Bestattungspflicht in Deutschland: Ihre Rechte und Pflichten

Zusammenfassung

Die Bestattungspflicht in Deutschland verpflichtet nahe Angehörige, für eine würdevolle Bestattung Verstorbener zu sorgen, unabhängig vom Erbrecht. Die Organisation umfasst Aufgaben wie die Anzeige des Todes, Überführung und Wahl der Bestattungsart, während die Kosten in der Regel vom Erben getragen werden. Frühzeitige Vorsorge und klare Absprachen können Angehörige in dieser schwierigen Zeit entlasten.

In Deutschland ist die Bestattung Verstorbener nicht nur eine Frage der Pietät, sondern auch gesetzlich geregelt. Die Bestattungspflicht betrifft viele Menschen in einer emotional belastenden Zeit. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was die Bestattungspflicht bedeutet, wer für die Organisation verantwortlich ist und wer die Kosten trägt.

Grabstein mit weißen Rosen und Kerzen bei Sonnenuntergang in einem friedlichen Friedhof mit grüner Umgebung.

Was bedeutet Bestattungspflicht?

Die Bestattungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, nach dem Tod einer Person für deren würdevolle Bestattung zu sorgen. Diese Pflicht ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert und hat in Deutschland eine lange Geschichte - sie besteht seit dem Mittelalter und wurzelt in der christlichen Tradition[9][11].

Die Bestattungspflicht umfasst mehr als nur die eigentliche Beisetzung. Sie beinhaltet die gesamte Organisation von der Leichenschau über die Ausstellung der Todesbescheinigung bis zur tatsächlichen Bestattung - all dies muss innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen erfolgen[7][11].

Wichtig zu wissen: In Deutschland herrscht generell Friedhofszwang. Eine Ausnahme bildet die Seebestattung, bei der die Asche auf See beigesetzt wird[11].

Wer ist bestattungspflichtig?

Die Bestattungspflicht liegt grundsätzlich bei den nächsten Ange­hörigen der verstorbenen Person. Die genaue Reihenfolge kann je nach Bundesland leicht variieren, folgt aber meist diesem Muster[7][11]:

  1. Ehe­partner:in oder einge­tragene:r Lebens­partner:in
  2. Volljährige Kinder
  3. Eltern
  4. Volljährige Geschwister
  5. Partner:in einer nicht­ehelichen Lebensgemeinschaft (nur in einigen Bundesländern)
  6. Großeltern (nicht in allen Bundesländern, z.B. nicht in Brandenburg)
  7. Volljährige Enkel­kinder

Gut zu wissen: Die Bestattungspflicht besteht unabhängig vom Erbrecht. Das heißt, auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, bleiben Sie als nahe:r Ange­hörige:r bestattungspflichtig[7].

Was umfasst die Bestattungspflicht konkret?

Als bestattungspflichtige Person müssen Sie folgende Aufgaben erledigen oder veranlassen[7][8]:

  1. Leichenschau und Todesbescheinigung: Nach dem Todesfall muss eine Leichenschau durch einen Arzt oder eine Ärztin veranlasst werden. Diese:r stellt dann die Todes­bescheinigung aus.

  2. Sterbefall anzeigen: Der Tod muss spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

  3. Überführung: Die verstorbene Person muss in den meisten Bundesländern innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden.

  4. Organisation der Bestattung: Sie müssen für die Wahl der Bestattungsart, des Friedhofs und der konkreten Grabstelle sorgen und die Beisetzung organisieren.

Viele dieser Aufgaben können Sie an ein Bestattungs­unternehmen übertragen, das Sie bei allen Schritten unterstützt[8].

Bestattungspflicht ≠ Kostentragungspflicht

Ein häufiges Miss­verständnis: Die Bestattungspflicht (Organisation) und die Kosten­tragungs­pflicht (Bezahlung) sind nicht dasselbe[9][12].

Wer trägt die Kosten?

