Fallbeispiel 1: Fortgeschrittene Demenz
Angelika U. hat vor rund zwei Jahren eine Patientenverfügung verfasst. Dafür hat sie einen Service aus dem Internet genutzt, der ihr eine individuelle Patientenverfügung nach ihren Wünschen erstellt hat. In Ihrer Verfügung hat sie festgelegt, dass sie bei fortgeschrittener Demenz ohne Heilungschancen nicht künstlich ernährt werden möchte.
Mittlerweile ist Angelika tatsächlich an Demenz erkrankt. Sie befindet sich bereits im Endstadium der Krankheit und kann nicht mehr sprechen, gehen und selbstständig essen. Ihr Hausarzt weiß, dass Angelika in einem solchen Fall nicht künstlich ernährt werden möchte und legt die Patientenverfügung vor. Die Ärzte verzichten deshalb auf die lebensverlängernden Maßnahmen und lassen Angelika U. wie von ihr gewünscht aus dem Leben scheiden.
Fallbeispiel 2: Palliativmedizin
Thomas S. hat eine schwere Lungenerkrankung. Er wird eigentlich zu Hause behandelt und muss nun immer häufiger ins Krankenhaus, um auf der Intensivstation künstlich beatmet zu werden. Thomas erfährt, dass die Krankheit nun ins Endstadium gelangt und er in Zukunft immer häufiger in die Intensivstation muss. Sein Arzt erklärt ihm, dass er die Notfälle wie bisher mit maschineller Beatmung behandeln könne oder die Beschwerden mit Palliativmedizin bzw. starken Medikamenten lindern können. In einem solchen Fall würde er früher sterben, allerdings keine Schmerzen haben.
Thomas S. entscheidet sich für die Palliativmedizin und legt nach Absprache mit seinem Arzt in seiner Patientenverfügung fest, dass er ab einem bestimmten Datum nicht mehr künstlich beatmet werden möchte.
Fallbeispiel 3: Unklare Patientenverfügung
Herbert S. hat seine Patientenverfügung komplett alleine verfasst. In seiner Verfügung beschreibt er, dass er „lebensverlängernde Maßnahmen“ unter jeden Umständen ausschließt und „würdevoll sterben“ möchte. Als medizinischer Laie geht Herbert davon aus, dass diese Formulierungen eindeutig sind – das ist für Ärzte leider nicht der Fall ist.
Was ist das Problem solcher Formulierungen? Die Formulierungen beziehen sich nicht auf konkrete Krankheitsbilder oder Behandlungssituationen und bieten den Ärzten zu viel Interpretationsspielraum. Zum Beispiel könnte bereits das Verabreichen eines harmlosen Medikaments als „lebensverlängernde Maßnahme“ verstanden wären und jeder Mensch versteht unter „würdevolles Sterben“ etwas anderes.
Als Herbert S. wenige Jahre später nach einem schweren Unfall in ein Krankenhaus eingeliefert wird, ist die Patientenverfügung von Herbert S. deshalb ungültig. Es besteht der Verdacht, dass Herbert S. sich über die Tragweite seiner Formulierungen nicht bewusst war. Die Ärzte unternehmen deshalb alle nötigen lebensverlängernden Maßnahmen und schalten das Betreuungsgericht ein, um über die weitere Behandlung zu entscheiden.
Fallbeispiel 4: Aktualisierte Patientenverfügung
Alexander R. hat vor rund 5 Jahren eine Patientenverfügung erstellt. In dieser Verfügung hatte er festgelegt, dass er mit einer künstlichen Ernährung im tiefen Koma einverstanden ist.
Dann erlebt Alexander, wie ein Freund ins Koma fällt und künstlich ernährt werden muss. Er sieht, was künstliche Ernährung im Koma tatsächlich bedeutet und entscheidet für sich, dass ihm ein solches Schicksal erspart werden soll. Er ändert seine Patientenverfügung und widerspricht lebensverlängernden Maßnahmen im tiefen Koma. Dafür ändert er einfach die entsprechenden Zeilen und unterschreibt die Änderungen mit Datum, Ort und Unterschrift. Außerdem informiert er seine Frau über den Sinneswandel, damit es im Ernstfall keine Verwirrungen gibt.
Fallbeispiel 5: Ohne Patientenverfügung
Jan S. hat keine Patientenverfügung verfasst. Eines Tages erlebt Jan einen schweren Unfall und landet in einem tiefen komatösen Zustand auf der Intensivstation. Er wird künstlich beatmet und ernährt. Chancen auf eine Heilung gibt es kaum. Dann bekommt Jan S. eine lebensbedrohliche Lungenentzündung – entweder die Lungenentzündung wird nun behandelt oder nicht und Jan S. stirbt. Weil keine Patientenverfügung vorliegt, schalten die Ärzte das Betreuungsgericht ein. Das Gericht bestimmt einen fremden Betreuer, der über das Schicksal von Jan S. entscheidet.
Eine Patientenverfügung ist immer sinnvoll
Die 5 Fallbeispiele zeigen, wie eine Patientenverfügung im Ernstfall eingesetzt werden kann und warum eine Verfügung für jeden Menschen sinnvoll ist: Wer unter jeden Umständen Selbstbestimmung behalten möchte, sollte sich eine Patientenverfügung erstellen. Bei Patientenverfügung.digital gelingt das kostenlos – unter folgendem Link können Sie sich registrieren und sich eine maßgeschneiderte Patientenverfügung erstellen lassen.
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