Demenz: Vor­beugung und rechtliche Vor­sorge

Zusammenfassung

Demenz kann durch einen gesunden Lebens­stil mit mediterraner Ernährung, körperlicher Bewegung und geistiger Anregung vor­gebeugt werden. Gleichzeitig ist es wichtig, recht­zeitig rechtliche Vorsorge­dokumente wie Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht oder Betreuungs­verfügung zu erstellen, um die eigenen Wünsche im Krankheits­fall abzusichern. Frühzeitige Planung und ärztliche Beratung bieten dabei wichtige Unterstützung.

Demenz ist ein Sam­mel­begriff für verschiedene Erkrankungen, die das Denk­vermögen, das Gedächtnis und die All­tags­fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigen. In Deutschland leben derzeit etwa 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenz­erkrankung. Die folgenden Informationen helfen Ihnen, Möglich­keiten zur Vor­beugung zu verstehen und recht­zeitig die notwendigen rechtlichen Vor­sorge­maßnahmen zu treffen.

Ältere Frau bereitet frisches Gemüse in einer gemütlichen Küche mit Bücherregalen und natürlichem Licht zu.

Formen der Demenz und ihre Ursachen

Demenz umfasst verschiedene Krankheitsbilder, wobei die Alzheimer-Demenz die häufigste Form darstellt. Daneben gibt es die vaskuläre Demenz und die fronto­temporale Demenz. Jede dieser Erkrankungen verläuft unterschiedlich und hat spezifische Merkmale[2].

Bei der Alzheimer-Demenz spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Häufig entsteht die Krankheit durch das Zusammen­wirken verschiedener Einflüsse. Manche Risiko­faktoren lassen sich nicht beeinflussen, wie etwa genetische Veranlagungen. Besonders bei der frühen Form von Alzheimer, die vor dem Rentenalter auftritt, sind oft die Gene die Ursache[2].

Die vaskuläre Demenz hingegen wird stark durch den Lebens­stil beeinflusst. Hier können Maßnahmen zur Vor­beugung helfen, den Krankheits­verlauf verlangsamen und teilweise sogar Symptome lindern[2].

Wirksame Vor­beugung durch Lebens­stil­änderungen

Ernährung als Schutz­faktor

Eine Ernährungs­weise, die besonders häufig zur Vor­beugung von Demenz empfohlen wird, ist die mediterrane Ernährung. Diese zeichnet sich durch viel Obst, Gemüse, Fisch, Olivenöl und Voll­korn­brot aus. Schweine­fleisch und fett­reiche Milch­produkte wie Käse und Butter sollten Sie dagegen nur in Maßen verzehren[2][6].

Bei einer ausgewogenen Ernährung können Sie in der Regel auf zusätzliche Vitamin-, Folsäure- und Fischöl­präparate verzichten. Curcuma wird manchmal als positiv für die geistige Leistungs­fähigkeit älterer Menschen beschrieben, konnte in Studien jedoch nicht den Verlauf einer Alzheimer-Demenz beeinflussen[6].

Bewegung für Körper und Geist

Regelmäßige körperliche Aktivität fördert nicht nur das körperliche Wohl­befinden, sondern stimuliert auch das Gehirn. Dies gilt für Menschen aller Alters­gruppen. Auch Senior:innen sollten Sport treiben, selbst wenn sie bisher keinen Wert darauf gelegt haben[6].

In fast jeder Gemeinde gibt es alters­gerechte Sport­angebote. Ebenso wichtig ist es, Bewegung in den Alltag zu integrieren. Kurze Strecken können Sie zu Fuß zurücklegen, und Treppen­steigen ist eine gute Alternative zum Aufzug[6].

Geistige Anregung und soziale Kontakte

Ihr Gehirn benötigt regelmäßig neue Reize, um leistungs­fähig zu bleiben. Neben Schule, Ausbildung und Beruf ist es hilfreich, Hobbys nach­zugehen und den Kontakt zu anderen Menschen zu pflegen. Das menschliche Gehirn braucht Anregungen, um seine Funktions­fähigkeit zu erhalten[6].

Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass körperlich aktive und geistig rege Menschen seltener an einer Demenz erkranken. Die Vor­beugung durch einen gesunden Lebens­stil lohnt sich also in vielerlei Hinsicht[6].

Rechtliche Vor­sorge bei Demenz

Früh­zeitige Planung ist entscheidend

Demenz schränkt mit fort­schreitender Erkrankung die Denk-, Handlungs- und Entscheidungs­fähigkeit zunehmend ein. Für Betroffene wird es dann schwieriger, medizinische Entscheidungen zu treffen oder Rechts­geschäfte abzuwickeln[4].

Bevor Symptome einer Demenz auftreten, spätestens aber im Anfangs­stadium, können Sie für die Zeit vor­sorgen, in der die Krankheit so weit fort­geschritten ist, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. So stellen Sie sicher, dass später nach Ihren Wünschen gehandelt wird[4].

Patienten­verfügung bei Demenz

In einer Patienten­verfügung können Menschen mit Demenz, solange sie noch einwilligungs­fähig sind, festlegen, wie sie im Fall einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall medizinisch behandelt werden möchten[12].

Laut Gesetz hat jede einwilligungs­fähige volljährige Person das Recht, eine Patienten­verfügung zu verfassen. Diese bezieht sich auf ärztliche Heil­eingriffe und betrifft oft lebens­erhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung, Wieder­belebung, Dialyse, Blut­transfusionen sowie die Gabe von Antibiotika oder Psycho­pharmaka[3].

Für Ärzt:innen und das Behandlungs­team ist der erklärte Patienten­wille bindend. Bei Miss­achtung können sie sich strafbar machen. Die Patienten­verfügung kann von ihrer verfassenden Person jederzeit formlos widerrufen werden[3].

Bei der Erstellung ist es wichtig, möglichst konkret zu beschreiben, bei welchen Krankheits­zuständen - etwa gravierende Hirn­schädigungen oder Koma - sie gelten soll und welche Eingriffe dann gewünscht oder abgelehnt werden. Zu ungenaue Formulierungen können dazu führen, dass sich Ärzt:innen oder betreuende Angehörige nicht an die Verfügung halten müssen[3].

Daher ist es grundsätzlich ratsam, im Vorfeld ärztlichen Rat einzuholen. Der Gesetzgeber verlangt zudem, dass alle Angaben in der Patienten­verfügung aktuell sind, weshalb sie alle zwei Jahre aktualisiert werden sollte[3].

Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht können Menschen mit Demenz festlegen, welche Bereiche und Zuständigkeiten abgedeckt werden sollen, beispielsweise Geld­angelegenheiten oder Entscheidungen über medizinische Behandlungen. Die verschiedenen Aufgaben­bereiche lassen sich so auf mehrere Vertrauens­personen verteilen[12].

Eine General­vollmacht erlaubt der bevollmächtigten Person, alle rechts­geschäftlichen Aufgaben zu übernehmen und auf Bank­konten zuzu­greifen. Allerdings deckt sie nicht alle Fälle ab. Für schwer­wiegende Entscheidungen wie freiheits­beschränkende Maßnahmen oder riskante medizinische Eingriffe ist zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung erforderlich[12].

Die Vollmacht muss ausgestellt werden, solange die betroffene Person noch geschäfts­fähig ist. Obwohl eine beglaubigte Unterschrift rechtlich nicht zwingend nötig ist, erhöht sie die Durchsetzungs­kraft der Vollmacht. Zusätzlich empfiehlt sich die Registrierung beim Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer[12].

Betreuungs­verfügung

Die Betreuungs­verfügung stellt eine Alternative zur Vorsorge­vollmacht dar. Sie kommt in Betracht, wenn keine Vertrauens­person für eine Vollmacht vorhanden ist oder wenn eine gerichtliche Kontrolle als sinnvoll erachtet wird[12].

Auch wenn Betroffene nicht mehr geschäfts­fähig - aber noch einsichts­fähig - sind, können sie mit einer Betreuungs­verfügung regeln, wer mit der rechtlichen Betreuung betraut werden soll, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können. Die Betreuungs­verfügung kann beim örtlichen Amts­gericht in der Abteilung für Betreuungs­angelegenheiten hinterlegt werden[12].

Besondere Heraus­forderungen bei Demenz

Recht­zeitige Absicherung der Geschäfts­fähigkeit

Nur geschäfts­fähige Menschen können eine Vollmacht ausstellen. Eine Patienten­verfügung setzt Einwilligungs­fähigkeit voraus, und eine Betreuungs­verfügung erfordert Einsichts­fähigkeit. Menschen mit beginnender Demenz sollten sich deshalb schriftlich ärztlich bestätigen lassen, dass sie die nötigen Fähigkeiten für die jeweilige Vorsorge­maßnahme noch besitzen. So beugen sie späteren Streitigkeiten über die rechtliche Gültigkeit der Dokumente vor[4].

Testament­gestaltung

Falls noch kein Testament existiert, sollten Betroffene auch darüber nachdenken. Ein Testament können Menschen mit beginnender Demenz erstellen, solange sie noch testier­fähig sind. Als testier­fähig gilt, wer die Bedeutung der Inhalte des Testaments noch einsehen und entsprechend handeln kann. Auch die Testier­fähigkeit sollten sich Menschen mit beginnender Demenz ärztlich bestätigen lassen[4].

Typische rechtliche Probleme

Die meisten rechtlichen Schwierigkeiten infolge der Demenz entstehen dadurch, dass die kognitiven Fähigkeiten der erkrankten Person schwinden, während sie selbst dies nicht wahrhaben kann. Menschen, die an Demenz erkrankt sind, können besonders im Anfangs­stadium noch geschäfts­fähig sein[4].

Unterstützungs­möglichkeiten bei der Vorsorge

Beratung durch Fachpersonen

Bei der Erstellung einer Patienten­verfügung empfiehlt es sich, den Rat eines Arztes oder einer Ärztin einzuholen. Hilfreich können auch vorgefer-tigte Text­bausteine sein, die sich je nach persönlichen Vorstellungen kombinieren und anpassen lassen[3].

Zusätzliche Vorsorge­maßnahmen

Bei der Entscheidung für eine Patienten­verfügung ist es sinnvoll, eine Vorsorge­vollmacht oder Betreuungs­verfügung für Angehörige oder andere Vertrauens­personen zu verfassen. Nur dann ist diese Person berechtigt, der Patienten­verfügung bei Entscheidungs­unfähigkeit des Patienten im Ernstfall Geltung zu verschaffen, etwa wenn es Auslegungs­probleme bezüglich des Patienten­willens gibt oder die konkrete Situation nicht genau der in der Verfügung beschriebenen entspricht[3].

Schluss­gedanken

Die Vor­beugung von Demenz durch einen gesunden Lebens­stil und die rechtliche Vorsorge bilden zwei wesentliche Säulen im Umgang mit dem Thema Demenz. Je früher Sie sich damit auseinander­setzen, desto besser können Sie für sich selbst oder Ihre Angehörigen sorgen.

Eine mediterrane Ernährung, regel­mäßige Bewegung und geistige Anregung können dazu beitragen, das Risiko einer Demenz­erkrankung zu verringern. Gleichzeitig ist es wichtig, recht­zeitig Vorsorge­dokumente wie eine Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht oder Betreuungs­verfügung zu erstellen, solange die nötige Einsichts- und Einwilligungs­fähigkeit noch gegeben ist.

Für eine individuelle Beratung zu diesen Themen wenden Sie sich an Ihre Haus­ärzt:innen oder an spezielle Beratungs­stellen für Demenz und Vorsorge in Ihrer Region.