Deshalb scheitern die meisten Patientenverfügungen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-10-14

letzte Änderung:

2023-07-06

Seit 10 Jahren gilt das Patientenverfügungsgesetz – doch die Bilanz ist ernüchternd. Nur jede 50. Patientenverfügung greift im Notfall! Warum das so ist und wie Sie eine wirksame Verfügung erstellen, verraten wir im Folgenden.

Patientenverfügung

Keine Behandlung ohne Patienteneinwilligung

2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Patientenverfügung. Seitdem kann jeder Deutsche vorher verbindlich festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen er im Notfall wünscht oder ablehnt. Das soll Selbstbestimmung und Patientenautonomie garantieren – selbst wenn der Betroffene aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ansprechbar ist.

Das bedeutet: Medizinische Maßnahmen sind ohne Einwilligung des Patienten nicht möglich – selbst wenn diese Maßnahmen lebensnotwendig sind. Nur der Patientenwille ist entscheidend! Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und Angehörige den „mutmaßlichen Patientenwillen“ ermitteln und entsprechend handeln. Das kann gerade für Angehörige eine riesige Belastung sein.

Trotzdem funktionieren Patientenverfügungen in der Praxis nur selten.

Warum sind viele Patientenverfügungen unwirksam?

Eine Untersuchung der Herforder Notfallmedizin fand heraus, dass nur jeder 50. Patient eine Patientenverfügung besitzt, die im Notfall tatsächlich wirksam wird. Eine weiter Studie zur Aussagekraft von Patientenverfügungen in Akutsituationen kam zu ähnlich erschreckenden Ergebnissen. Auf der Intensivstation hat eine vorhandene Patientenverfügung demnach keinen Einfluss, wie lange die Intensivtherapie dauert. Das hat unter anderem folgende Gründe:

  • Viele Patientenverfügungen sind unwirksam, weil sie unvollständig sind. Das macht die Verfügungen kaum anwendbar und bietet Ärzten im Notfall keine Entscheidungshilfe.

  • Viele Patientenverfügungen sind zu unkonkret. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ oder „ein würdevolles Sterben ermöglichen“ machen die Patientenverfügung oft unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits per Urteil. Allgemeine Formulierungen lassen zu viel Interpretationsspielraum.

  • Viele Menschen haben unrealistische Erwartungen in Bezug auf praktische Umsetzung Ihrer Verfügung. Zum Beispiel: „Wenn die Wiederbelebungsmaßnahme nach 5 Minuten keine Erfolge erzielt, möchte ich einen Abbruch der Maßnahmen“. In der Praxis funktioniert das nicht: Ärzte werden bei Wiederbelebungsmaßnahmen weder auf die Uhr schauen, noch bei Notfallsituationen im öffentlichen Raum vor der Wiederbelebung nach einer Patientenverfügung suchen.

  • Ärzte halten sich nicht an die Patientenverfügung. In solchen Fällen müssen Sie gegen die Ärzte vorgehen – denn eine Nichtbeachtung der Patientenverfügung ist strafbar. Als Betreuer oder Bevollmächtigter können Sie ausserdem den Arzt wechseln und den Patienten in eine andere Klinik verlegen lassen. Ärzte müssen den Patienten wechseln lassen. Bei Konflikten schaltet sich häufig das Vorsorgegericht ein.

  • Viele Menschen nutzen vorgefertigte Vorlagen zum Ankreuzen. Das Erstellen solcher Muster-Patientenverfügungen ist schnell erledigt und minimiert die Zeit, in der man sich mit dem eigenen Tod auseinander setzen muss. Doch vorgefertigte Patientenverfügungen sind selten präzise und funktionieren in der Praxis meistens nicht.

So erstellen Sie eine wirksame Patientenverfügung

Eine wirksame Patientenverfügung muss folgende grundlegende Kriterien erfüllen:

  • Die Patientenverfügung muss konkrete Behandlungsentscheidungen detailliert beschreiben und Ihre Wünsche medizinisch präzise festlegen
  • Legen Sie eine Vertrauensperson fest und statten Sie diese mit entsprechenden Rechten aus, so dass diese im Ernstfall Ihre Verfügung durchsetzen kann
  • Ergänzen Sie zusätzlich Ihre Patientenverfügung um persönlichen Vorstellungen von Lebensqualität und Wertvorstellungen

Patientenverfügung.digital hilft Ihnen dabei. Unser intelligenter und benutzerfreundlicher Assistent führt Sie mit aus­führlichen und leicht verständlichen Erklärungen Schritt für Schritt von der ersten Frage bis zu unterschriftsreifen Dokumenten. Wie bei einem Arztgespräch werden Ihnen dabei Fragen gestellt unter anderem zu wichtigen medizinische Situationen, Bevollmächtigung für Vertrauenspersonen, Ihre Einstellung zur Organspende und vieles mehr. Anschließend erstellt Ihnen unser digitaler Assistent eine individuelle Patientenverfügungen, die perfekt zu Ihnen passt. Dieser Service ist kostenlos und finanziert sich durch die Beiträge zufriedener Nutzer.

