Betreuungsverfügung: Die 8 wichtigsten Fragen im Überblick
Zusammenfassung
Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, wer im Ernstfall als rechtliche:r Betreuer:in für Sie eingesetzt werden soll und wie Ihre Betreuung gestaltet werden soll. Sie ist besonders wichtig, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, und sollte schriftlich sowie gut auffindbar aufbewahrt werden. Änderungen oder ein Widerruf sind jederzeit möglich, um sicherzustellen, dass die Verfügung Ihren aktuellen Wünschen entspricht.
Eine Betreuungsverfügung gehört zu den wesentlichen Vorsorgedokumenten. Sie ermöglicht Ihnen, selbstbestimmt festzulegen, wer sich im Ernstfall um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Der folgende Artikel klärt die grundlegenden Fragen zu diesem Thema und gibt praktische Hinweise für die Erstellung einer rechtssicheren Betreuungsverfügung.

Was ist eine Betreuungsverfügung und wozu dient sie?
Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, mit dem Sie vorab bestimmen können, wer als rechtliche:r Betreuer:in eingesetzt werden soll, falls Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das Betreuungsgericht bestellt für volljährige Personen einen gesetzlichen Betreuer, wenn diese wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig erledigen können[6][7].
Anders als oft angenommen, bleibt Ihre Geschäftsfähigkeit durch eine Betreuung unberührt. Sie können weiterhin Kaufverträge abschließen, heiraten oder ein Testament errichten[7]. Mit einer Betreuungsverfügung nehmen Sie gezielt Einfluss darauf, wer Sie betreuen soll und wie die Betreuung gestaltet werden soll. Sie können auch festlegen, wen Sie auf keinen Fall als Betreuer:in möchten[8].
Wer kann eine Betreuungsverfügung erstellen?
Jede volljährige Person kann eine Betreuungsverfügung verfassen[8]. Bemerkenswert ist, dass Sie eine solche Verfügung auch dann erstellen können, wenn Sie nur noch teilweise geschäftsfähig oder sogar geschäftsunfähig sind[8]. Entscheidend ist, dass Ihre Erklärungen auf Ihrem freien Willen beruhen und Sie diesen Willen äußern können[7][8].
Für eine maximale Rechtssicherheit ist es dennoch ratsam, die Betreuungsverfügung zu erstellen, solange Sie noch voll geschäftsfähig sind[8]. So vermindern Sie die Gefahr, dass die Verfügung später angezweifelt werden könnte.
Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Diese drei Vorsorgedokumente haben unterschiedliche Zielrichtungen:
Betreuungsverfügung: Richtet sich an das Betreuungsgericht und an den künftigen Betreuer. Sie benennen darin Ihren Wunschbetreuer und legen fest, wie die Betreuung gestaltet werden soll[7][8].
Patientenverfügung: Bezieht sich ausschließlich auf medizinische Angelegenheiten. Sie legen darin fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie richtet sich in erster Linie an Ärzt:innen und Pflegepersonal[7].
Vorsorgevollmacht: Mit dieser bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, für Sie tätig zu werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Vorsorgevollmacht richtet sich an die bevollmächtigte Person und ermöglicht ihr, in Ihrem Namen zu handeln - ohne dass ein Betreuungsverfahren nötig wird[7].
Eine Vorsorgevollmacht macht eine Betreuung in der Regel überflüssig. Wenn Sie eine vertrauenswürdige Person haben, die bereit ist, Ihre Angelegenheiten zu regeln, ist eine Vorsorgevollmacht meist die bessere Wahl[7].
Welche Inhalte sollte eine Betreuungsverfügung haben?
Eine gut durchdachte Betreuungsverfügung sollte folgende Bereiche abdecken:
1. Wunschbetreuer:in: Benennen Sie eine oder mehrere Personen, die Sie als Betreuer:in wünschen. Geben Sie auch Ersatzpersonen an, falls Ihre erste Wahl nicht möglich sein sollte[7][8].
2. Ausgeschlossene Personen: Sie können auch festlegen, wer auf keinen Fall als Ihr:e Betreuer:in bestellt werden soll[7].
3. Aufgabenkreise: Legen Sie fest, für welche Lebensbereiche die Betreuung gelten soll, zum Beispiel[8]:
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitssorge
- Post und digitale Kommunikation
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Behörden
4. Wünsche zur Lebensführung: Beschreiben Sie, wie Sie leben möchten[8]:
- Wohnen (eigene Wohnung oder Pflegeheim)
- Ernährung und Lebensstandard
- Freizeitgestaltung
- Versorgung von Haustieren
- Kontakte zu Familie und Freunden
5. Vermögensverwaltung: Geben Sie an, wie mit Ihrem Vermögen umgegangen werden soll, etwa ob Geschenke an Kinder und Enkel erfolgen sollen[7][8].
