Die wichtigsten Vorsorge­dokumente für verschiedene Lebens­situationen

Zusammenfassung

Vorsorge­dokumente wie Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht, Betreuungs­verfügung, Sorgerechts­verfügung, Bestattungs­verfügung und Testament sichern Ihre Selbst­bestimmung und entlasten Ange­hörige in schwierigen Situationen. Je nach Lebens­situation sind unterschiedliche Dokumente besonders wichtig, um medizinische, rechtliche und persönliche Wünsche festzulegen. Eine frühzeitige Regelung schafft Klarheit und gibt Ihnen sowie Ihren Liebsten Sicherheit.

In Deutschland bieten Vorsorge­dokumente die Möglichkeit, selbst­bestimmt zu bleiben - auch wenn man durch Unfall oder Krankheit nicht mehr entscheidungs­fähig ist. Eine früh­zeitige Regelung gibt Ihnen und Ihren Ange­hörigen Sicherheit und verhindert, dass andere gegen Ihren Willen entscheiden. Dieser Beitrag stellt Ihnen die sechs zentralen Vorsorge­dokumente vor und erklärt, welche davon für Ihre persönliche Lebens­situation besonders relevant sind.

Ein Mann im Anzug und eine Frau führen ein Gespräch an einem Schreibtisch mit Dokumenten und Laptop.

Die rechtliche Selbst­bestimmung sichern

Viele Menschen gehen davon aus, dass Familien­angehörige oder Ehe­partner:innen automatisch für sie entscheiden dürfen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ohne entsprechende Vollmachten und Verfügungen können nahestehende Personen keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen - weder bei medizinischen Behandlungen noch bei finanziellen oder behördlichen Angelegen­heiten.

Die sechs grundlegenden Vorsorge­dokumente

1. Die Patienten­verfügung

Die Patienten­verfügung gilt als das wichtigste Vorsorge­dokument in Deutschland. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Willens­erklärung, mit der Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Maßnahmen für den Fall festlegen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patienten­verfügung greift, sobald Sie nicht mehr einwilligungs­fähig sind, und erlischt mit Ihrem Tod.

In einer Patienten­verfügung können Sie unter anderem festlegen:

  • ob lebens­verlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
  • welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen
  • ob Sie künstlich ernährt werden möchten
  • ob Sie künstlich beatmet werden möchten
  • ob Sie zur Organspende bereit sind[5]

Die gesetzliche Grundlage der Patienten­verfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert. Ein Betreuer oder Bevoll­mächtigter prüft im Ernstfall, ob Ihre Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungs­situation zutreffen[3].

2. Die Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauens­person, in Ihrem Namen zu handeln und Entscheidungen zu treffen, falls Sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Anders als die Patienten­verfügung, die nur medizinische Aspekte regelt, kann eine Vorsorge­vollmacht verschiedene Lebens­bereiche umfassen:

  • Gesundheits­angelegenheiten
  • Aufenthalts- und Wohnungs­angelegenheiten
  • Vermögens­angelegenheiten
  • Vertretung bei Behörden und Ämtern
  • Post- und Fernmelde­verkehr[5]

Häufig wirkt eine Vorsorge­vollmacht über den Tod hinaus. So kann Ihr Bevoll­mächtigter auch nach Ihrem Ableben letzte Dinge für Sie regeln - beispielsweise die Abwicklung Ihres Erbes.

Die Vorsorge­vollmacht macht den Bevoll­mächtigten zum Vertreter Ihres Willens. Er verschafft Ihrem Willen Ausdruck und Geltung, wenn Sie selbst nicht mehr ein­willigungs­fähig sind[3]. Im Unterschied zur Betreuungs­verfügung unterliegt die bevoll­mächtigte Person keiner gericht­lichen Kontrolle.

3. Die Betreuungs­verfügung

Eine Betreuungs­verfügung ist eine Willens­äußerung für das Betreuungs­gericht, in der Sie festlegen, wer als Betreuer:in für Sie eingesetzt werden soll, falls Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegen­heiten selbst zu regeln[4]. Anders als die Vorsorge­vollmacht ist die Betreuungs­verfügung nicht rechtlich bindend, sondern stellt einen Vorschlag an das Gericht dar.

Die Betreuungs­verfügung kommt zum Einsatz, wenn keine bevoll­mächtigte Person bestimmt wurde oder bestehen kann. Sie informiert das Gericht darüber, wen Sie als Betreuer:in wünschen[4].