Wann ist eine Patientenverfügung wirksam?

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre medizinischen und pflegerischen Wünsche für den Fall festhalten, dass Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Damit Ihre Patientenverfügung im Notfall jedoch tatsächlich wirksam ist, muss Ihre Patientenverfügung gemäß § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches einige Voraussetzungen erfüllen. Dort heißt es:

_"Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden."_‍

Übrigens: Eine wirksame Patientenverfügung ist für Ärzte rechtlich bindend. Wenn Sie in der Verfügung bestimmten medizinischen Behandlungen widersprechen, darf der Arzt diese Behandlungen nicht gegen Ihren Willen durchführen. Ansonsten macht er sich der Körperverletzung strafbar.

Die Kriterien für eine wirksame Patientenverfügung

  • Einwilligungsfähigkeit des Verfassers
    Der Verfasser muss zum Zeitpunkt der Unterschrift einwilligungsfähig sein. Er muss die betreffende(n) Behandlungen(n) richtig einschätzen können und sich über die Tragweite seiner Entscheidungen im Klaren sein.
  • Konkrete Formulierungen
    Eine wirksame Patientenverfügung muss sich auf "bestimmte" (d.h. konkrete) Maßnahmen und Behandlungssituationen beziehen. Allgemeine Formulierungen lassen zu viel Interpretationsspielraum und machen Ihre Patientenverfügung unwirksam.
  • Aktuelle Lebens- und Behandlungssituation
    Die Festlegungen in der Patientenverfügung müssen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Wenn das nicht der Fall ist, nützt Ihnen die Patientenverfügung wenig.

Wichtig: Natürlich ist die Patientenverfügung nur per Unterschrift des Verfassers wirksam. Ohne Unterschrift ist für Ärzte nicht ersichtlich, ob das Dokument den tatsächlichen Patientenwillen widerspiegelt.

Wie lange sind Patientenverfügungen gültig?

Grundsätzlich haben Patientenverfügungen eine unbegrenzte Gültigkeit. Mit einer Patientenverfügung können Sie sich also bis zum Lebensende absichern – wenn Sie in Ihrer Patientenverfügung auch die Organspende regeln, gilt die Patientenverfügung sogar über den Tod hinaus.

Das birgt ein gewisses Risiko: Weil sich Ihre Patientenverfügung immer nur auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation beziehen kann, zweifeln Ärzte die Aktualität der Patientenverfügung manchmal an. Zum Beispiel aus folgenden Gründen:

  • Ihre Lebens- und Gesundheitssituation könnte sich ändern. Vielleicht leiden Sie mittlerweile unter Krankheiten oder nehmen Medikamente, die Sie zum Zeitpunkt des Verfassens Ihrer Patientenverfügung nicht hatten.
  • Ihre Wünsche könnten sich ändern. Vielleicht können Sie sich bestimmte Behandlungen mittlerweile vorstellen, die Sie vor einigen Jahren noch abgelehnt haben. Außerdem entwickeln sich die medizinischen Möglichkeiten stetig weiter – viele einst "unheilbare" Krankheiten lassen sich heutzutage behandeln.
  • Gesetze und Vorgaben könnten sich ändern. Zum Beispiel fällte der Bundesgerichtshof erst im Juli 2016 das Urteil, dass unklar formulierte Patientenverfügung nicht wirksam sind. Solche Gesetzesänderungen können dazu führen, dass Ihre Patientenverfügung veraltet.

Deshalb empfehlen wir: Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung mindestens alle zwei Jahre. Das gelingt, indem Sie entweder Änderungen vornehmen oder Ihre Patientenverfügung mit Unterschrift und Datum bestätigen.

Tipp: Auch die Hinterlegung der Patientenverfügung ist wichtig. Am besten tragen Sie die Patientenverfügung immer bei sich, damit Mediziner diese sofort einsehen können. Mit dem kostenlosen Service von Patientenverfügung.digital können Sie Ihre Vorsorgedokumente online hinterlegen und bekommen einen QR-Code für Ihre Gesundheitskarte, mit der Ihre Patientenverfügung immer und überall sofort abrufbar ist.

Fazit

Wer eine wirksame Patientenverfügung erstellen möchte, muss einige Dinge beachten. Nutzen Sie den kostenlosen Service von Patientenverfügung.digital, um sich das Erstellen und die Aufbewahrung Ihrer Patientenverfügung so einfach wie möglich zu gestalten. Dafür müssen Sie lediglich verschiedene medizinische und pflegerische Fragen beantworten – unser digitaler Assistent erstellt Ihnen dann automatisch eine individuelle und maßgeschneiderte Patientenverfügung!

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