Welche formalen Anforderungen gibt es?
Für eine Betreuungsverfügung gibt es keine strengen Formvorschriften[7]. Das Dokument muss nicht handschriftlich verfasst werden und auch eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich[7].
Dennoch gilt: Je sorgfältiger die Form, desto besser die Beweiskraft. Für eine höhere Rechtssicherheit empfiehlt es sich[7]:
- Die Verfügung schriftlich zu erstellen
- Ort und Datum anzugeben
- Das Dokument zu unterschreiben
- Bei Unsicherheiten rechtliche Beratung einzuholen
Wer kann als Betreuer:in benannt werden?
Als Betreuer:in können Sie grundsätzlich jede Person benennen, die bereit und geeignet ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Das können sein[6][7][8]:
Angehörige: Ehepartner:innen, Kinder, Geschwister oder andere Verwandte
Freund:innen und Bekannte: Personen, zu denen Sie eine Vertrauensbeziehung haben
Betreuungsvereine oder Berufsbetreuer:innen: Falls keine geeigneten Privatpersonen zur Verfügung stehen
Wichtig: Sprechen Sie vorher mit der Person, die Sie als Betreuer:in wünschen, ob sie dazu bereit ist[7]. Das Betreuungsgericht ist an Ihren Vorschlag gebunden, sofern die vorgeschlagene Person bereit und in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen und dies Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft[7][8].
Wie erstelle ich eine Betreuungsverfügung?
Die Erstellung einer Betreuungsverfügung lässt sich in sechs Schritten zusammenfassen[7]:
Schritt 1: Information und Beratung
Machen Sie sich mit dem Thema vertraut. Nutzen Sie dafür Beratungsangebote, beispielsweise von Betreuungsvereinen oder Rechtsanwält:innen.
Schritt 2: Vertrauensperson finden
Überprüfen Sie, ob eine Vertrauensperson bereit ist, für Sie im Fürsorgefall da zu sein. Ist dies der Fall, kommt eine Vorsorgevollmacht in Betracht.
Schritt 3: Wunschbetreuer finden
Wenn keine Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht, überlegen Sie, wen Sie sich als rechtlichen Betreuer wünschen. Fragen Sie diese Person, ob sie bereit wäre, diese Aufgabe zu übernehmen.
Schritt 4: Wünsche formulieren
Überlegen Sie sich, welche Wünsche Sie haben und nach welchen Grundsätzen Ihre Betreuung geführt werden soll.
Schritt 5: Verfügung erstellen
Verfassen Sie die Betreuungsverfügung schriftlich. Versehen Sie das Dokument mit Ort, Datum und Unterschrift.
Schritt 6: Aufbewahrung sichern
Bewahren Sie die Verfügung so auf, dass sie im Bedarfsfall gefunden wird. Händigen Sie Ihrem Wunschbetreuer eine Kopie aus.
Wo bewahre ich meine Betreuungsverfügung auf?
Damit Ihre Betreuungsverfügung im Bedarfsfall auch gefunden wird, sollten Sie folgende Aufbewahrungsmöglichkeiten in Betracht ziehen[7]:
Bei Ihren persönlichen Unterlagen: Informieren Sie Angehörige oder Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort.
Bei einer Vertrauensperson: Geben Sie die Verfügung einer Vertrauensperson zur Aufbewahrung.
Beim Wunschbetreuer: Händigen Sie Ihrem gewünschten Betreuer eine Kopie aus.
Registrierung im Vorsorgeregister: Sie können Ihre Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Bei einem Betreuungsverfahren fragt das Gericht dort an.
Eine wichtige Regel gilt: Wer eine Betreuungsverfügung findet, muss sie unverzüglich an das Betreuungsgericht übergeben, sobald ein Betreuungsverfahren eingeleitet wird[7].
Änderung und Widerruf einer Betreuungsverfügung
Sie können Ihre Betreuungsverfügung jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen[7]. Für den Widerruf ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Trotzdem ist es sinnvoll, auch einen Widerruf schriftlich zu dokumentieren und alle ausgehändigten Exemplare zurückzufordern oder zu vernichten.
Ihre Wünsche bezüglich der Betreuung können sich im Laufe der Zeit ändern. Überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Betreuungsverfügung noch Ihren aktuellen Vorstellungen entspricht und nehmen Sie bei Bedarf Anpassungen vor.
Mit einer gut durchdachten Betreuungsverfügung sorgen Sie dafür, dass Ihre persönlichen Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können. Sie ist ein wertvolles Instrument der selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass Sie auf Unterstützung angewiesen sein sollten.