Demenz: Vorbeugung und rechtliche Vorsorge
Zusammenfassung
Demenz kann durch einen gesunden Lebensstil mit mediterraner Ernährung, körperlicher Bewegung und geistiger Anregung vorgebeugt werden. Gleichzeitig ist es wichtig, rechtzeitig rechtliche Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen, um die eigenen Wünsche im Krankheitsfall abzusichern. Frühzeitige Planung und ärztliche Beratung bieten dabei wichtige Unterstützung.
Demenz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Erkrankungen, die das Denkvermögen, das Gedächtnis und die Alltagsfähigkeiten eines Menschen beeinträchtigen. In Deutschland leben derzeit etwa 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Die folgenden Informationen helfen Ihnen, Möglichkeiten zur Vorbeugung zu verstehen und rechtzeitig die notwendigen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

- In Deutschland leben rund 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung
- Alzheimer ist die häufigste Form; weitere Varianten sind vaskuläre und frontotemporale Demenz
- Bei früher Alzheimer-Erkrankung spielen Gene eine große Rolle
- Vaskuläre Demenz wird stark von Lebensstilfaktoren wie Blutdruck, Rauchen und Bewegungsmangel beeinflusst
- Eine mediterrane-Ernährung mit viel Obst, Gemüse, Fisch und Olivenöl schützt nachweislich das Gehirn
- Zusätzliche Vitamine oder Curcuma-Präparate bringen laut Studien keinen messbaren Vorteil
- Regelmäßige körperliche Aktivität stärkt Herz und Gehirn; kurze Wege zu Fuß und Treppen fördern die Alltagsfitness
- Geistige Reize durch Hobbys, Lernen und soziale Kontakte halten die Gedächtnisleistung länger stabil
- Frühzeitige Planung erleichtert spätere Entscheidungen, weil die Urteilsfähigkeit schrittweise nachlässt
- Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen (künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung) Sie wünschen oder ablehnen
- Das ärztliche Personal muss Ihren informierten Willen beachten; unklare Formulierungen können im Ernstfall wirkungslos bleiben
- Aktualisieren Sie die Patientenverfügung alle zwei Jahre, damit sie den rechtlichen Anforderungen genügt
- Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt Vertrauenspersonen, in Finanz- und Gesundheitsfragen zu handeln, solange Sie geschäftsfähig sind
- Für freiheitsentziehende oder besonders riskante Maßnahmen braucht die bevollmächtigte Person oft eine gerichtliche Genehmigung
- Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister erhöht die Auffindbarkeit Ihrer Unterlagen im Notfall
- Eine Betreuungsverfügung benennt Wunsch-Betreuer:innen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist oder gerichtliche Kontrolle erwünscht wird
- Lassen Sie sich ärztlich bescheinigen, dass Sie bei Erstellung der Dokumente einwilligungs- bzw. geschäftsfähig sind, um spätere Streitfragen zu vermeiden
- Solange die Testierfähigkeit besteht, können Sie Ihr Testament anpassen; ein ärztliches Attest gibt zusätzliche Sicherheit
- Ärzt:innen, Notar:innen und spezialisierte Beratungsstellen unterstützen Sie dabei, Vorsorgeunterlagen klar zu formulieren und praxistauglich zu hinterlegen
Formen der Demenz und ihre Ursachen
Demenz umfasst verschiedene Krankheitsbilder, wobei die Alzheimer-Demenz die häufigste Form darstellt. Daneben gibt es die vaskuläre Demenz und die frontotemporale Demenz. Jede dieser Erkrankungen verläuft unterschiedlich und hat spezifische Merkmale[2].
Bei der Alzheimer-Demenz spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Häufig entsteht die Krankheit durch das Zusammenwirken verschiedener Einflüsse. Manche Risikofaktoren lassen sich nicht beeinflussen, wie etwa genetische Veranlagungen. Besonders bei der frühen Form von Alzheimer, die vor dem Rentenalter auftritt, sind oft die Gene die Ursache[2].
Die vaskuläre Demenz hingegen wird stark durch den Lebensstil beeinflusst. Hier können Maßnahmen zur Vorbeugung helfen, den Krankheitsverlauf verlangsamen und teilweise sogar Symptome lindern[2].
