Die 10 wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2018-11-08

letzte Änderung:

2021-05-15

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Patientenverfügung. Doch was muss eigentlich drinstehen? Warum ist eine Patientenverfügung so wichtig und was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden. Hier sind die 10 wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung im Überblick!

Fragen zur Patientenverfügung

1. Was muss in der Patientenverfügung stehen?

Patientenverfügungen sind verbindlich. Damit Ihr Wille bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlung durchgesetzt wird, muss die Verfügung schriftlich vorliegen und folgende Punkte enthalten:

  • Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Adresse
  • Genaue Beschreibung der Situationen, in denen die Patientenverfügung in Kraft treten soll (Koma, Endstadium tödlicher Krankheit etc.)
  • Präzise Formulierung der gewünschten Behandlungsformen, lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung, Organspende und ähnliches. Konkrete Fallbeispiele bieten sich dafür an.
  • Wünsche bezüglich religiösem Beistand, Sterbeort und sonstige Begleitung (zum Beispiel Sterben in vertrauter Umgebung).
  • Unterschrift, Datum und Ort

Tipp: Bei Ihrer Patientenverfügung sollten Sie alles so konkret wie möglich formulieren. Vermeiden Sie Formulare und Vorlagen zum Ankreuzen. Wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind, darf es keinen Raum für Interpretationen oder Missverständnisse geben!

2. Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Ärzte dürfen ärztliche und pflegerische Maßnahmen nur durchführen, wenn der Patient (oder ein gesetzlicher Vertreter) zustimmt. Die Patientenverfügung garantiert, dass Sie auch selbstbestimmt versorgt werden, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Eine Patientenverfügung ist für jeden sinnvoll, weil schwere Erkrankungen oder Unfälle jeden Menschen treffen können.

3. Was passiert ohne Patientenverfügung?

Ohne Patientenverfügung muss der Arzt Ihren mutmaßlichen Willen herausfinden. Er schaut sich vorherige Behandlungen und spricht mit Angehörigen, Freunden und Partnern – die können ohne Vollmacht jedoch nicht rechtsverbindlich für Sie entscheiden. Bei unklaren Aussagen oder Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Gericht.

Wichtig: Seit dem 01.09.2009 müssen Patientenverfügungen schriftlich sein. Wenn Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche nur mündlich mitteilen, haben Sie keine Patientenverfügung.

4. Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Unabhängig von Art und Verlauf der Erkrankung müssen per Gesetz folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sie waren beim Verfassen der Patientenverfügung volljährig und einwilligungsfähig
  • Sie sind als Patient aktuell nicht einwilligungsfähig
  • Ihr persönlicher Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
  • Die geplante Behandlung/Maßnahme ist medizinisch notwendig

5. Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat, verliert eine Patientenverfügung nach Ablauf von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit. Dennoch sollten Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig (alle paar Jahre) erneuern bzw. aktualisieren. Das ist wichtig, schließlich können sich Wünsche und Ansichten bezüglich der medizinischen und pflegerischen Versorgung mit der Zeit ändern.

6. Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Früher brauchte es den Gang zum Hausarzt, jede Menge Papierkram und aufwendige Formulare. Heute können Sie Ihre Patientenverfügung einfach online erstellen, in wenigen Minuten anpassen und direkt ausdrucken. Damit können Sie Zeit und Geld sparen!

7. Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?

An einem sicheren und gut zugänglichen Ort! Informieren Sie Ihre Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort, damit diese im Notfall sofort weiß, wo sich Ihre Patientenverfügung befindet. Auch eine Kopie für den Hausarzt oder Ihrer Vertrauensperson ist empfehlenswert.

Tipp: Zusätzlich sollten Sie einen entsprechenden Hinweis bei sich tragen. Zum Beispiel ein kleiner Zettel in Ihrer Geldbörse – so können Ärzte schnell sehen, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sie aufbewahrt ist.

8. Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?

Natürlich können Sie Ihre bestehende Patientenverfügung jederzeit formlos ändern, ergänzen oder widerrufen. Nicht vergessen: Wenn Sie Ihre Patientenverfügung beim Hausarzt oder eine Vertrauensperson hinterlegt haben, sollten Sie sich die Exemplare zurückgeben lassen.

9. Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

  • Mit der Patientenverfügung legen Sie Ihre gewünschte medizinische Versorgung, Behandlung und Pflege fest. Sind Sie mit künstlicher Ernährung, lebenserhaltenden Geräten im Koma oder Organspenden einverstanden? Diese und weitere Fragen regelt die Patientenverfügung.
  • Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine von Ihnen gewählte Person, Sie in Notfallsituationen zu vertreten, Entscheidungen zu treffen und bestimmte Aufgaben für Sie zu übernehmen. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter Ihres Willens, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind und die Patientenverfügung Fragen offen lässt.
  • Die Betreuungsverfügung ist eine zusätzliche Rückversicherung. Dieses Vorsorgedokument tritt ein, wenn Sie trotz Vorsorgevollmacht einen gesetzlichen Vertreter brauchen – zum Beispiel für einen in der Vorsorgevollmacht nicht geregelten Fall. Eine solche Betreuung wird von staatlicher Stelle kontrolliert. Ohne Betreuungsverfügung bestimmt das Amt einen Betreuer.

Tipp: Sie müssen der/dem Bevollmächtigten zu 100% vertrauen können. Wählen Sie nicht nur eine Person, die Sie gut kennt – sondern auch jemanden, der durchsetzungsfähig ist und es schafft, Entscheidungen für Sie und nicht für sich selbst zu treffen. Selbst wenn das bedeuten würde, lebenserhaltende Geräte abzuschalten!

10. Warum bieten sich alle drei Vorsorgemaßnahmen an?

Alle drei Vorsorgemaßnahmen ergänzen sich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, erstellt deshalb nicht nur die Patientenverfügung, sondern auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung. So sichern Sie sich für alle möglichen Fälle ab und können sicher sein, dass Ihr Wille im Notfall durchgesetzt wird.

Tipp: Weder Ehepartner noch Kinder sind automatisch Bevollmächtigte. Wenn Sie keinen Bevollmächtigten angeben, kommen bei Einwilligungsunfähigkeit gesetzliche Vertreter vom Gericht zum Einsatz.

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung