel steckt dahinter die Absicht, die schenkungssteuerlichen Freibeträge beider Erwerber:innen optimal zu nutzen.[2]
Damit eine Kettenschenkung als solche vom Finanzamt akzeptiert wird und tatsächlich die erhöhten Freibeträge gewährt werden, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Die zwischengeschaltete Person darf nicht zur Weitergabe des erhaltenen Vermögens verpflichtet sein. Die erste Schenkung muss ausgeführt sein, bevor die zweite Schenkung vereinbart wird. Außerdem sollte jede Schenkung einzeln beurkundet werden, um den eigenständigen Charakter zu belegen.[2]
Praktische Beispiele für steueroptimierte Schenkungen
Beispiel 1: Vermögensübertragung an mehrere Kinder
Ein Ehepaar möchte seinen zwei Kindern jeweils 500.000 Euro zukommen lassen. Da der Freibetrag pro Kind 400.000 Euro beträgt, würde bei einer direkten Schenkung jedes Kind auf 100.000 Euro Schenkungssteuer zahlen müssen. Durch geschickte Planung könnte das Ehepaar wie folgt vorgehen:
Im ersten Jahr schenkt jeder Elternteil jedem Kind 200.000 Euro (insgesamt 400.000 Euro pro Kind). Nach Ablauf von zehn Jahren schenkt jeder Elternteil jedem Kind weitere 50.000 Euro (insgesamt 100.000 Euro pro Kind). Durch diese zeitliche Aufteilung können die gesamten 1.000.000 Euro steuerfrei übertragen werden.
Beispiel 2: Übertragung einer Immobilie
Eine Mutter möchte ihr Haus im Wert von 600.000 Euro an ihren Sohn übertragen. Bei einer direkten Übertragung würde der Sohn auf 200.000 Euro (600.000 Euro minus Freibetrag von 400.000 Euro) Schenkungssteuer zahlen müssen. Alternativ könnte die Mutter zunächst 50% des Hauses übertragen (Wert: 300.000 Euro) und einen Nießbrauch vereinbaren. Nach zehn Jahren überträgt sie die restlichen 50%.
Durch diese Vorgehensweise und den wertmindernden Effekt des Nießbrauchs könnte die Immobilie komplett steuerfrei oder zumindest mit deutlich geringerer Steuerbelastung übertragen werden.
Fazit: Mit kluger Planung erheblich Steuern sparen
Mit einer vorausschauenden Planung von Schenkungen können Sie die Erbschaftssteuerbelastung für Ihre Angehörigen erheblich reduzieren. Die Nutzung der Freibeträge, insbesondere in Verbindung mit der Zehn-Jahres-Regel, bietet beachtliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Vermögensnachfolge.[5]
Der entscheidende Punkt ist die rechtzeitige Planung. Beim Erben gilt der Freibetrag nur einmal, während er bei Schenkungen alle zehn Jahre neu genutzt werden kann. Für Familien mit größeren Vermögen bedeutet dies ein erhebliches Einsparpotenzial.[2]
Jede familiäre und finanzielle Situation ist jedoch individuell. Eine persönliche Beratung durch steuerliche Fachleute oder notarielle Fachkräfte ist daher empfehlenswert. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen optimal und nach Ihren Wünschen an die nächste Generation übertragen wird.