Wirksame Vorbeugung durch Lebensstiländerungen
Ernährung als Schutzfaktor
Eine Ernährungsweise, die besonders häufig zur Vorbeugung von Demenz empfohlen wird, ist die mediterrane Ernährung. Diese zeichnet sich durch viel Obst, Gemüse, Fisch, Olivenöl und Vollkornbrot aus. Schweinefleisch und fettreiche Milchprodukte wie Käse und Butter sollten Sie dagegen nur in Maßen verzehren[2][6].
Bei einer ausgewogenen Ernährung können Sie in der Regel auf zusätzliche Vitamin-, Folsäure- und Fischölpräparate verzichten. Curcuma wird manchmal als positiv für die geistige Leistungsfähigkeit älterer Menschen beschrieben, konnte in Studien jedoch nicht den Verlauf einer Alzheimer-Demenz beeinflussen[6].
Bewegung für Körper und Geist
Regelmäßige körperliche Aktivität fördert nicht nur das körperliche Wohlbefinden, sondern stimuliert auch das Gehirn. Dies gilt für Menschen aller Altersgruppen. Auch Senior:innen sollten Sport treiben, selbst wenn sie bisher keinen Wert darauf gelegt haben[6].
In fast jeder Gemeinde gibt es altersgerechte Sportangebote. Ebenso wichtig ist es, Bewegung in den Alltag zu integrieren. Kurze Strecken können Sie zu Fuß zurücklegen, und Treppensteigen ist eine gute Alternative zum Aufzug[6].
Geistige Anregung und soziale Kontakte
Ihr Gehirn benötigt regelmäßig neue Reize, um leistungsfähig zu bleiben. Neben Schule, Ausbildung und Beruf ist es hilfreich, Hobbys nachzugehen und den Kontakt zu anderen Menschen zu pflegen. Das menschliche Gehirn braucht Anregungen, um seine Funktionsfähigkeit zu erhalten[6].
Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass körperlich aktive und geistig rege Menschen seltener an einer Demenz erkranken. Die Vorbeugung durch einen gesunden Lebensstil lohnt sich also in vielerlei Hinsicht[6].
Rechtliche Vorsorge bei Demenz
Frühzeitige Planung ist entscheidend
Demenz schränkt mit fortschreitender Erkrankung die Denk-, Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zunehmend ein. Für Betroffene wird es dann schwieriger, medizinische Entscheidungen zu treffen oder Rechtsgeschäfte abzuwickeln[4].
Bevor Symptome einer Demenz auftreten, spätestens aber im Anfangsstadium, können Sie für die Zeit vorsorgen, in der die Krankheit so weit fortgeschritten ist, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. So stellen Sie sicher, dass später nach Ihren Wünschen gehandelt wird[4].
Patientenverfügung bei Demenz
In einer Patientenverfügung können Menschen mit Demenz, solange sie noch einwilligungsfähig sind, festlegen, wie sie im Fall einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall medizinisch behandelt werden möchten[12].
Laut Gesetz hat jede einwilligungsfähige volljährige Person das Recht, eine Patientenverfügung zu verfassen. Diese bezieht sich auf ärztliche Heileingriffe und betrifft oft lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung, Wiederbelebung, Dialyse, Bluttransfusionen sowie die Gabe von Antibiotika oder Psychopharmaka[3].
Für Ärzt:innen und das Behandlungsteam ist der erklärte Patientenwille bindend. Bei Missachtung können sie sich strafbar machen. Die Patientenverfügung kann von ihrer verfassenden Person jederzeit formlos widerrufen werden[3].
Bei der Erstellung ist es wichtig, möglichst konkret zu beschreiben, bei welchen Krankheitszuständen - etwa gravierende Hirnschädigungen oder Koma - sie gelten soll und welche Eingriffe dann gewünscht oder abgelehnt werden. Zu ungenaue Formulierungen können dazu führen, dass sich Ärzt:innen oder betreuende Angehörige nicht an die Verfügung halten müssen[3].
Daher ist es grundsätzlich ratsam, im Vorfeld ärztlichen Rat einzuholen. Der Gesetzgeber verlangt zudem, dass alle Angaben in der Patientenverfügung aktuell sind, weshalb sie alle zwei Jahre aktualisiert werden sollte[3].
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen mit Demenz festlegen, welche Bereiche und Zuständigkeiten abgedeckt werden sollen, beispielsweise Geldangelegenheiten oder Entscheidungen über medizinische Behandlungen. Die verschiedenen Aufgabenbereiche lassen sich so auf mehrere Vertrauenspersonen verteilen[12].