Ein wesentlicher Unterschied zur Vorsorge­vollmacht: Die Handlungen des Betreuers werden vom Betreuungs­gericht kontrolliert.

4. Die Sorgerechts­verfügung

Mit einer Sorgerechts­verfügung können Sie das Sorgerecht für minder­jährige Kinder im Todes­fall auf eine andere Person über­tragen. Dies ist besonders wichtig, denn falls beide Eltern­teile sterben, erhalten Familien­angehörige, Tauf­paten oder enge Freunde nicht automatisch das Sorgerecht.

Ohne Sorgerechts­verfügung wägt das Familien­gericht verschiedene Möglich­keiten ab und entscheidet über die Vormund­schaft. Mit einer Sorgerechts­verfügung können Sie dieser gericht­lichen Entscheidung zuvor­kommen und eine Person Ihres Vertrauens als Vormund vor­schlagen.

5. Die Bestattungs­verfügung

Eine Bestattungs­verfügung ermöglicht Ihnen, Wünsche für Ihre eigene Bestattung fest­zuhalten. Sie können darin beispiels­weise bestimmen:

  • ob Sie eine Erd­bestattung oder Feuer­bestattung wünschen
  • auf welchem Friedhof Sie beigesetzt werden möchten
  • wie die Trauer­feier gestaltet werden soll
  • wer benachrichtigt werden soll

6. Das Testament

Ein Testament ermöglicht Ihnen, Ihren letzten Willen bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens fest­zuhalten. In Deutschland besteht “Testier­freiheit” - Sie können Ihre Erben und weitere Anordnungen frei bestimmen, was durch Artikel 14 des Grund­gesetzes geschützt ist[6].

Wenn Sie kein Testament verfassen, greift die gesetzliche Erb­folge, die im Bürgerlichen Gesetz­buch (BGB) geregelt ist[6]. Um ein gültiges eigenhändiges Testament zu erstellen, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Das gesamte Testament muss eigen­händig und persönlich geschrieben und unterschrieben sein
  • Es sollte mit “Testament” oder “letzter Wille” überschrieben sein
  • Es muss Datum und Ort der Nieder­schrift enthalten
  • Die Unterschrift sollte Vornamen und Familien­namen enthalten
  • Sie müssen voll­jährig und im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sein[6]

Welche Dokumente sind für welche Lebens­situation besonders wichtig?

Je nach Familien­stand und persönlicher Lebens­situation sind unterschiedliche Vorsorge­dokumente für Sie relevant[2].

Für Ehepaare mit gemeinsamen Kindern

Vorsorge­vollmacht - sehr wichtig: Auch bei einer Ehe darf im Notfall nicht automatisch der Partner für Sie entscheiden.

Patienten­verfügung - wichtig: Legt Ihren Willen bezüglich medizinischer Maßnahmen fest.

Betreuungs­verfügung - optional: Kann zusätzlich zur Vorsorge­vollmacht erstellt werden.

Sorgerechts­verfügung - sehr wichtig: Besonders wenn Ihre Kinder minderjährig sind.

Testament - wichtig: Besonders sinnvoll, um den Partner abzusichern (z.B. durch ein Berliner Testament)[2].

Für unverheiratete Paare ohne Kinder

Testament - sehr wichtig: Vor dem Gesetz hat Ihr Lebens­partner keine Erb­schafts­ansprüche. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erb­folge, die sich ausschließlich nach Verwandt­schafts­grad richtet[2].

Vorsorge­vollmacht - sehr wichtig: Ohne diese Vollmacht hat Ihr Partner keine rechtliche Handhabe, für Sie zu entscheiden.

Patienten­verfügung - wichtig: Stellt sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden.

Betreuungs­verfügung - optional: Kann zusätzlich zur Vorsorge­vollmacht erstellt werden[2].

Für verheiratete Paare ohne Kinder

Vorsorge­vollmacht - sehr wichtig: Auch bei einer Ehe darf der Partner nicht automatisch entscheiden.

Patienten­verfügung - wichtig: Legt Ihren Willen bezüglich medizinischer Maßnahmen fest.

Testament - bei Bedarf: Ein einge­tragener Lebens- oder Ehe­partner hat einen Sonder­status und steht in der gesetzlichen Erb­folge vor anderen Verwandten[2].

