Bankschließfächer im Erbfall: Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise
Zusammenfassung
Bankschließfächer gehören im Todesfall zum Nachlass, und Erb:innen können darauf zugreifen, sobald sie ihre Erbberechtigung (z. B. durch einen Erbschein) nachweisen. Es ist ratsam, vorsorglich eine postmortale Vollmacht zu erteilen, das Testament nicht im Schließfach aufzubewahren und Angehörige über dessen Existenz zu informieren, um Komplikationen zu vermeiden. Der Inhalt des Schließfachs muss zudem in der Erbschaftssteuererklärung angegeben werden.
- Eigentumsübergang im Todesfall: Was passiert mit dem Schließfach?
- Zugangsvoraussetzungen: Wie können Erb:innen das Schließfach öffnen?
- Erbengemeinschaft: Gemeinsame Entscheidungen sind gefragt
- Das Problem mit Testamenten im Schließfach
- Steuerliche Aspekte: Meldepflichten beachten
- Vorsorge treffen: Tipps für Schließfachinhaber:innen
- Häufige Fragen zum Bankschließfach im Erbfall
- Fazit
Das Schließfach einer Bank bietet einen sicheren Ort zur Aufbewahrung wertvoller Gegenstände und wichtiger Dokumente. Doch was geschieht im Todesfall mit dem Inhalt? Welche Rechte haben Erb:innen? Und wie können Sie als Schließfachbesitzer:in vorsorgen? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und praktischen Aspekte rund um Bankschließfächer im Erbfall.

Eigentumsübergang im Todesfall: Was passiert mit dem Schließfach?
Der Inhalt eines Bankschließfachs gehört zum Nachlass und geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge automatisch auf die Erb:innen über[3]. Dies bedeutet, dass die Erb:innen einen gesetzlichen Anspruch auf die Öffnung des Schließfachs und den Zugriff auf dessen Inhalt haben[3]. Allerdings müssen sie zunächst nachweisen, dass sie tatsächlich erbberechtigt sind.
Die Bank ist grundsätzlich verpflichtet, den Erb:innen Auskunft über das Vorhandensein eines Schließfachs zu erteilen[1]. Das ergibt sich aus dem fortbestehenden Vertragsverhältnis zwischen Bank und Erblasser:in, welches mit dem Tod auf die Erb:innen übergeht[1]. Allerdings kennt die Bank in der Regel nicht den genauen Inhalt des Schließfachs[3].
Zu beachten: Hat die verstorbene Person in ihrem Testament bestimmte Gegenstände aus dem Schließfach als Vermächtnis zugewendet, sind die Erb:innen verpflichtet, diese an die Vermächtnisnehmer:innen auszuhändigen[5].
Zugangsvoraussetzungen: Wie können Erb:innen das Schließfach öffnen?
Um als Erb:in Zugang zum Schließfach zu erhalten, müssen Sie sich gegenüber der Bank legitimieren. Die meisten Banken haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, welche Nachweise dafür erforderlich sind[3].
In der Regel verlangen Banken einen der folgenden Nachweise:
- Einen Erbschein (vom Nachlassgericht ausgestellt)[2][7]
- Ein notariell beurkundetes Testament zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des zuständigen Nachlassgerichts[3]
Erst nach Vorlage dieser Dokumente haben Erb:innen einen Rechtsanspruch auf die Öffnung des Schließfachs[1]. Für den physischen Zugang ist der Schließfachschlüssel nicht zwingend notwendig - die Bank kann das Fach auch mit einem Zweitschlüssel öffnen, allerdings können hierfür Kosten entstehen, die von den Erb:innen zu tragen sind[7].
Hinweis: Bei einem gemeinschaftlichen Schließfach, etwa mit Partner:in oder Kindern, behält die überlebende Person in der Regel ihr Zugangsrecht[7].
Erbengemeinschaft: Gemeinsame Entscheidungen sind gefragt
Gibt es mehrere Erb:innen, bilden diese eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall können die Miterb:innen nur gemeinschaftlich über das Schließfach und dessen Inhalt verfügen[7][8]. Die Bank gestattet nur dann einen Zugang, wenn alle Miterb:innen anwesend sind oder wenn die Erbengemeinschaft eine:n Vertreter:in bestimmt hat[7].
Bei der Öffnung des Schließfachs empfiehlt es sich, alle Miterb:innen einzubeziehen, um Misstrauen bezüglich der Vollständigkeit des Inhalts vorzubeugen[8]. Ein gemeinsames Vorgehen sorgt für Transparenz und vermeidet spätere Konflikte.
Das Problem mit Testamenten im Schließfach
Eine häufige Fehleinschätzung betrifft die Aufbewahrung des Testaments im eigenen Bankschließfach. Dies ist keine empfehlenswerte Vorgehensweise[2][6][8]. Der Grund: Um das Schließfach öffnen zu können, benötigen die Erb:innen in der Regel einen Erbschein. Für die Beantragung eines Erbscheins ist jedoch das Testament erforderlich[2]. Es entsteht also ein Teufelskreis.
