Die Geschichte der Patientenverfügung in Deutschland

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-01-14

letzte Änderung:

2020-05-10

Lust auf eine kleine Zeitreise? In diesem Beitrag tauchen wir ein in die faszinierende Geschichte der Patientenverfügung. Wie entstand die Idee zur Patientenverfügung? Welche Rolle spielten Vorbilder aus den USA und warum gilt Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck als Vater der Patientenverfügung im deutschsprachigen Raum? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden!

Geschichte der Patientenverfügung

Eine Initiative gibt den Anstoß

Unsere Zeitreise beginnt in den 70er Jahren. Am 01. Dezember 1976 erschienen in Nürnberger Tageszeitungen Inserate mit dem Titel „Für das Recht, human zu sterben?“. Die „Initiative für humanes Sterben nach Wunsch der Sterbenden“ wandte sich an Bürger und Bürgerinnen, um eine „(…) gesetzliche Regelung eines menschenwürdigen Sterbens gegen die unmenschlich ausufernde Anwendung medizinische Techniken durchzusetzen.“ (1) Weiter heißt es im Aufruf:

„Nicht  länger  dürfen  in  den  Krankenhäusern  (Intensivstationen!)  die  auf  den Tod   erkrankten Menschen ohne ihre Einwilligung zu einem Sterben auf Raten verurteilt werden. Die gnadenlose Apparatur der rein technischen Lebensverlängerung ist auf Wunsch jedes Betroffenen auszuschalten. Nicht  länger darf durch sie der erlösende Tod  nur noch hinausgezögert und somit das Menschenrecht auf einen schmerzlosen und menschenwürdigen Tod verletzt werden.“

Übrigens: Die Initiative bezog sich u.a. auf den verstorbenen Bundespräsidenten Gustav Heinemann (1899-1976), der seine lebenserhaltenden Maschinen offenbar abschalten ließ. Dieses Recht auf einen menschenwürdigen und selbstbestimmten Tod wollte die Initiative für alle Bürger ermöglichen.

„Living Will“ aus den USA

Die Idee der Selbstbestimmung am Lebensende war keinesfalls neu – in den USA gab es bereits das sogenannte „Living Will“-Schreiben, mit denen schwerkranke Patienten eine Weiterbehandlung untersagen konnten. Nach diesem Vorbild verfasste die Initiative die „Verfügung an Ärzte“ - und druckte Ende 1978 rund 100.000 Exemplare dieser ersten deutschsprachigen Vorsorgeformulare. Darin heißt es beispielsweise (2):

„Der Tod gehört zur Wirklichkeit wie die Geburt. Ich fürchte ihn nicht so sehr wie die  Menschenunwürdigkeit hoffnungslosen Schmerzes und Dahinsiechens. So wie ich für das Recht auf menschenwürdiges Leben und gegen den durch andere verordneten Tod bin, so bin ich auch für das zugehörige Recht jedes Menschen auf seinen eigenen Tod, auf ein menschenwürdiges Sterben.“

Wussten Sie schon? Aus der „Initiative für humanes Sterben nach Wunsch der Sterbenden“ entstand die 1980 gegründete Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Die DGHS stellte Ihren Mitgliedern die „Verfügung an Ärzte“ (bzw. „Patiententestamente“) zur Verfügung und veröffentlichte 1983 die ersten Patientenverfügungen im Buch „Glückliches Leben“.

Ein Jurist als Vorreiter...

Eine besondere Rolle in der Geschichte der Patientenverfügung spielt Prof Dr. Wilhelm Uhlenbruck. Der gelernte Jurist (auf Insolvenzrecht spezialisiert) trug nicht nur maßgeblich zum später veröffentlichten Patientenschutzbrief der DGHS bei – Uhlenbruck veröffentlichte zahlreiche Publikation und konkrete Formulierungsvorschläge zum Thema (u.a. ein bereits 1978 veröffentlichter „Patientenbrief“). So entwickelte sich Uhlenbruck zum Experten für Medizinrecht am Lebensende und half, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland voranzubringen.

Übrigens: Uhlenbruck erkannte früh, dass viele Vorsorgedokumente unterschiedlich interpretiert werden können – und empfahl deshalb das Ernennen eines Bevollmächtigten. Dieser könne die Interessen des Patienten vertreten, wenn das Vorsorgedokument Fragen offen lässt. Heutzutage geschieht das über eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht.

...und ein schwerer Stand

So verbreitete sich die Idee der Patientenverfügung in Deutschland. Heute ist die Patientenverfügung das wohl wichtigste Vorsorgedokument im deutschsprachigen Raum – lange hatte die Willenserklärung jedoch einen schweren Stand in der Gesellschaft. Noch 1992 schrieb Uhlenbruck (3):

„Auch die Problematik des Patienten-Testaments hat man in Deutschland bislang nicht in  den Griff bekommen. Der Wirksamkeit von Patienten-Testamenten wird u. a. entgegengehalten, der sterbende Mensch wolle alle medizinischen Maßnahmen, auch wenn sie mit Schmerzen verbunden seien. Der Patient sei im übrigen nicht aufgeklärt. Bei  Abfassung des Testaments wisse er noch nicht, woran er letztlich sterbe. Aufgeweckt und  aufgeklärt könne er möglicherweise anders entscheiden wollen. Schließlich wird argumentiert, jeder, der sterben wolle, sei ein Suizident. Sein Wille sei, da pathologisch, nicht zu respektieren.“

Das Ende der Geschichte

Die Patientenverfügung in Deutschland ist also keine Einzelleistung. Viele verschiedenen Vordenkern, Initiativen und engagierten Bürgern ist es zu verdanken, dass heutzutage jeder Mensch in Deutschland eine Patientenverfügung verfassen kann – und selbst darüber entscheiden darf, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen er oder sie am Lebensende wünscht oder ablehnt. Gerade in der heutigen Zeit – in der immer ausgereiftere Technik ein immer längeres Leben (und in vielen Fällen Leiden) ermöglicht – ist das aktueller denn je.

Quellen:
(1) „Euthanasie heute. Für das Recht, human zu sterben?“ Eine Dokumentation. Herausgegeben von der „Initiative für humanes Sterben nach Wunsch der Sterbenden“, 1978, 2. Aufl. 1979, S. 3

(2) „Verfügung an  Ärzte“. Vorbereitet von der „Initiative für humanes Sterben nach Wunsch der Sterbenden“, September 1978. Federführend (und verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes): Bund für Geistesfreiheit(bfG), Karl-Bröger-Straße 13, 8500 Nürnberg“

(3) „Professor Uhlenbruck sei Dank“, in: Humanes Leben – Humanes Sterben, 2/2006, S. 17. 1992

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