Für Patchwork-Familien

Vorsorge­vollmacht - sehr wichtig: Stellt sicher, dass Ihr Partner für Sie entscheiden kann.

Testament - sehr wichtig: Ohne Testament können Ihre Kinder nicht gleich­berechtigt erben, da die gesetzliche Erbfolge Kinder des Lebens­partners nicht berücksichtigt.

Sorgerechts­verfügung - sehr wichtig: Ohne diese Verfügung fällt das Sorgerecht für Ihre Kinder bei Ihrem Tod per Gesetz dem anderen leiblichen Elternteil zu - auch wenn Ihre Kinder von Ihrem jetzigen Partner mit aufgezogen werden[2].

Für Singles ohne Kinder

Vorsorge­vollmacht - nur wenn eine Vertrauens­person vorhanden ist.

Patienten­verfügung - besonders wichtig, vor allem wenn keine Vertrauens­person vorhanden ist.

Betreuungs­verfügung - wichtig: Legt fest, wer als Betreuer:in eingesetzt werden soll.

Testament - bei Bedarf: Wichtig, wenn Sie persönliche Wünsche bezüglich Ihres Erbes haben und verhindern wollen, dass die gesetzliche Erbfolge greift[2].

Für Allein­erziehende

Vorsorge­vollmacht - sehr wichtig: Ermöglicht einer Vertrauens­person, für Sie zu entscheiden.

Patienten­verfügung - wichtig: Legt Ihre medizinischen Wünsche fest.

Sorgerechts­verfügung - sehr wichtig: Legt fest, wer sich um Ihre Kinder kümmern soll, falls Ihnen etwas zustößt.

Testament - wichtig: Sichert Ihre Kinder finanziell ab[2].

Praktische Hinweise zur Erstellung und Aufbewahrung

Erstellung

Für die Erstellung von Vorsorge­dokumenten gibt es verschiedene Möglich­keiten:

  • Selbst­ständige Erstellung mit Hilfe von Vorlagen und Muster­formularen
  • Beratung durch einen Notar oder Rechts­anwalt
  • Nutzung spezialisierter Online-Dienste

Wichtig: Während ein Testament zwingend handschriftlich verfasst werden muss, können andere Vorsorge­dokumente auch am Computer erstellt werden. Achten Sie jedoch auf eine rechtsgültige Unter­schrift mit Datum und Ort.

Aufbewahrung

Die sorgfältige Aufbewahrung Ihrer Vorsorge­dokumente ist genauso wichtig wie deren Erstellung:

  • Bewahren Sie die Originale an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf.
  • Informieren Sie Ihre Bevoll­mächtigten über den Aufbewahrungs­ort.
  • Geben Sie Kopien an Vertrauens­personen und behandelnde Ärzt:innen.
  • Erwägen Sie eine Registrierung beim Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer.

Aktualisierung

Überprüfen Sie Ihre Vorsorge­dokumente regelmäßig und nach wichtigen Lebens­ereignissen wie Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder Umzug in ein anderes Bundes­land.

Verhältnis zur Organspende­erklärung

Falls Sie sowohl eine Patienten­verfügung als auch eine Organspende­erklärung besitzen, sollten diese aufeinander abgestimmt sein. Rechtlich und ethisch ist Ihr Wille maßgeblich, und beide Erklärungen müssen bei der Feststellung Ihres Willens berücksichtigt werden[3].

Die richtige Vorsorge schafft Sicherheit

Mit den passenden Vorsorge­dokumenten schaffen Sie Klarheit - für sich selbst und Ihre Angehörigen. Sie stellen sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre persönliche Vorsorge zu regeln. Dies ist ein wertvoller Schritt, der Ihnen und Ihren Liebsten Sicherheit gibt und schwierige Entscheidungen in kritischen Situationen erleichtert.

Fazit

Die Auseinander­setzung mit Vorsorge­dokumenten erscheint manchmal kompliziert oder unangenehm. Doch gerade diese voraus­schauende Planung ermöglicht Selbst­bestimmung bis zum Lebens­ende. Jede Lebens­situation erfordert unterschiedliche Dokumente - von der Patienten­verfügung über die Vorsorge­vollmacht bis hin zum Testament. Je früher Sie diese Angelegenheiten regeln, desto beruhigter können Sie in die Zukunft blicken.