Wenn vermutet wird, dass sich ein Testament im Schließfach befindet, kann ein Antrag auf Nachlasspflegschaft gemäß § 1960 BGB gestellt werden[2]. Das zuständige Amtsgericht kann dann eine:n Nachlasspfleger:in bestellen, der:die ermächtigt wird, das Schließfach zu öffnen und nach einem Testament zu suchen[2].
Besser ist: Bewahren Sie Ihr Testament lieber beim zuständigen Amtsgericht auf oder informieren Sie Ihre Bedachten über den Aufbewahrungsort und stellen Sie eine Vollmacht aus, die auch nach dem Tod gültig bleibt[7].
Steuerliche Aspekte: Meldepflichten beachten
Im Erbfall zeigt die Bank nicht nur Konto- und Depotstände an, sondern informiert das Finanzamt auch über die Existenz eines Schließfachs[8]. Dies geschieht aufgrund der Anzeigepflicht aus dem Erbschaftsteuergesetz.
Erb:innen sind verpflichtet, den Inhalt des Schließfachs im Rahmen ihrer Erbschaftsteuererklärung vollständig anzugeben[8]. Dies betrifft alle im Schließfach verwahrten Wertgegenstände wie:
- Bargeld
- Goldmünzen und Edelmetalle
- Schmuck
- Wertpapiere in Papierform
Achtung: Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Wertsachen im Schließfach vor dem Zugriff des Finanzamts geschützt sind[7]. Werden Vermögenswerte aus dem Schließfach entnommen und dem Finanzamt nicht gemeldet, handelt es sich um Steuerhinterziehung[7].
Vorsorge treffen: Tipps für Schließfachinhaber:innen
Als Schließfachinhaber:in können Sie einige Vorkehrungen treffen, um Ihren Angehörigen im Erbfall unnötige Komplikationen zu ersparen:
Vollmacht erteilen: Vergeben Sie eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht an eine:n vertraute:n Angehörige:n. So kann diese Person auch ohne Erbschein auf das Schließfach zugreifen[6].
Inhaltsverzeichnis erstellen: Fertigen Sie eine Liste aller im Schließfach aufbewahrten Gegenstände an und hinterlegen Sie diese an einem sicheren Ort außerhalb des Schließfachs. So wissen Ihre Erb:innen, was sie erwarten können.
Alternative Aufbewahrungsorte für das Testament wählen: Bewahren Sie Ihr Testament nicht im Schließfach auf, sondern beim Nachlassgericht oder bei einer vertrauten Person[2][8].
Zugang zum Schlüssel sicherstellen: Sorgen Sie dafür, dass der Schließfachschlüssel im Todesfall auffindbar ist, etwa durch einen entsprechenden Hinweis in Ihrem Testament oder durch Mitteilung an eine vertraute Person[4].
Information über die Existenz des Schließfachs hinterlassen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen überhaupt von der Existenz des Schließfachs wissen - etwa durch einen entsprechenden Hinweis in Ihrem Testament[4].
Häufige Fragen zum Bankschließfach im Erbfall
Wer hat im Todesfall Zugriff auf ein gemeinschaftliches Schließfach?
Bei einem gemeinschaftlichen Schließfach, das etwa von Eheleuten gemeinsam gemietet wurde, behält der:die überlebende Partner:in in der Regel sein:ihr Zugangsrecht[7]. Dies gilt auch für andere gemeinsame Inhaber:innen.
Was passiert, wenn der Schließfachschlüssel verloren geht?
Auch ohne den originalen Schlüssel kann das Schließfach geöffnet werden. Die Bank verfügt über Zweitschlüssel oder kann das Schließfach durch eine Fachfirma öffnen lassen[7]. Die Kosten hierfür müssen allerdings von den Erb:innen getragen werden.
Wie lange dauert es, bis Erb:innen Zugang zum Schließfach erhalten?
Die Dauer hängt davon ab, wie schnell die erforderlichen Nachweise (Erbschein oder Testament mit Eröffnungsniederschrift) beschafft werden können. Die Ausstellung eines Erbscheins kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Können Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Schließfachinhabers auf das Schließfach zugreifen?
Ja, wenn die Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus gilt. Eine solche postmortale Vollmacht ermöglicht es der bevollmächtigten Person, auch ohne Erbschein auf das Schließfach zuzugreifen[6][4].
Muss der Inhalt des Schließfachs versteuert werden?
Ja, der Inhalt des Schließfachs gehört zum Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer, sofern die Freibeträge überschritten werden[8]. Erb:innen sind verpflichtet, den Inhalt des Schließfachs vollständig in ihrer Erbschaftsteuererklärung anzugeben.
Fazit
Bankschließfächer bieten einen sicheren Aufbewahrungsort für wertvolle Gegenstände und Dokumente. Im Erbfall können sie jedoch zu Komplikationen führen, wenn keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden. Als Schließfachinhaber:in sollten Sie daher rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Ihren Angehörigen den Zugang zum Schließfach zu erleichtern. Als Erb:in müssen Sie sich gegenüber der Bank legitimieren und die steuerlichen Meldepflichten beachten.
Mit einer rechtzeitigen Planung und der Beachtung der rechtlichen Grundlagen können Sie dazu beitragen, dass das Bankschließfach im Erbfall keine unnötigen Probleme verursacht.