Die Bank­voll­macht: Alles, was Sie wissen müssen

Zusammenfassung

Eine Bank­voll­macht ermöglicht es einer Vertrauensperson, Bankgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers zu erledigen - sei es zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder erst nach dem Tod. Sie ist besonders sinnvoll für Notfälle, längere Abwesenheiten oder als Teil der Vorsorgeplanung, da Ehepartner:innen oder Angehörige ohne Vollmacht keinen automatischen Kontozugriff haben. Wichtig sind eine klare Definition der Befugnisse, die sorgfältige Auswahl der bevollmächtigten Person und die Hinterlegung der Vollmacht bei der Bank.

Eine Bank­voll­macht sorgt dafür, dass Ihre finanziellen Ange­le­gen­heiten auch dann geregelt werden können, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Dabei handelt es sich um eine formelle Ver­ein­ba­rung, mit der Sie einer Ver­trau­ens­per­son erlauben, in Ihrem Namen Bank­ge­schäf­te zu tätigen. Diese Voll­macht kann besonders wertvoll sein, wenn Sie krank­heits­be­dingt, bei einem Unfall oder längerer Ab­we­sen­heit nicht selbst aktiv werden können. In diesem aus­führ­lichen Artikel erfahren Sie alles Wesent­liche rund um die Bank­voll­macht.

Zwei Personen übergeben ein Dokument in einem modernen Büro mit Pflanzen und Akten im Hintergrund.

Was genau ist eine Bank­voll­macht?

Eine Bank­voll­macht ist eine Voll­macht, die Sie als Kon­to­in­ha­ber:in einem Dritten erteilen und ihn dazu ermäch­ti­gen, über Ihr Bank­kon­to im Umfang der Voll­macht zu verfügen[16]. Die Bank­voll­macht ist - anders als bei­spiels­wei­se die Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung - nicht gesetzlich definiert. Es handelt sich um eine form­freie Ver­ein­ba­rung zwischen Ihnen als Voll­macht­ge­ber:in und der Bank[2].

Bei der Art der Voll­macht unter­schei­det man:

Bank­voll­macht vs. Kon­to­voll­macht

Obwohl die Begriffe häufig synonym ver­wen­det werden, gibt es tech­nisch gesehen einen Unter­schied:

  • Eine Bank­voll­macht bezieht sich auf alle Ihre Bank­ge­schäf­te bei einer be­stimm­ten Bank[6][18]
  • Eine Kon­to­voll­macht ist spe­zi­fi­scher und gilt nur für ein be­stimmtes Konto oder Depot[6][18]

Die meisten Menschen ent­schei­den sich aus prak­ti­schen Gründen für eine um­fas­sende Bank­voll­macht, die alle Konten bei einem Kredit­in­sti­tut ein­schließt[15].

Warum ist eine Bank­voll­macht sinnvoll?

Eine Bank­voll­macht kann in ver­schie­de­nen Lebens­si­tua­tio­nen hilfreich sein:

  • Bei längerer Ab­we­sen­heit, etwa während eines Aus­lands­auf­ent­halts
  • Im Krank­heits­fall, wenn Sie vor­über­ge­hend oder länger nicht selbst handeln können
  • Bei Un­fäl­len oder anderen un­vor­her­ge­se­he­nen Er­eig­nis­sen
  • Als Teil Ihrer finanziellen Vorsorge für den Fall der Ge­schäfts­un­fä­hig­keit[2]

Besonders wichtig: Ehe­part­ner:in­nen sind entgegen einer weit­ver­brei­te­ten Annahme nicht au­to­ma­tisch gesetzliche Ver­tre­ter:in­nen für­ein­an­der. Ohne eine Bank­voll­macht haben Ehe­part­ner:in­nen keinen Zugriff auf die Konten des anderen, selbst im Not­fall nicht[19][17].

Eine Bank­voll­macht sollte daher früh­zei­tig erteilt werden, bevor ein Notfall eintritt[3].

Welche Befugnisse umfasst eine Bank­voll­macht?

Mit einer Bank­voll­macht kann der oder die Be­voll­mäch­tig­te je nach Umfang der Voll­macht folgende Hand­lun­gen vor­neh­men:

Kon­to­zu­griff und -ver­wal­tung

  • Einblick in Kon­to­stän­de erhalten
  • Kon­to­aus­zü­ge abrufen
  • Konten eröffnen oder schließen
  • Än­de­run­gen an den Kon­to­ein­stel­lun­gen vornehmen[6]

Durch­füh­rung von Trans­ak­tio­nen

  • Über­wei­sun­gen im Inland und ins Ausland tätigen
  • Geld abheben oder ein­zah­len
  • Zah­lun­gen für Rech­nun­gen, Mieten oder andere Ver­pflich­tun­gen leisten[2][6]

Kredit- und An­la­ge­ge­schäf­te

  • Kredite beantragen oder in Anspruch nehmen
  • Wert­pa­pie­re kaufen oder verkaufen
  • Spar­plä­ne ein­rich­ten, ändern oder kündigen[6]

