10 häufige Irrtümer über die Patientenverfügung

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2018-11-04

letzte Änderung:

2021-06-06

Eine Patientenverfügung ist immer eine gute Idee. Schließlich gibt Ihnen ein solches Vorsorgedokument auch Selbstbestimmung, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ansprechbar sind. Wer sich näher mit einer Patientenverfügung befasst, stößt jedoch schnell auf Mythen und falsche Annahmen. Wir haben die 10 häufigsten Irrtümer und Fehler im Überblick und klären Sie auf!

Irrtümer über die Patientenverfügung

Irrtum 1: Sie brauchen klare Vorstellungen

Viele Menschen sträuben sich vor einer Patientenverfügung. Der häufige Grund? Sie tun sich schwer Entscheidungen zu treffen und haben meist keine klare Vorstellungen bezüglich der medizinischen Behandlung und Pflege.

Doch selbst ohne eindeutige Vorstellung, können Sie zumindest ungefähre Wünsche festlegen. Fragen Sie sich zum Beispiel: Wovor haben Sie am meisten Angst? Was ist Ihnen besonders wichtig? Was denken Sie über den Tod? Vor allem die Punkte künstliche Ernährung, Wiederbelebung und Organspenden sollten Sie klären.

Irrtum 2: Eine mündliche Aussage reicht

Seit dem 01. September 2009 ist das nicht mehr der Fall. Sie müssen Ihre Patientenverfügung nun auf jeden Fall schriftlich erstellen – wer Angehörigen seine Wünsche nur mündlich mitteilt, hat keine gültige Patientenverfügung. Vor allem das Abschalten von Geräten ist ein so weitreichender Schritt, der durch eine Patientenverfügung schriftlich abgesichert sein muss.

Übrigens: Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht nötig. Es reicht eine Patientenverfügung zum Ausdrucken mit Ihrer Unterschrift. Zusätzlich empfiehlt sich eine sogenannte Vorsorgevollmacht.

Irrtum 3: Das Erstellen einer Patientenverfügung ist kompliziert

Ganz und gar nicht! Mittlerweile können Sie die Patientenverfügung einfach online erstellen und ausdrucken. Dies ist auch extrem einfach. Beantworten Sie einfach ein paar Fragen, passen Sie Vorlage und Muster mit wenigen Klicks an und schon ist Ihre individuelle Patientenverfügung fertig. Schneller geht es nicht! Mit Patientenverfügung.digital können Sie Ihre ganz individuelle Patientenverfügung komplett kostenlos und unverbindlich erstellen.

Irrtum 4: Eine Patientenverfügung ist Privatsache

Zu einem kleinen Teil stimmt das sogar. Vorsorgedokumente sind natürlich eine private Angelegenheit – wenn Sie Ihre Patientenverfügung jedoch geheim halten, wird das wenig bringen. Ärzte können Ihren Willen nur befolgen, wenn jemand Ihren Willen kennt!

Die bessere Alternative zur Geheimniskrämerei? Schnappen Sie sich Ihre bevollmächtigte Person und sprechen Sie über die Patientenverfügung und Ihre Wünsche. So kann die Vertrauensperson Ihren Willen besser nachvollziehen und im Ernstfall schneller handeln.

Irrtum 5: Junge Menschen brauchen keine Patientenverfügung

Ist das Leben planbar? Leider nicht. Eine Patientenverfügung ist für jeden Menschen sinnvoll, weil Schicksalsschläge jeden treffen können. Natürlich nimmt das Risiko von Erkrankungen und Unfällen im Alter zu – aber auch junge, gesunde Menschen können plötzlich als Pflegefall enden. Mit einer Patientenverfügung gehen Sie auf Nummer sicher und helfen Ihren Angehörigen im Notfall die richtige Entscheidung zu treffen.

Irrtum 6: Ärzte halten sich eh nicht an die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist juristisch bindend. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahre 2003 müssen sich Ärzte im Notfall nach dem Willen des Patienten richten. Tun Sie das nicht, wäre das eine Verletzung des Selbstbestimmungsrecht und der Würde des Menschen.

Tipp: Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglich formulieren. Vermeiden Sie schwammige Formulierungen und sagen Sie klar und deutlich, was getan und was nicht getan werden soll.

Irrtum 7: Ehepartner und Kinder sind automatisch vertretungsbefugt

Ob Partner, Kinder oder andere Ihnen nahestehenden Menschen: Wer einer Person im Ernstfall über die Versorgung entscheiden lassen möchte, muss ihnen eine sogenannte Vorsorgevollmacht ausstellen. Ohne eine solche Vollmacht darf niemand eine Entscheidung über Ihre Versorgung fällen!

  • Eine Patientenverfügung legt Ihre medizinische Behandlung in verschiedenen Notfallsituationen fest.
  • Eine Vorsorgevollmacht bemächtigt eine oder mehrere Personen für Sie zu entscheiden, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Tipp: Auch eine Patientenverfügung wird erst relevant, wenn Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig aktualisieren – schließlich können sich Ihre Ansichten im Laufe der Zeit ändern.

Irrtum 8: Angehörige haben immer das letzte Wort

Mit einer gültigen Patientenverfügung haben Angehörige auch mit einer Vorsorgevollmacht keinen Entscheidungsspielraum. Die Bevollmächtigten dürfen nur in folgenden drei Szenarien Entscheidungen für Sie treffen:

  1. Die Patientenverfügung lässt Fragen offen.
  2. Die entsprechende Krankheit ist in Ihrer Erklärung nicht abgedeckt.
  3. Es gibt neue Behandlungsmethoden, die Sie beim Verfassen der Patientenverfügung noch nicht kannten.

Irrtum 9: Patientenverfügungen verbieten die Behandlung im Notfall

Das ist ganz falsch. Natürlich werden Sie im Notfall auch mit Patientenverfügung behandelt. Die Ärzte versuchen zunächst alles, um Ihr Leben zu retten und beginnen unverzüglich mit den entsprechenden Maßnahmen – erst im weiteren Verlauf der Behandlung kommt Ihre Patientenverfügung ins Spiel.

Es gibt jedoch eine (seltene) Ausnahme: Wenn ein Patient eine eindeutige und schnell erkennbare Patientenverfügung mit sich trägt, die jegliche Wiederbelebungsmaßnahmen ablehnt. Dann dürfen Ärzte keinerlei Reanimation versuchen.

Irrtum 10: Sie müssen Ihre Patientenverfügung jedes Jahr erneuern

Eine Patientenverfügung verliert nach Ablauf von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Eine jährliche Erneuerung ist deshalb nicht nötig – Sie sollten Ihre Patientenverfügung aber dennoch regelmäßig aktualisieren. Nicht nur Ihre Wünsche und Vorstellungen können sich ändern, sondern auch medizinische Behandlungsmethoden. Zudem ist es für Angehörige schwer einzuschätzen, ob Sie heute noch genauso denken wie vor einigen Jahren.

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