Finanzen, Versicherungen, Bestattung & mehr
Nach dem Tod eines Angehörigen haben Hinterbliebene viel zu tun. Sie müssen sich beispielsweise um Finanzen und den Nachlass kümmern, Versicherungen regeln, Verträge kündigen oder sich um die Beerdigung kümmern. Und das alles in der schwierigen Zeit der Trauerbewältigung.
Direkt nach dem Todesfall stehen vor allem folgende Punkte an:
- Bestatter kontaktieren
Hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten einen Vertrag mit einem Beerdigungsinstitut abgeschlossen? Dann sollten Sie mit dem entsprechenden Institut nun in Kontakt treten. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie einen beliebigen Bestatter kontaktieren. In der Regel helfen Bestatter einen Überblick über die anstehenden Aufgaben zu erhalten und gehen mit Ihnen alle wichtigen Punkte der anstehenden Trauerfeier durch. Ein Bestatter benötigt den von Ärzten ausgestellten Totenschein.
Tipp: Wenn Sie den Verstorbenen noch einmal sehen möchten, ist das noch vor der Beisetzung mit einer sogenannten Aussegnung möglich. Bei einer Aussegnung nimmt der engste Kreis des Verstorbenen am geöffneten Sarg Abschied. Sprechen Sie mit Ihrem Bestatter, wenn Sie eine Aussegnung wünschen.
- Trauerfeier planen
Auch die Trauerfeier muss geplant werden. Wünschen Sie eine Traueranzeige? Wer soll zur Trauerfeier eingeladen werden, wo findet die Trauerfeier statt und was soll auf den Trauerkarten stehen? Möchten Sie bei der Trauerfeier am offenen oder geschlossenen Sarg Abschied nehmen? Wer soll die Trauerrede halten, was für eine musikalische Begleitung wünschen Sie – und wie sieht es mit der Dekoration aus? - Übersicht verschaffen
Sie sollten alle wichtigen Dokumente des Verstorbenen beisammen haben. Besonders wichtig sind Personalausweis, Geburtsurkunde und Versicherungsdokumente (zum Beispiel Sterbegeld, Unfall- oder Lebensversicherung), falls vorhanden. Wenn der Verstorbene aufgrund eines Unfalls gestorben ist, sollten Sie das zuständige Versicherungsunternehmen innerhalb von 48 Stunden informieren. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, können Unfallversicherungen die Zahlung verweigern.
Tipp: Nach einem Todesfall sollten Sie die Lebensversicherung nicht kündigen, sondern lediglich melden, dass der Versicherungsfall eingetreten ist.
- Testament überprüfen
Hat der Verstorbene ein Testament oder ein Erbvertrag verfasst? Das sollten Angehörige in Erfahrung bringen – schließlich ist ein solches Dokument bindend und entscheidet über den Nachlass bzw. die Erbverteilung. Wenn ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, müssen Sie dieses beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen einreichen. Wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Was ist nach der Bestattung zu tun?
Im obigen Absatz haben wir Ihnen beschrieben, was Sie direkt nach dem Todesfall tun sollten. In den folgenden Tagen sollten Sie dann vor allem bestehende Verträge kündigen (zum Beispiel GEZ, Strom-, Telefon- oder Energieanbieter und sonstige Abonnements). Wenn Sie die Wohnung des Verstorbenen kündigen möchten, müssen Sie an die gesetzliche Kündigungsfrist denken. Auch bei einem Todesfall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate!
Melden Sie den Sterbefall außerdem den Krankenkassen, dem Rententräger und Vereinen oder Organisationen, in denen der Verstorbene Mitglied war. Hinterlegen Sie eine Nachsendeadresse bei der Post und begleichen Sie offene Rechnungen.
Das sind die wichtigsten Aufgaben, die unmittelbar nach dem Todesfall auf die Angehörigen zukommen. Der Nachlass wird meistens erst mehrere Wochen nach dem Todesfall verteilt.
Todesfall und Nachlass
Der Nachlass wird entweder gemäß Testament bzw. Erbvertrag verteilt oder es greift die gesetzliche Erbnachfolge.
Denken Sie auch an den digitalen Nachlass. Was passiert mit E-Mail-Konten, Nutzerkonten auf verschiedenen Plattformen, oder Profilen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter? Solche Plattformen enthalten häufig sensible Daten, die ebenfalls zum Nachlass gehören. Die Rechte und Pflichten der digitalen Daten gehen nach dem Tod eines Menschen an seine Angehörigen über. Denken Sie auch daran, mögliche Online-Verträge zu kündigen.
Wichtig: Wenn Sie auf die Konten des Verstorbenen zugreifen möchten, benötigen Sie einen Erbschein – nur so können Sie sich als rechtmäßiger Erbe ausweisen. Die Kosten für einen Erbschein hängen vom Wert des Nachlasses ab. Ein Erbschein kann zwischen 150 Euro bis knapp 7.000 Euro kosten.
Woran Sie außerdem denken sollten
- Wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie dies innerhalb von sechs Wochen tun. Prüfen Sie die Vermögensverhältnisse des Erblassers also frühzeitig und treffen Sie eine Entscheidung. Sollten Sie das Erbe innerhalb von sechs Wochen nicht ausschlagen, müssen Sie das Erbe annehmen.
- Gegebenenfalls möchten Sie eine Witwenrente beantragen. Für die Auszahlung des Vorschusses haben Sie ab Todestag vier Wochen Zeit.
- Gegebenenfalls möchten Sie Halb- oder Vollwaisenrente für Kinder beantragen. Anspruch auf eine solche Rente haben eheliche, nichteheliche und leibliche Kinder und Adoptivkinder. Der Anspruch besteht ebenfalls bei Stief- und Pflegekindern, die im gemeinsam Haushalt gelebt oder Unterhalt bekommen haben. Die Waisenrente wird auch rückwirkend bis zu 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt.