Bank­vollmacht: 10 wichtige Tipps für Ihre finanzielle Vorsorge

Zusammenfassung

Eine Bank­vollmacht ermöglicht einer Vertrauens­person, Ihre finanziellen Angelegen­heiten zu regeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Wählen Sie die bevoll­mächtigte Person sorgfältig aus, legen Sie den Umfang der Vollmacht klar fest und stimmen Sie sie mit anderen Vorsorge­dokumenten ab. Regelmäßige Über­prüfungen und Sicherheits­maßnahmen helfen, Risiken zu minimieren und die Vollmacht stets aktuell zu halten.

Eine Bank­vollmacht ist ein essentielles Instrument der finanziellen Vorsorge. Sie ermöglicht einer Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen Bank­geschäfte zu tätigen, wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind. Ob durch Krankheit, Unfall oder längere Abwesenheit - mit einer gut durch­dachten Bank­vollmacht gewähr­leisten Sie, dass Ihre finanziellen Angelegen­heiten in vertrauens­würdigen Händen liegen. Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen, eine Bank­vollmacht zu erstellen, die optimal auf Ihre persönlichen Bedürf­nisse abge­stimmt ist.

Handschlag zwischen zwei Geschäftspersonen über einem Vertrag auf einem Schreibtisch im Büro.

Die richtige Person als Bevollmächtigte:r auswählen

Die Auswahl der bevoll­mächtigten Person ist grund­legend für eine wirksame Bank­vollmacht. Entscheiden Sie sich für jemanden, dem Sie unein­geschränkt vertrauen und der über ausreichende finanzielle Kenntnisse verfügt[7]. Idealerweise sollte diese Person in räumlicher Nähe wohnen, um bei Bedarf zeitnah handeln zu können. Berück­sichtigen Sie dabei auch das Alter der bevoll­mächtigten Person, da sie möglicher­weise über einen längeren Zeitraum für Sie tätig sein wird. Ein offenes Gespräch über Ihre Erwartungen ist uner­lässlich, um zu gewähr­leisten, dass die Person bereit ist, diese Verant­wortung zu übernehmen[18].

Den Umfang der Vollmacht sorgfältig festlegen

Definieren Sie genau, welche Befugnisse die bevoll­mächtigte Person erhalten soll. Eine Standard-Bank­vollmacht gestattet in der Regel den Zugriff auf Ihr Konto­guthaben durch Über­weisungen und Bar­abhebungen[3]. Sie erlaubt auch die Nutzung eines einge­räumten Kredits oder Dispo­kredits sowie den Kauf und Verkauf von Wert­papieren und Devisen[4]. Zudem kann die bevoll­mächtigte Person Konto­auszüge und andere bank­bezogene Mitteilungen empfangen sowie Debit­karten beantragen[3].

Nicht auto­matisch inbe­griffen und daher explizit zu erteilen sind Rechte wie die Eröffnung oder Schließung von Konten, die Erteilung von Unter­vollmachten, der Abschluss oder die Änderung von Kredit­verträgen, die Beantragung von Kredit­karten und die Einrichtung von Schließ­fächern[16]. Erwägen Sie, den Umfang der Vollmacht durch Verfügungs­limits oder die Beschränkung auf bestimmte Konten einzu­grenzen[7][14].

Form und Formalitäten korrekt beachten

Für die Erteilung einer Bank­vollmacht müssen bestimmte Formali­täten eingehalten werden. Bei Filial­banken vereinbaren Sie einen Termin, zu dem Sie und die zu bevoll­mächtigende Person gemeinsam erscheinen[14][18]. Beide müssen einen gültigen Personal­ausweis oder Reisepass vorlegen[14]. Die Vollmacht wird auf bank­eigenen Formularen erteilt und unter­schrieben[14].

Bei Direkt­banken können Sie das Vollmachts­formular im Online-Banking herunter­laden[14]. Der Identitäts­nachweis des Bevoll­mächtigten erfolgt über das Post- oder Video-Ident-Verfahren[14][18]. Die Steuer-Identifikations­nummer beider Personen muss angegeben werden[14]. Bitte beachten Sie: Manche ausländische Direkt­banken bieten keine Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen[18]. In diesem Fall sollten Sie zu einer Bank wechseln, die diese Option anbietet, um Ihre Vorsorge lückenlos zu gestalten.

Zeitliche Gestaltung der Vollmacht planen

Überlegen Sie, ab wann und wie lange die Vollmacht gelten soll. Bei sofortiger Wirksam­keit kann die Vollmacht unmittelbar nach Unter­zeichnung genutzt werden. Alternativ können Sie eine bedingte Wirksam­keit vereinbaren, bei der die Vollmacht erst bei Eintreten bestimmter Umstände in Kraft tritt, etwa bei Ihrer Geschäfts­unfähigkeit. Eine zeitliche Begrenzung ist ebenfalls möglich, falls gewünscht[7][17].

Wichtig zu wissen: Standard­mäßig erlischt die Bank­vollmacht nicht mit dem Tod des Konto­inhabers, sondern bleibt für die Erben bestehen[4][7][19]. Dies kann jedoch individuell geregelt werden, je nachdem, ob Sie eine Vollmacht über den Tod hinaus wünschen oder nicht. Solche speziellen Vollmachten werden als trans­mortale oder post­mortale Bank­vollmachten bezeichnet[7].

Mehrere Bevollmächtigte in Betracht ziehen

Es kann vorteil­haft sein, mehrere Personen zu bevoll­mächtigen. Bei einer Einzel­vollmacht kann jede bevoll­mächtigte Person selbst­ständig handeln, was mehr Flexibilität bietet. Eine Gemeinschafts­vollmacht hingegen erfordert, dass die Bevoll­mächtigten gemeinsam agieren, was zusätzliche Sicherheit durch das Vier-Augen-Prinzip gewährt[7].