Weitere Be­fug­nis­se

  • Kom­mu­ni­ka­tion mit der Bank
  • Zu­gang zu Schließ­fä­chern
  • Ver­wal­tung von Si­cher­hei­ten für Kredite[6]

Wichtig: Sie können den Umfang der Bank­voll­macht in­di­vi­du­ell fest­le­gen und ein­schrän­ken, zum Beispiel durch:

  • Budget­gren­zen für Trans­ak­tio­nen
  • Zeitliche Be­gren­zun­gen
  • Be­schrän­kung auf bestimmte Trans­ak­ti­ons­ar­ten[3]

Arten von Bank­voll­mach­ten

Je nach Gül­tig­keits­dau­er unter­schei­det man ver­schie­de­ne Arten von Bank­voll­mach­ten:

Voll­macht zu Leb­zei­ten

Diese Form der Voll­macht gilt nur zu Ihren Leb­zei­ten und erlischt auto­ma­tisch mit Ihrem Tod. Sie eignet sich für all­täg­li­che Bank­ge­schäf­te und si­tu­ati­ve Un­ter­stüt­zung[3][18].

Trans­mor­ta­le Voll­macht (über den Tod hinaus)

Diese Voll­macht gilt sowohl zu Leb­zei­ten als auch nach Ihrem Tod. Sie er­mög­licht es der be­voll­mäch­tig­ten Person, auch nach Ihrem Ableben auf Ihr Konto zu­zu­grei­fen und bei­spiels­wei­se wei­ter­lau­fen­de Kosten zu decken oder wichtige Rech­nun­gen zu be­glei­chen. So müssen Ihre Erben nicht auf den Erb­schein warten, was oft mehrere Wochen dauern kann[18].

Post­mor­ta­le Voll­macht (erst nach dem Tod)

Diese Voll­macht tritt erst mit Ihrem Tod in Kraft. Die be­voll­mäch­tig­te Person kann dann für die Erben­ge­mein­schaft handeln, bis ein Erb­schein vor­liegt[18].

Die trans­mor­ta­le Voll­macht ist die am häufigsten genutzte Form, da sie die größte Flexi­bi­li­tät bietet[18].

So erstellen Sie eine Bank­voll­macht

Für die Er­stel­lung einer Bank­voll­macht gibt es keine strikten ge­setz­li­chen Vor­ga­ben, jedoch einige prak­ti­sche Emp­feh­lun­gen:

For­ma­le An­for­de­run­gen

Grund­sätz­lich ist keine spe­zi­el­le Form vor­ge­schrie­ben. Aus Gründen der Rechts­si­cher­heit und zum Schutz vor Miss­brauch emp­fiehlt sich jedoch die Schrift­form[19].

Prak­ti­sche Hin­wei­se

  1. Ver­wen­den Sie die Vor­dru­cke Ihrer Bank: Dies stellt sicher, dass die Voll­macht von der Bank an­er­kannt wird[19][2].

  2. Persönliches Er­schei­nen mit dem/der Be­voll­mäch­tig­ten: Die Bank ist ge­setz­lich ver­pflich­tet, die Identität des/der Be­voll­mäch­tig­ten anhand eines gültigen Per­so­nal­aus­wei­ses oder Rei­se­pas­ses zu über­prü­fen[20].

  3. Unter­schrift beider Par­tei­en: Sowohl Sie als Voll­macht­ge­ber:in als auch die be­voll­mäch­tig­te Person müssen die Voll­macht un­ter­schrif­t­lich be­stä­ti­gen[6].

  4. Hinter­le­gung bei der Bank: Stellen Sie sicher, dass die Voll­macht bei Ihrer Bank hinterlegt wird, damit sie im Be­darfs­fall sofort wirksam werden kann.

Not­wen­di­ge Angaben

Eine Bank­voll­macht sollte folgende In­for­ma­tio­nen enthalten:

  • Voll­stän­di­ge Daten des Voll­macht­ge­bers/der Voll­macht­ge­be­rin (Name, Anschrift, Ge­burts­da­tum)
  • Voll­stän­di­ge Daten des/der Be­voll­mäch­tig­ten (Name, Anschrift, Ge­burts­da­tum)
  • Kon­kre­te Auf­zäh­lung der Konten, auf die sich die Voll­macht bezieht (bei einer Kon­to­voll­macht)
  • Umfang der Voll­macht mit genauer Be­schrei­bung der Be­fug­nis­se
  • Gül­tig­keits­dau­er der Voll­macht (zu Leb­zei­ten, über den Tod hinaus)
  • Datum und Ort der Aus­stel­lung
  • Un­ter­schrif­ten[20]

Risiken und Si­cher­heits­aspek­te

Eine Bank­voll­macht basiert auf Ver­trau­en, birgt jedoch auch Risiken:

Miss­brauchs­po­ten­zi­al

Eine Bank­voll­macht kann leicht miss­braucht werden. Hat der/die Be­voll­mäch­tig­te vollen Zugriff auf Ihr Konto, kann er/sie theo­re­tisch das gesamte Guthaben abheben oder über­wei­sen[3][15].

