Tipp 1: Bankvollmacht für Ehepartner
Viele Ehepaare glauben, dass Ihr Partner im Falle eines eigenen Todes automatisch vertretungsbefugt sei. Das ist nicht der Fall. Ob Ehepartner oder unverheirateter Partner: Jeder braucht eine gültige Bankvollmacht, um sich im Namen des verstorbenen Partners um Bankangelegenheiten kümmern zu können. Ansonsten haben nur Erben Kontozugriff.
Wichtig: Grundsätzlich können Sie jede volljährige und geschäftsfähige Person als Bevollmächtigen bestimmen.
Tipp 2: Immer schriftlich
Eine Bankvollmacht muss in schriftlicher Form vorliegen – mündliche Zusagen reichen nicht aus. Um weitere Zweifel zu vermeiden, können Sie Ihren Bevollmächtigten außerdem Ihrer Bank vorstellen. Wenn sich Ihr Bevollmächtigter dort mit Personalausweis/Reisepass und Unterschrift legitimiert, können sicher sein, dass es im Ernstfall keine Probleme gibt.
Tipp 3: Bankvollmacht nur zum Geld abheben
Eine Kontovollmacht gewährt einer Vertrauensperson Zugriff auf Ihr Konto. Eine gewöhnliche Bankvollmacht berechtigt jedoch nur zum Geld abheben und Einsatz des Geldes für einen bestimmten Verwendungszweck. Der Bevollmächtigte darf das Geld nicht abheben und behalten oder für eigene Zwecke verwenden. Ob der Bevollmächtigte Ehepartner, volljähriges Kind oder Angehöriger ist, spielt dabei keine Rolle.
Wenn Ihr Bevollmächtigen das Geld zu eigenen Gunsten nutzen darf, sollten Sie das in Ihrer Vollmacht ausdrücklich vermerken. Oder eine alternative Absicherung wählen (siehe Tipp 7).
Tipp 4: Kontovollmacht spezifisch formulieren
Ob Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung: Wie fast jedes Vorsorgedokument sollten Sie auch Ihre Kontovollmacht so präzise wie möglich schreiben. Legen Sie in Ihrer Vollmacht genau fest, welche Rechte der Bevollmächtigte hat. Geben Sie einen exakten Verfügungsrahmen an und lassen Sie den Vollmachtnehmer unterschreiben. Legen Sie außerdem fest, ab wann die Vollmacht gelten soll.
Wichtig: Obwohl eine Bankvollmacht für jede Bank gelten sollte, haben einige Banken bestimmte Bedingungen. Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Sie sich bei Ihrer Bank, ob es spezifische Vorgaben für eine gültige Bankvollmacht gibt.
Tipp 5: Was dürfen Bevollmächtigte?
Sofern Sie es nicht anders festlegen, dürfen Bevollmächtigte mit einer gewöhnlichen Kontovollmacht folgende Aktionen in Ihrem Namen durchführen:
- über das Vermögen auf dem Konto verfügen
- über den Kreditrahmen verfügen
- Devisen kaufen oder verkaufen
- Wertpapiere kaufen oder verkaufen
- Kontoauszüge, Post, Depotauszüge erhalten
- Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen
Tipp 6: Was dürfen Bevollmächtigte nicht?
Sofern Sie es nicht anders festlegen, dürfen Bevollmächtigte mit einer gewöhnlichen Kontovollmacht folgende Aktionen nicht durchführen:
- Untervollmachten an andere Personen austeilen
- neue Konten in Ihrem Namen eröffnen
- ein Konto kündigen oder auf einen anderen Namen umschreiben
- Kreditverträge abschließen oder ändern
- Debit-Karten beantragen
- Schließfächer einrichten
Tipp 7: Alternativen beachten
Eine Kontovollmacht ist nicht die einzige Möglichkeit, um nach dem eigenen Tod oder Geschäftsunfähigkeit finanzielle Angelegenheiten von Vertrauenspersonen regeln zu lassen. Hier sind zwei mögliche Alternativen:
Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto mit zwei gleichberechtigten Kontoinhabern. So kann Ihr Partner jederzeit ohne Bankvollmacht über das Konto verfügen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie das Konto als „Oder-Konto“ und nicht als „Und-Konto“ führen. Beim Und-Konto ist nur eine gemeinsame Nutzung möglich. Beim Oder-Konto kann jeder Inhaber allein über das Konto verfügen.Ersatzkonto
Ein Ersatzkonto bietet sich an, um Angehörige oder Partner nach dem eigenen Tod finanziell abzusichern. Sie richten ein solches Konto für einen Begünstigten ein und können zum Beispiel monatliche Daueraufträge auf das Konto einzahlen. Mit einem Sperrvermerk bei der Bank kann der Begünstigte das Konto erst nach Ihrem Tod verwenden.
Tipp 8: Richtige Kontovollmacht wählen
Es gibt unterschiedliche Arten von Kontovollmachten. Welche bietet sich für Sie am besten an?
Transmortale Bankvollmacht
Eine transmortale Bankvollmacht gestattet Bevollmächtigten Zugriff auf Ihr Konto zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Dies ist die häufigste Art der Bankvollmacht – der Bevollmächtigte kann auch nach Ihrem Tod finanzielle Angelegenheiten in Ihrem Namen regeln.Die prämortale Bankvollmacht
Eine prämortale Bankvollmacht gestattet den Kontozugriff nur zu Lebzeiten. Bei Tod des Vollmachtgebers endet die Vollmacht – der Bevollmächtigte kann für den Verstorbenen keine Bankangelegenheiten mehr erledigen. Eine solche Vollmacht ist zum Beispiel empfehlenswert, um Streitigkeit unter mehreren Erben zu verhindern.Postmortale Bankvollmacht
Eine postmortale Bankvollmacht wird erst im Todesfall wirksam. Das ist sinnvoll, wenn niemand zu Lebzeiten auf Ihre Konten zugreifen soll – Sie aber Partner oder Angehörigen nach Ihrem Tod den Zugriff erlauben möchten.Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht ermöglicht Bevollmächtigten einen Zugriff auf alle Konten. Außerdem enthält der oder die Bevollmächtigte mehr Rechte als mit einer gewöhnlichen Bankvollmacht. Zum Beispiel kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers Konten eröffnen oder Kredite aufnehmen.
Tipp 9: Vollmacht widerrufen
Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Wie beim Aufsetzen der Vollmacht machen Sie das am besten schriftlich: Schicken Sie ein Schreiben an die Bank und eines an den Bevollmächtigten. Vernichten Sie die Bankvollmacht und alle Kopien.
Tipp 10: Bankvollmacht trotz Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht ist eine Bankvollmacht eigentlich nicht mehr nötig – mit einer Vorsorgevollmacht können Sie auch finanzielle Angelegenheiten abdecken. Das Problem: Viele Banken akzeptieren eine Vorsorgevollmacht nicht, obwohl sie es eigentlich müssten. Wer sicher gehen will, sollte deshalb immer eine zusätzliche Bankvollmacht erstellen – trotz Vorsorgevollmacht!