Berück­sichtigen Sie dabei die persönlichen Gegeben­heiten der Bevoll­mächtigten: Funktioniert die Zusammen­arbeit gut? Wohnen sie in erreich­barer Entfernung? Haben sie ähnliche Vorstellungen von finanziellen Ent­scheidungen? Wenn Sie sich für mehrere Bevoll­mächtigte entscheiden, empfiehlt es sich, klare Regeln für die Zusammen­arbeit festzulegen, um mögliche Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Widerruf der Bankvollmacht richtig durchführen

Eine Bank­vollmacht kann jederzeit widerrufen werden[4][16][18]. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, und Sie sollten Ihre Bank unverzüglich darüber in Kenntnis setzen[4][16][19]. Zur Beweis­sicherung bietet sich ein Einschreiben mit Rückschein an. Auch die bevoll­mächtigte Person kann die Vollmacht zurück­geben, wenn sie diese Verant­wortung nicht mehr über­nehmen möchte oder kann[16].

Bewahren Sie Kopien aller Dokumente auf, um im Streitfall Nach­weise vorlegen zu können. Zu beachten ist: Die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang Ihrer Widerrufs­mitteilung[4][19]. Rasches Handeln ist daher geboten, besonders wenn Sie Zweifel an der Vertrauens­würdigkeit der bevoll­mächtigten Person entwickeln.

Vollmacht mit anderen Vorsorge­dokumenten abstimmen

Die Bank­vollmacht ist ein wesent­licher Baustein im Gesamt­konzept der Vorsorge. Eine allgemeine Vorsorge­vollmacht wird von Banken nicht auto­matisch als Bank­vollmacht anerkannt[7]. Sie benötigen zusätzlich eine spezifische Bank­vollmacht, da Banken eigene Formulare und Sicherheits­anforderungen haben.

Ergänzen Sie Ihre Vorsorge­dokumente um eine Patienten­verfügung und gegebenen­falls eine Betreuungs­verfügung, um Ihre Wünsche in allen Lebens­bereichen festzu­halten. Stimmen Sie alle Dokumente aufeinander ab, um Wider­sprüche zu vermeiden, und sorgen Sie dafür, dass die bevoll­mächtigten Personen über den Aufbewahrungs­ort aller Dokumente informiert sind, damit sie im Bedarfs­fall schnell darauf zugreifen können[18].

Sicherheits­aspekte umfassend berücksichtigen

Eine Bank­vollmacht bringt auch Risiken mit sich, da die bevoll­mächtigte Person theoretisch das gesamte Guthaben abheben oder übertragen könnte[7]. Legen Sie bei Bedarf Verfügungs­grenzen oder andere Ein­schränkungen fest, um das Risiko eines Missbrauchs zu verringern[7].

Sie können auch regelmäßige Rechen­schafts­berichte vereinbaren oder fest­legen, dass bestimmte Ent­scheidungen nur nach Rück­sprache mit Ihnen oder anderen Vertrauens­personen getroffen werden dürfen. Eine weitere Option wäre, einen Kontroll­bevollmächtigten zu benennen, der die Aktivitäten des Haupt­bevollmächtigten über­wacht und somit ein zusätzliches Sicherheits­netz schafft.

Digitales Banking in der Vollmacht berücksichtigen

In der zunehmend digitalen Banken­welt sollten Sie auch den Zugang zum Online-Banking regeln[19]. Klären Sie mit Ihrer Bank, ob und wie die bevoll­mächtigte Person Zugang zum Online-Banking erhält, da häufig separate Zugangs­daten für Bevoll­mächtigte nötig sind[19].

Bedenken Sie, dass möglicher­weise nicht alle digitalen Bank­dienste für Bevoll­mächtigte zugänglich sind, und legen Sie fest, ob die bevoll­mächtigte Person mobile Banking-Apps nutzen darf. Besprechen Sie mit Ihrer Bank zusätzliche Sicherheits­maßnahmen für das Online-Banking durch Bevoll­mächtigte, wie beispiels­weise Zwei-Faktor-Authenti­fizierung oder Benach­richtigungen bei durch­geführten Trans­aktionen.

Regelmäßige Überprüfung der Vollmacht durchführen

Die Bank­vollmacht sollte in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dies ist besonders bedeutsam bei Änderungen der persönlichen Lebens­umstände wie Umzug, Heirat oder Scheidung, bei Veränderungen der finanziellen Situation oder bei gesundheitlichen Veränderungen der bevoll­mächtigten Person[18].

Auch bei Änderungen der Bank­produkte oder -konditionen sollten Sie die Vollmacht erneut betrachten. Eine Überprüfung mindestens alle drei bis fünf Jahre ist ratsam, um zu gewähr­leisten, dass die Vollmacht stets Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht und alle relevanten Aspekte Ihrer finanziellen Vorsorge abdeckt.

Fazit

Eine durch­dachte Bank­vollmacht gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre finanziellen Angelegen­heiten auch dann geordnet sind, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können[7][17]. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Gestaltung der Vollmacht und die Auswahl der bevoll­mächtigten Person[18]. Führen Sie offene Gespräche mit allen Beteiligten über Ihre Vorstellungen und Erwartungen.

Eine früh­zeitige und umsichtige Planung bewahrt Sie und Ihre Angehörigen vor Schwierig­keiten im Ernstfall[18]. Die regel­mäßige Überprüfung und Anpassung Ihrer Vollmacht trägt dazu bei, dass sie stets aktuell und wirksam bleibt. So können Sie mit dem guten Gefühl leben, für zukünftige Situationen angemessen vorgesorgt zu haben.