Grund 1: Nichts im Leben ist vorhersehbar
Schicksalsschläge wie Unfälle oder schwere Erkrankungen können jeden treffen – selbst junge Menschen. Auch wenn der Gedanke unangenehm ist, sollten Sie sich für so einen Fall absichern und mit einer Patientenverfügung (und einer Betreuungsverfügung) Vorsorge treffen. Wenn Sie Ihren Willen im Notfall nicht mehr äußern können, tritt die Patientenverfügung ein – sie sorgt dafür, dass Ärzte Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen beachten. So können Sie zum Beispiel bestimmen, dass Sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wie künstliche Ernährung wünschen.
Grund 2: Angehörige entlasten
Wenn Sie auf der Intensivstation liegen, geht es auch Ihren Angehörigen nicht gut. Besonderer Druck lastet auf den Angehörigen, wenn Sie keine Patientenverfügung verfasst haben – und Ihre Angehörigen nun entscheiden müssen, was für medizinische und pflegerische Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche vorher festlegen und sich mit Ihren Angehörigen austauschen. Je konkreter Ihre Patientenverfügung, desto mehr Last nehmen Sie Ihren Angehörigen im Ernstfall ab!
Wichtig: Laut aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes sind Patientenverfügungen nur wirksam, wenn sie konkret formuliert sind. Das bedeutet: Sie müssen konkrete medizinische und pflegerische Maßnahmen nennen und diese in spezifische Kontexte setzen. Wer nur allgemeine Aussagen trifft und viel Interpretationsspielraum lässt, hat keine wirksame und rechtlich bindende Patientenverfügung. Wir empfehlen daher Vorlagen zum Ankreuzen zu meiden.
Grund 3: Lebensqualität statt Überleben
Für viele Menschen ist eine gewisse Lebensqualität wichtiger als möglichst langes Überleben. Die Palliativmedizin bietet zum Beispiel viele Behandlungen, die eine Erhaltung der Lebensqualität des Patienten als Ziel haben – und nicht die Lebensverlängerung um jeden Preis. Mit einer Patientenverfügung können Sie eine solche palliativmedizinische Behandlung einfordern und sich für mehr Lebensqualität als Patient entscheiden. Häufig müssen Sie dafür intensivmedizinische Maßnahmen ablehnen.
Übrigens: Während der Bedarf und das Angebot an palliativen Behandlungsmöglichkeiten in den letzten Jahren stark angestiegen ist, gibt es noch keine flächendeckende Palliativversorgung in Deutschland.
Grund 4: Würde und Selbstbestimmung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen vor dem Ernstfall fest. So wird Ihr Wille auch durchgesetzt, wenn Sie geschäftsunfähig sind und Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Das ist besonders wichtig, weil das moderne Gesundheitssystem und intensivmedizinische Maßnahmen nicht immer mit würdevollem und selbstbestimmten Sterben vereinbar sind. Mit einer Patientenverfügung können Sie genau festlegen, welche Maßnahmen und Situationen Sie ablehnen – das garantiert Würde und Selbstbestimmung auf der Intensivstation.
Wichtig: Ohne Patientenverfügung entscheiden andere Personen für Sie. Das Gericht bestimmt dann einen gesetzlichen Betreuer – das kann ein Angehöriger sein, häufig handelt es sich beim Betreuer jedoch um eine völlig fremde Person.
Grund 5: Mündliche Aussagen sind nicht genug
Sie haben mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche im Ernstfall gesprochen? Seit dem 01. September 2009 nützt Ihnen das wenig! Sie müssen Ihren Willen bezüglich medizinischen und pflegerischen Situationen in jedem Fall schriftlich festhalten. Ein Notar ist dafür jedoch nicht nötig – eine ausgedruckte und unterschriebene Patientenverfügung reicht aus.
Grund 6: Organspende einfach regeln
Mit einer Patientenverfügung sparen Sie sich den Organspendeausweis. Auch in Ihrer Patientenverfügung können Sie einer Organspende nach Ihrem Tod entweder zustimmen oder ablehnen – oder genau festlegen, welche Organe Sie spenden möchten. Warum die Patientenverfügung der bessere Organspendeausweis ist, haben wir bereits in unserem Artikel „Organspendeausweis oder Patientenverfügung?“ erläutert.
Grund 7: Umfassende Gestaltungsmöglichkeiten
Mit einer Patientenverfügung können Sie sämtliche Fragen der medizinischen Behandlung und Nichtbehandlung regeln. Sie können zum Beispiel bestimmen, ob Sie wiederbelebt werden möchten, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Situation Sie lebensverlängernde Behandlungen ablehnen, ob Sie künstlich ernährt werden möchten und vieles mehr. Wichtig ist, dass Sie alle Entscheidungen so präzise wie möglich formulieren!
Tipp: Auch die beste Patientenverfügung kann nicht jede Behandlungssituation abdecken. Deshalb empfehlen wir eine Kombination aus Patientenverfügung und Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht. So können Sie eine oder mehrere Stellvertreter bestimmen, die bei Unklarheiten Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen – und Sie sogar vor Gericht vertreten können.
Grund 8: Patientenverfügung verpflichtet Ärzte
Im Gegensatz zu anderen Vorsorgedokumenten ist eine Patientenverfügung verpflichtend. Sofern Ihr Wille schriftlich festgehalten und konkret ist, müssen sich behandelnde Ärzte an Ihre Patientenverfügung halten! Das ist bereits seit 2003 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt. Wenn sich Ärzte wissentlich nicht an Ihre wirksame Patientenverfügung halten, verstoßen sie gegen das Selbstbestimmungsrecht und machen sich strafbar.
Fazit: Brauchen Sie eine Patientenverfügung?
Die meisten Menschen werden diese Frage mit einem klaren „Ja!“ beantworten. Wenn Ihnen Selbstbestimmung, Würde und Vorsorge wichtig sind, kommen Sie an einer Patientenverfügung kaum vorbei – denn ohne Patientenverfügung überlassen Sie Betreuern oder Ärzten wichtige Entscheidungen über Ihr Leben und Ihren Tod.