Betreutes Wohnen: Diese Möglichkeiten gibt es

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-11-14

letzte Änderung:

2022-12-08

Sie suchen nach einer Möglichkeit für betreutes Wohnen? Wir stellen Ihnen die beiden wichtigsten Wohnmodelle vor.

Betreutes Wohnen

Was ist betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen bezeichnet unterschiedliche Wohnformen für Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen – zum Beispiel aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Die Unterstützungen können verschiedene Bereiche wie Haushaltsführung, soziale Aktivitäten oder Körperhygiene umfassen.

Das Ziel vom betreuten Wohnen ist es immer, die Pflegebedürftigen trotz Einschränken möglichst selbstständig leben zu lassen. Der Grundsatz: So viel Freiraum und Selbstständigkeit wie möglich – und so viel Hilfe wie nötig.

Betreutes Wohnen ist deshalb eine gute Wahl für Menschen, denen hohe Selbstständigkeit wichtig ist – aber trotzdem gewisse Betreuungsangebote für Ihren Alltag benötigen. Grundsätzlich ist betreutes Wohnen sowohl für Alleinstehende als auch Paare oder befreundete Menschen möglich, die gemeinsam leben / wohnen möchten.

Betreutes Wohnen kann sowohl in den eigenen vier Wänden als auch in Pflegeheimen oder Wohnanlagen stattfinden.

4 Formen des betreuten Wohnens

1. Betreutes Wohnen zu Hause

Betreutes Wohnen zu Hause ist mit ambulanter Pflege oder 24-Stunden-Pflege möglich. So können geistig oder psychisch eingeschränkte Menschen in der eigenen Wohnung leben bleiben und trotzdem Hilfe im Alltag erhalten. Der große Vorteil: Man bleibt trotz betreutem Wohnen weiterhin im bekannten Umfeld und muss wenig ändern. Allerdings muss die Wohnung häufig an die eingeschränkten Bedürfnisse des Betroffenen angepasst werden – zum Beispiel muss das Bad meist barrierefrei umgebaut werden oder ein Treppenlift ist nötig.

2. Betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft

Eine Wohngemeinschaft ist eine wunderbare Wahl für Menschen, die sich einsam fühlen. Wie in einer gewöhnlichen WG leben die Personen zusammen in einer Wohnung (mit eigenem Zimmer) und können sich in Gemeinschaftsräumen mit den anderen Bewohnern treffen. Im Gegensatz zum Pflegeheim ist die Wohngemeinschaft hier selbst organisiert und wird von einem ambulanten Dienst oder einer Haushaltshilfe unterstützt. Wie beim Wohnen zu Hause ist häufig ein barrierefreier Umbau der Wohnung nötig.

Wichtig: Beim Zusammenschluss einer Wohngemeinschaft sollten Sie darauf achten, dass sich die Bewohner in ihren Einschränkungen gut ergänzen. Wenn beispielsweise alle körperlich eingeschränkt sind, können Tätigkeiten außerhalb der Wohnung schwierig sein.

3. Betreutes Wohnen in Wohnanlage

Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage bietet maximalen Komfort. Hier ist die Wohnung bereits barrierefrei und die Bewohner bekommen vielfältige Serviceangebote wie Hilfe beim Kochen, Fahr- und Begleitdienste oder soziale Aktivitäten. Praktisch: Die Serviceangebote lassen sich flexibel an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen. Sie zahlen also nur für Service, den Sie tatsächlich brauchen. Betroffene schließen einen Miet- oder Kaufvertrag ab und die genutzten Serviceleistungen werden zusätzlich berechnet.

4. Betreutes Wohnen im Heim

Für Menschen mit hoher Pflegebedürftigkeit ist betreutes Wohnen im Heim eine gute Wahl. Hier werden Betroffene umfassend versorgt und haben eine Vielzahl an Freizeitangeboten. Die Pflegekräfte unterstützen dort, wo es notwendig ist – ob bei Hygiene oder bei medizinischen Angelegenheiten. Die Kosten für ein Pflegeheim sind allerdings sehr hoch – bis zu 3.000 Euro pro Monat müssen Betroffene häufig selbst zahlen.

Tipp: Bedenken Sie, dass Wohngemeinschaften oder betreutes Wohnen zu Hause immer nur bis zu einem gewissen Grad der Pflegebedürftigkeit möglich sind. Wer in absehbarer Zeit stark pflegebedüftig wird, trifft mit betreutem Wohnen im Heim häufig eine gute Wahl.

2 wichtige Fragen zum betreuten Wohnen

1. Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für betreutes Wohnen. Dabei variiert der Betrag je nach Pflegegrad. Außerdem ist ein Zuschuss möglich, wenn eine Wohnraumanpassung für betreutes Wohnen zu Hause nötig ist: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss für die eigene Wohnung und maximal 16.000 Euro für eine Wohngemeinschaft (insgesamt) sind möglich.

2. Wie treffe ich die richtige Wahl?

Nehmen Sie sich unbedingt ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was Sie für ein selbstständiges Leben im Alter benötigen – das gelingt zum Beispiel mit folgenden Fragen:

- Wie zufrieden bin ich mit meiner derzeitigen Wohnsituation?
- Kann ich mir eine Wohngemeinschaft vorstellen?
- Möchte ich in meiner Wohnung wohnen bleiben?
- Brauche ich mehr Menschen um mich herum?
- Welche Einschränkungen habe ich im Alltag?
- Wie sicher fühle ich mich zu Hause?
- Wobei brauche ich im Alltag Hilfe?

Betreutes Wohnen lohnt sich in der Regel nur, wenn Sie sich in der eigenen Wohnung nicht mehr wohlfühlen (aus welchem Grund auch immer – zum Beispiel Einsamkeit, mangelnde Sicherheit oder zu viele körperliche Einschränkungen). Wenn Sie gerne zu Hause weiterleben möchten und ohne große Einschränkungen leben, reichen regelmäßige Besuche eines ambulanten Pflegedienstes häufig aus.

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