Nach § 1968 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Kosten der Bestattung[10][12]. Die Regelung im Detail:

  • Ist die bestattungspflichtige Person gleichzeitig Erbe, muss sie die Kosten tragen.
  • Ist die bestattungspflichtige Person nicht der Erbe, kann sie die Kosten vom Erben zurück­fordern.
  • Wurde das Erbe ausgeschlagen oder gibt es keinen Erben, müssen die Kosten von der Person getragen werden, die dem Verstorbenen gegenüber unter­halts­pflichtig war (Ehe­partner:in, Kinder, Eltern etc.)[12].
  • Bei finanzieller Bedürftigkeit kann beim Sozialamt eine Kosten­übernahme beantragt werden[7][9].

Praxis­tipp: Um späteren Streit zu vermeiden, sollten Sie vor Beauftragung eines Bestattungs­unternehmens klären, wer die Kosten übernimmt. Eine Sterbe­versicherung kann helfen, finanzielle Belastungen zu vermeiden[9].

Welche Bestattungsarten sind möglich?

In Deutschland sind verschiedene Bestattungsarten erlaubt, wobei die genauen Möglichkeiten je nach Bundesland variieren können[7][9][11]:

Erdbestattung

Die klassische Form ist die Beisetzung des Sarges im Erdgrab. Sie folgt der christlichen Tradition und ist auf allen Friedhöfen möglich.

Feuer­bestattung

Bei der Feuer­bestattung wird der Leichnam eingeäschert, und die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt. Diese Bestattungsform wird immer beliebter.

See­bestattung

Eine besondere Form ist die See­bestattung, bei der die Asche auf See beigesetzt wird. Sie ist vom Friedhofs­zwang ausgenommen.

Anonyme Bestattung

Bei einer anonymen Bestattung wird die verstorbene Person ohne namentliche Kennzeichnung des Grabes beigesetzt. Dies kann als Erd- oder Feuer­bestattung erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Die Wahl der Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Hat diese keine Wünsche hinterlassen, entscheiden die Ange­hörigen[8].

Praktische Hinweise für den Trauerfall

Dokumente, die Sie benötigen

Für die Bestattung sind folgende Dokumente erforderlich[8]:

  • Todes­bescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
  • Eintragung im Sterbe­register (erhalten Sie vom Standesamt)
  • Bei einem nicht natürlichen Tod: Genehmigung der Staats­anwaltschaft
  • Gegebenenfalls ein Leichen­pass für Überführungen in andere Bundes­länder oder ins Ausland

Unterstützung durch Bestattungs­unternehmen

Die meisten Bestattungs­unternehmen bieten ein Komplett­angebot an, das alle notwendigen Schritte umfasst. Dies kann in der emotionalen Ausnahme­situation eine große Entlastung bedeuten[8].

Vorsorge zu Lebzeiten

Um Ihre Ange­hörigen zu entlasten und Ihre eigenen Wünsche festzuhalten, können Sie bereits zu Lebzeiten Vorsorge treffen:

  • Legen Sie Ihre Wünsche zur Bestattungsart schriftlich fest
  • Klären Sie finanzielle Fragen, etwa durch eine Sterbe­versicherung
  • Sprechen Sie mit Ihren Ange­hörigen über Ihre Wünsche

Besonders hilfreich: Ein Bestattungs­vorsorge­vertrag regelt nicht nur Ihre Wünsche, sondern sichert auch die Finanzierung Ihrer Bestattung[9].

Fazit

Die Bestattungspflicht stellt Ange­hörige in einer ohnehin schweren Zeit vor zusätzliche organisatorische und finanzielle Heraus­forderungen. Mit dem Wissen um Ihre Rechte und Pflichten können Sie jedoch angemessen handeln. Denken Sie auch an die Möglichkeit, durch frühzeitige Vorsorge Ihre eigenen Wünsche festzuhalten und Ihre Ange­hörigen zu entlasten.

Durch klare Absprachen innerhalb der Familie und gegebenenfalls die Unterstützung eines Bestattungs­unternehmens lässt sich die Bestattung eines geliebten Menschen würdevoll gestalten - ganz im Sinne der verstorbenen Person.