I. Demenz vorbeugen
Bewegung
Bewegung beugt viele Krankheiten vor. Auch das Demenzrisiko können Sie mit regelmäßiger Bewegung deutlich senken – denn Bewegung fördert die Durchblutung des Körpers. So erhalten auch das Gehirn und die Nervenzellen mehr Sauerstoff. Zudem hilft Sport beim Vermeiden von Übergewicht, was ebenfalls zum Auftreten von Demenz führen kann.
Ernährung
Eine ausgewogene Ernährung schützt das Gehirn und den Herz-Kreislauf. Vor allem Fische, Gemüse, Obst, Vollkornprodukte und Nüsse sind wichtig – während Fleisch und Alkohol am besten reduziert werden. Eine mediterrane Ernährung soll gegen Demenz besonders gut helfen. So ist eine speziell für Demenz entwickelte Diät zum Beispiel die MIND-Diät – MIND steht im Englischen für "Mediterranean-DASH Intervention for Neurodegenerative Delay". Mehr Informationen gibt es hier: MIND-Diät: Mediterrane Ernährung gegen Alzheimer Demenz.
Gedächtnistraining
Mit Gedächtnistraining bleiben Sie geistig fit. Laut Studien kann das nicht nur bei der Vorbeugung von Demenz helfen, sondern sogar bei bereits vorhandener Demenz (im Anfangsstadium). Möglichkeiten für das Gedächtnistraining gibt es viele – zum Beispiel Kreuzworträtsel, Kopfrechnen, Fremdsprachen, Singen & Musizieren oder Brettspiele. Alles, was Ihr Gehirn auf Trab hält.
Gesellschaft
Einsamkeit machen emotional und körperlich krank. Wer Demenz und andere Krankheiten vorbeugen möchte, sollte deshalb unbedingt am sozialen Leben teilnehmen. Ebenfalls hilfreich kann es sein, regelmässig neue Dinge auszuprobieren. Ob einen anderen Weg nach Hause nehmen oder in ein anderes Land reisen.
II. Vorsorge
Trotz Vorbeugung sollten Sie für den Ernstfall vorsorgen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen klar und frühzeitig festhalten – denn für das Erstellen einiger Vorsorgedokumente müssen Sie geschäfts- oder testierfähig sein. Hier sind die wichtigsten Dokumente für die Demenzvorsorge:
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie Ihren rechtlichen Vertreter fest. So können Menschen mit Demenz andere Menschen befähigen, in Ihrem Namen zu entscheiden. Dabei sollten Sie genau festlegen, in welchen Bereichen der / die Bevollmächtigte Sie vertreten darf. Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht müssen Sie geschäftsfähig sein.
Tipp: Sie sollten Ihrer bevollmächtigten Person uneingeschränkt vertrauen. Am besten beziehen Sie Ihre gewünschte Vertrauensperson bereits frühzeitig ein, damit Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen gemeinsam besprechen können.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie ebenfalls Ihre gesetzliche Vertretung bestimmen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, muss diese Person allerdings vom Betreuungsgericht bestätigt werden – Ihre Wahl der Vertrauensperson ist also eher als Vorschlag zu verstehen. Deshalb müssen Sie beim Aufsetzen der Betreuungsverfügung auch nicht geschäftsfähig sein. Wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht haben, kann eine Betreuungsverfügung zusätzliche Absicherung bieten (zum Beispiel für den Fall, dass Ihr Bevollmächtigter ausfällt und eine gesetzliche Vertretung notwendig wird).
Tipp: Für die Erstellung einer Betreuungsverfügung gibt keine formalen Vorschriften. Trotzdem sollten Sie die Verfügung am besten schriftlich verfassen und unterschreiben, um Missverständnisse zu vermeiden.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist bei Demenz besonders wichtig. Denn im fortgeschrittenen Krankheitsstadium können Menschen mit Demenz ihre Entscheidungen bezüglich bestimmter Behandlungen im Normalfall nicht mehr mitteilen. Mit einer Patientenverfügung können Sie frühzeitig festlegen, wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten – und so selbst bei fortgeschrittener Demenz Selbstbestimmung behalten. Für die Erstellung einer Patientenverfügung müssen Sie einwilligungsfähig sein.
Tipp: Eine notarielle Beglaubigung ist für eine wirksame Patientenverfügung nicht notwendig. Sie können Ihre wirksame Patientenverfügung hier bei uns kostenlos erstellen und auf Wunsch auch online hinterlegen. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.
Testament
Wer für Krankheiten wie Demenz vorsorgen möchte, sollte auch ein Testament verfassen. Für die Erstellung eines Testaments müssen Sie testierfähig sein. Amtliche Betreuer oder Betreuerinnen dürfen kein Testament in Ihrem Namen verfassen. Es muss von Ihnen handschriftlich verfasst sein und mit Ort, Datum, Vor- und Nachnamen unterzeichnet sein. Eine Erstellung am Computer ist bei einem Testament nicht zulässig.
Tipp: Um eine Anfechtung des Testaments wegen fraglicher Testierfähigkeit zu vermeiden, können Sie Ihre Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamenterstellung von einem Arzt bestätigen lassen. Grundsätzlich können Sie Ihr Testament jederzeit ändern, widerrufen oder ergänzen.
Schlusswort
Demenz betrifft immer mehr Menschen in Deutschland. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um das Demenzrisiko zu senken – vor allem regelmäßige Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, Gedächtnistraining und soziale Kontakte sind wichtig. Ebenso wichtig ist frühzeitige Vorsorge mit Dokumenten wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die Sie bei uns kostenlos erstellen können.