Haf­tungs­fra­gen

Als Voll­macht­ge­ber:in haften Sie auch bei Miss­brauch durch den/die Be­voll­mäch­tig­te:n. Die Voll­macht ermäch­tigt nur zur Kon­to­ver­wal­tung, über­trägt aber nicht die Haftung[15].

Schutz­maß­nah­men

Um Miss­brauch vor­zu­beu­gen, sollten Sie:

  • Nur absoluten Ver­trau­ens­per­so­nen eine Bank­voll­macht erteilen
  • Den Umfang der Voll­macht klar ein­gren­zen
  • Re­gel­mä­ßig Ihre Kon­to­be­we­gun­gen prüfen
  • Die Voll­macht bei Bedarf sofort widerrufen[15][3]

Unter­schied zur Vor­sor­ge­voll­macht

Eine Bank­voll­macht unter­schei­det sich in mehreren Punkten von einer all­ge­mei­nen Vor­sor­ge­voll­macht:

Umfang

  • Die Bank­voll­macht beschränkt sich auf Bank­ge­schäf­te bei einem be­stimm­ten Kredit­in­sti­tut
  • Eine Vor­sor­ge­voll­macht ist um­fas­sen­der und bezieht sich auf sämtliche In­ter­es­sen­be­rei­che wie Ver­tre­tung gegenüber Behörden, Arzt­ge­sprä­che oder Wohn­an­ge­le­gen­hei­ten[17]

An­er­ken­nung durch Banken

Obwohl eine Vor­sor­ge­voll­macht theo­re­tisch auch die finanzielle Ver­tre­tung abdecken kann, wird sie in der Praxis von vielen Banken nicht ohne Weiteres ak­zep­tiert. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, neben einer Vor­sor­ge­voll­macht auch eine spe­zi­fi­sche Bank­voll­macht zu erstellen[17].

Widerruf einer Bank­voll­macht

Eine Bank­voll­macht ist keine un­wi­der­ruf­li­che Ver­pflich­tung. Sie können als Voll­macht­ge­ber:in:

Aktiver Widerruf

Die Voll­macht jederzeit formlos widerrufen. Es genügt eine schrift­li­che Mitteilung an Ihre Bank. Für die Sicherheit emp­fiehlt sich die per­sön­li­che Vor­spra­che bei der Bank[3].

Au­to­ma­ti­sches Erlöschen

In be­stimm­ten Fällen erlischt eine Bank­voll­macht auto­ma­tisch:

  • Mit dem Tod des Voll­macht­ge­bers (bei einer ein­fa­chen Voll­macht zu Leb­zei­ten)
  • Bei Insolvenz des Voll­macht­ge­bers
  • Mit dem Tod des Be­voll­mäch­tig­ten

Aus­nah­me: Trans­mor­ta­le und post­mor­ta­le Bank­voll­mach­ten erlöschen nicht mit dem Tod des Voll­macht­ge­bers[3].

Wann sollten Sie eine Bank­voll­macht erteilen?

Der beste Zeitpunkt für die Er­tel­lung einer Bank­voll­macht ist, bevor sie benötigt wird. Warten Sie nicht, bis ein Notfall eintritt. Ideal ist es, die Bank­voll­macht im Rahmen Ihrer all­ge­mei­nen Vor­sor­ge­pla­nung zu erstellen, wenn Sie auch andere Dokumente wie Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung oder Vor­sor­ge­voll­macht vor­be­rei­ten.

Sinnvoll ist eine Bank­voll­macht vor allem in folgenden Si­tua­tio­nen:

  • Wenn Sie häufig länger verreisen
  • Bei zu­neh­men­dem Alter
  • Bei Vor­lie­gen einer chro­ni­schen Erkrankung
  • Wenn Sie mit der Ver­wal­tung Ihrer finanziellen An­ge­le­gen­hei­ten über­for­dert sind

Fazit: Die Bank­voll­macht als wichtiger Teil Ihrer Vorsorge

Eine Bank­voll­macht ist ein nützliches In­stru­ment, um Ihre finanziellen An­ge­le­gen­hei­ten auch in Si­tua­tio­nen geregelt zu wissen, in denen Sie selbst nicht handeln können. Sie schafft Rechts­si­cher­heit für Ihre An­ge­hö­ri­gen und er­mög­licht es Ver­trau­ens­per­so­nen, Ihnen bei der Ver­wal­tung Ihrer Finanzen zu helfen.

Achten Sie bei der Aus­stel­lung einer Bank­voll­macht auf die sorg­fäl­ti­ge Auswahl der be­voll­mäch­tig­ten Person, die klare De­fi­ni­ti­on des Voll­machts­um­fangs und die Ein­hal­tung der formalen An­for­de­run­gen Ihrer Bank. Kom­bi­nie­ren Sie die Bank­voll­macht ide­aler­wei­se mit einer all­ge­mei­nen Vor­sor­ge­voll­macht, um einen um­fas­sen­den Schutz zu ge­währ­leis­ten.

Die Bank­voll­macht bietet Ihnen die Ge­wiss­heit, dass Ihre Finanzen auch dann in guten Händen sind, wenn Sie selbst nicht mehr aktiv werden können - ein be­ru­hi­gen­des Gefühl, das zur Lebens­qua­li­tät beiträgt.