Eine Generalvollmacht erlaubt der bevollmächtigten Person, alle rechtsgeschäftlichen Aufgaben zu übernehmen und auf Bankkonten zuzugreifen. Allerdings deckt sie nicht alle Fälle ab. Für schwerwiegende Entscheidungen wie freiheitsbeschränkende Maßnahmen oder riskante medizinische Eingriffe ist zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung erforderlich[12].
Die Vollmacht muss ausgestellt werden, solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist. Obwohl eine beglaubigte Unterschrift rechtlich nicht zwingend nötig ist, erhöht sie die Durchsetzungskraft der Vollmacht. Zusätzlich empfiehlt sich die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer[12].
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung stellt eine Alternative zur Vorsorgevollmacht dar. Sie kommt in Betracht, wenn keine Vertrauensperson für eine Vollmacht vorhanden ist oder wenn eine gerichtliche Kontrolle als sinnvoll erachtet wird[12].
Auch wenn Betroffene nicht mehr geschäftsfähig - aber noch einsichtsfähig - sind, können sie mit einer Betreuungsverfügung regeln, wer mit der rechtlichen Betreuung betraut werden soll, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können. Die Betreuungsverfügung kann beim örtlichen Amtsgericht in der Abteilung für Betreuungsangelegenheiten hinterlegt werden[12].
Besondere Herausforderungen bei Demenz
Rechtzeitige Absicherung der Geschäftsfähigkeit
Nur geschäftsfähige Menschen können eine Vollmacht ausstellen. Eine Patientenverfügung setzt Einwilligungsfähigkeit voraus, und eine Betreuungsverfügung erfordert Einsichtsfähigkeit. Menschen mit beginnender Demenz sollten sich deshalb schriftlich ärztlich bestätigen lassen, dass sie die nötigen Fähigkeiten für die jeweilige Vorsorgemaßnahme noch besitzen. So beugen sie späteren Streitigkeiten über die rechtliche Gültigkeit der Dokumente vor[4].
Testamentgestaltung
Falls noch kein Testament existiert, sollten Betroffene auch darüber nachdenken. Ein Testament können Menschen mit beginnender Demenz erstellen, solange sie noch testierfähig sind. Als testierfähig gilt, wer die Bedeutung der Inhalte des Testaments noch einsehen und entsprechend handeln kann. Auch die Testierfähigkeit sollten sich Menschen mit beginnender Demenz ärztlich bestätigen lassen[4].
Typische rechtliche Probleme
Die meisten rechtlichen Schwierigkeiten infolge der Demenz entstehen dadurch, dass die kognitiven Fähigkeiten der erkrankten Person schwinden, während sie selbst dies nicht wahrhaben kann. Menschen, die an Demenz erkrankt sind, können besonders im Anfangsstadium noch geschäftsfähig sein[4].
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Vorsorge
Beratung durch Fachpersonen
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, den Rat eines Arztes oder einer Ärztin einzuholen. Hilfreich können auch vorgefer-tigte Textbausteine sein, die sich je nach persönlichen Vorstellungen kombinieren und anpassen lassen[3].
Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen
Bei der Entscheidung für eine Patientenverfügung ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung für Angehörige oder andere Vertrauenspersonen zu verfassen. Nur dann ist diese Person berechtigt, der Patientenverfügung bei Entscheidungsunfähigkeit des Patienten im Ernstfall Geltung zu verschaffen, etwa wenn es Auslegungsprobleme bezüglich des Patientenwillens gibt oder die konkrete Situation nicht genau der in der Verfügung beschriebenen entspricht[3].
Schlussgedanken
Die Vorbeugung von Demenz durch einen gesunden Lebensstil und die rechtliche Vorsorge bilden zwei wesentliche Säulen im Umgang mit dem Thema Demenz. Je früher Sie sich damit auseinandersetzen, desto besser können Sie für sich selbst oder Ihre Angehörigen sorgen.
Eine mediterrane Ernährung, regelmäßige Bewegung und geistige Anregung können dazu beitragen, das Risiko einer Demenzerkrankung zu verringern. Gleichzeitig ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgedokumente wie eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen, solange die nötige Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit noch gegeben ist.
Für eine individuelle Beratung zu diesen Themen wenden Sie sich an Ihre Hausärzt:innen oder an spezielle Beratungsstellen für Demenz und Vorsorge in Ihrer Region.