Alltagshilfe: Alle Infos auf einem Blick

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2023-01-09

letzte Änderung:

2023-01-10

Ob Putzen, Einkaufen oder Arztbesuche: Wer älter wird oder krank ist, braucht bei vielen alltäglichen Aufgaben Unterstützung. Genau deshalb gibt es die gesetzlich festgelegte Alltagshilfe. Wir stellen Ihnen vor, was sich hinter diesem Begriff verbirgt und beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen.

Alltagshilfe

Worum geht es bei der Alltagshilfe?

Alltagshilfe bietet Menschen Unterstützung in ihrem Alltag. Sie richtet sich an alle, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder anderen Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind. Grundsätzlich können verschiedene Institutionen und Organisationen Alltagshilfe anbieten – der Begriff umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Dienstleistungen. Von einfachen Botengängen bis zur Wohnungsbetreuung bei Krankenhausaufenthalt.

Welche Aufgaben umfasst die Alltagshilfe?

Die Aufgabenfelder der Alltagshilfe sind gemäß SGB XI, § 45a geregelt. Die zwei Hauptbereiche: Entlastung der Pflegenden und Entlastung im Alltag. So kann sich die Alltagshilfe auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens erstrecken – und zum Beispiel folgende Aufgaben beinhalten:

  • Kinder betreuen
  • Essen zubereiten
  • Briefkasten leeren
  • im Haushalt helfen
  • Haustiere betreuen
  • Einkäufe übernehmen
  • Handwerker einlassen
  • in der Wohnung lüften
  • Haus & Wohnung betreuen
  • soziale Aktivitäten planen
  • bei der Körperpflege helfen
  • Kinder bei Hausaufgaben unterstützen
  • bei Arztbesuchen & Behördengängen begleiten

Eine Alltagshilfe lässt sich also flexibel an Ihre Bedürfnisse des jeweiligen Tages anpassen lassen.

Wer kann Alltagshilfe in Anspruch nehmen?

Alltagshilfe richtet sich nicht nur an Senioren. Stattdessen kann grundsätzlich jeder von Alltagshilfe profitieren, der in den eigenen vier Wänden nur noch mit Hilfe zurechtkommt. Sie haben kleine Kinder und beide Elternteile sind berufstätig? Sie benötigen einen längeren Krankenhausaufenthalt und haben niemanden, der sich um Ihre Wohnung kümmert? Dann könnten Sie ein Recht auf Alltagshilfe haben.

Alltagshilfe richtet sich zum Beispiel an:

  • Senioren
  • Unfallopfer
  • Schwangere
  • Alleinerziehende
  • Erkrankte Personen
  • Menschen mit Behinderung
  • Berufstätige Eltern mit Kindern

Was sind die Vorteile von Alltagshilfe?

Alltagshilfe kann nicht nur hilfsbedürftige Personen im Alltag unterstützen. Auch Angehörige profitieren von der Alltagshilfe, weil ihnen viel Arbeit und Sorgen abgenommen wird. Außerdem können Betroffene mit Alltagshilfe möglichst lange in der gewohnten Umgebung wohnen bleiben, ohne dass der Alltag komplett von anderen übernommen wird.

Merke: Mit Alltagshilfe erhält die pflegebedürftige Person genau die Unterstützung, die sie benötigt. Obendrauf genießt die pflegebedürftige Person Gesellschaft. Denn auch soziale Aktivitäten wie ein Theaterbesuch oder ein Gesellschaftsspiel gehören zur Alltagshilfe!

Was kostet Alltagshilfe?

Die Kosten für Alltagshilfe können ganz unterschiedlich ausfallen, je nachdem welche Aufgaben in welchem Umfang benötigt werden. Grundsätzlich starten die Kosten für Alltagshilfe bei etwa acht Euro pro Stunde. Bei erhöhtem Bedarf und/oder zeitintensiven Aufgaben sind aber auch Kosten von rund 20 Euro pro Stunde möglich. Die gute Nachricht: Wenn Sie eine Pflegestufe haben, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei 125 Euro pro Monat.

Wie funktioniert die Kostenübernahme genau?

Je nach Pflegegrad gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Pflegegrad 1:

Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Dieser liegt wie erwähnt bei 125 Euro und dient der Entlastung der häuslichen Pflege. Für die Leistungen der Pflegeversicherung spielt die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrag keine Rolle. Der Entlastungsbetrag ist eine Vorausleistung und wird im Nachhinein erstattet.

Wichtig: Der Antrag gelingt formlos. Meist ist aber gar kein Antrag nötig – es reicht, die Rechnungen über die erbrachten Leistungen einzureichen. Wenn Sie den monatlichen Entlastungsbetrag nicht voll nutzen, wird der Rest im nächsten Monat auf den gewöhnlichen Entlastungsbetrag addiert.

Pflegegrad 2:

Bei Pflegegrad 2 können Sie die sogenannte Verhinderungspauschale nutzen – diese beträgt 2418 Euro pro Jahr. Die Voraussetzungen: Neben der entsprechenden Pflegestufe muss der Pflegebedürftige mindestens 6 Monaten gepflegt worden sein – und zwar durch einen Angehörigen oder einen anderen Menschen. Es darf sich nicht um eine professionelle Pflegekraft handeln! Außerdem ist ein Nachweis der Notwendigkeit nötig. Diesen können Sie bei Ihrem Hausarzt bekommen.

Wie finde ich Alltagshilfe?

Mittlerweile gibt es viele Anbieter von Alltagshilfe, die je nach Bedarf stunden- oder tageweise Unterstützung anbieten. Auch eine Unterstützung durch den Sozialhilfeträger ist möglich.

Wichtig: Der Unterschied zur Pflege ist nicht klar definiert. Überschneidungen sind möglich! Die größten Unterschiede gibt es in der Ausbildung der Ausübenden, die von ehrenamtlichen Helfern über einfache Pflegekräfte bis zum ausgebildeten Alltagshelfer variieren können.

Schlusswort

Jeder Mensch möchte so lange wie möglich selbständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Mit Alltagshilfe ist genau das möglich – und zwar für verschiedene Bevölkerungsgruppen. Ob Senioren, Familien, Unfallopfer oder schwer erkrankte Menschen. Alltagshilfe unterstützt überall dort, wo Hilfe nötig ist. Wenn Sie oder ein Familienmitglied Hilfe im Alltag benötigen, wenden Sie sich an Ihre Pflegeversicherung oder zuständige Stellen in Ihrer Gemeinde.

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung